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Wie arbeitet ein Abmahnanwalt?

Nicht jeder Anwalt, der eine Abmahnung verschickt, sollte als Abmahnanwalt bezeichnet werden. Umgangssprachlich wird der Begriff Abmahnanwalt für eine bestimmte Geschäftspraxis von Anwälten im Zusammenhang mit missbräuchlichen Massenabmahnungen benutzt. Daher steht die Bezeichnung Abmahnanwalt eher für Anwälte, die diese oft als unseriös empfundene Geschäftsmethode ausüben.

Jemand erhält eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Musikalbums oder eines Films. Regelmäßig werden relativ hohe Kosten und die Abgabe einer Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung gefordert. Doch hier ist Vorsicht geboten.

Denn das Geschäftskonzept der Abmahnanwälte basiert darauf, dass sie oft in eigenwirtschaftlichem Interesse in der Abmahnung mit einer Klage drohen, obwohl ihnen längst bewusst ist, dass diese angekündigte gerichtliche Geltendmachung nicht stattfinden wird, weil das zuvor gar nicht ausreichend geprüft wurde.

Häufig arbeiten Abmahnanwälte oder Abmahnkanzleien mit Firmen zusammen, die sich auf die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben. Allerdings kommt es dabei häufig zu Fehlern, sodass der Abmahnungsempfänger oftmals selbst gar nicht die Urheberrechtverletzung begangen hat und sie zu Unrecht erhält.

Ein Abmahnanwalt arbeitet bei solchen missbräuchlichen Massenabmahnungen oftmals im eigenwirtschaftlichen Interesse, da seine Bezahlung davon abhängt, wie viele der Adressaten die Kosten gemäß dem Abmahnschreiben zahlen. Bezahlt der Empfänger der Abmahnung nicht, fallen die Kostenerstattungsansprüche für den Auftraggeber nicht an.


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