Corona-Zeiten: Asylbewerber darf nicht nach Afghanistan abgeschoben werden

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Ein junger Mann aus Afghanistan kam 2016 nach Deutschland und sollte in sein Heimatland abgeschoben werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte am 17.12.2020, dass dies nicht rechtens sei und sprach ein Abschiebungsverbot für den Antragsteller aus (AZ A11 S 2042/20). Warum?

Der Asylbewerber war jung, alleinstehend, besaß keinerlei Vermögen und hatte keine Familie oder andere soziale Kontakte in Afghanistan. Da Afghanistan von der Corona-Krise aktuell hart getroffen ist, was schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft und damit natürlich auch für den Arbeitsmarkt des Landes hat, gingen die Richter in Mannheim davon aus, dass der Mann nach seiner Rückkehr vermutlich keine Arbeit finden würde. Ohne Vermögen und ohne familiäre oder andere Kontakte in seinem Heimatland hätte er nach seiner Rückkehr sicher keine Chance, sich auf legale Weise eine Existenz aufzubauen. Vor diesem Hintergrund erließen die Richter das Abschiebeverbot.
Ähnliche Anträge von Asylbewerbern wurden in anderen Bundesländern anders beurteilt, z.B. in Bayern, Bremen und Rheinland-Pfalz. Dort mussten die Asylbewerber mitten in der Corona-Pandemie Deutschland verlassen.
Für Baden-Württemberg hat dieses Urteil weitreichende Folgen. Das Innenministerium kündigte direkt nach dem Urteil an, die Abschiebung von fünf jungen afghanischen Männern, Gefährdern und Straftätern vor diesem Hintergrund nochmals zu überprüfen.

In der Kanzlei Königstraße in Stuttgart ist der Fachanwalt für Migrationsrecht Samir Talic zuständig für Fälle rund um das Aufenthaltsrecht.


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