Der Weg ins "Franchising"

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Die Vertriebsform des beginnenden 21. Jahrhunderts schlechthin ist das Franchising. Kaum gibt es ein Geschäft in einer durchschnittlichen Einkaufsstraße einer deutschen Großstadt, welches nicht zu einer vermeintlichen Kette gehören würde, die in Wirklichkeit nach dem Franchise-Prinzip operiert. Wirtschaftliche Selbstständigkeit paart sich mit den Vorteilen und der Sicherheit einer etablierten Marke und eines etablierten Vertriebssystems.

Mit der fortschreitenden Entwicklung der Franchisebranche hat sich auch das Franchiserecht als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert. Zu Recht, denn es gibt etliche Fallstricke auf dem Weg in das erfolgreiche „Franchising“!

Der erste Kontakt zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer

Bevor Kontakt mit einem Franchisegeber über eine mögliche Zusammenarbeit aufgenommen wird, sollte ein potenzieller Franchisenehmer sich soweit wie möglich über das avisierte Geschäftsfeld informieren. Idealerweise bestehen in diesem Geschäftsfeld schon Vorerfahrungen durch eine frühere Tätigkeit. Ein Franchisenehmer kann davon ausgehen, dass er weniger Wissen über das Geschäftsgebiet hat als der Franchisegeber.

Um eine annähernd vergleichbare Verhandlungsposition zu erreichen, ist ein möglichst hoher Kenntnisstand ratsam. Ebenfalls sollten bereits vor den Vertragsverhandlungen klare Planungen über die Dauer des Engagements bestehen. Unabdingbar ist es zudem, sich über die eigenen finanziellen Möglichkeiten klarzuwerden. Eine Verschuldung am Beginn eines Franchise-Systems ist üblich, sie sollte sich jedoch im „normalen Rahmen“ bewegen.

Die Vertragsverhandlungen

In den Verhandlungen selbst gilt für Interessenten das Motto: fragen, fragen, fragen. Einen zweifelhaften Franchisegeber entlarven nur konkrete Nachfragen. Ausgereifte Franchise-Systeme verfügen über eine breite Erfahrung und können übliche Fragen ohne Probleme und fundiert beantworten. Ein besonderes Augenmerk sollte ein Interessent dabei auf die Ausführlichkeit bzw. Tiefe der Antwort richten. Der Franchisegeber wird den Franchise-Interessenten über sein Franchise-System in Form einer Broschüre und Planzahlen informieren.

Es gilt, prognostizierte Umsatz- und Ertragsprognosen zu hinterfragen

  • Woher stammen die Zahlen? Wurden diese von Franchise-Nehmern erreicht?
  • Wie viele Franchisenehmer erreichten diese Zahlen nicht?
  • Wie viele Franchisenehmer des konkreten Franchise-Systems sind gescheitert?

Ein seriöses Franchise-System hat zudem ausgearbeitete Pläne für eine Schulung und ein entsprechendes Handbuch, welches es neuen Franchisenehmern zur Verfügung stellen kann. Eine Antwort auf diese Fragen beinhaltet im Idealfall somit eine detaillierte Erläuterung über den Plan zur Know-how-Übertragung. Punkte, die unbedingt abgeklärt werden sollten, sind: Gebietsschutz, das Scheitern ehemaliger Franchisenehmer, Erfahrungen auf dem deutschen Markt, Investitionsvolumen, Betreuung in der Anfangszeit, tatsächlicher Vertragspartner, Unterstützungsleistungen vor Geschäftseröffnung, wie etwa die Standortsuche, Businessplan, Gebührenstruktur, Geschäftsidee bzw. Franchise-Philosophie und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Ein seriöser Franchisegeber kann und wird diese Fragen beantworten. Aus unserer Erfahrung sollte auf jeden Fall auf einen Gebietsschutz geachtet werden. Der Franchisegeber räumt damit nur einem Franchisenehmer das Recht ein, sein Franchise in einem bestimmten Gebiet zu benutzen. Für den Franchisenehmer bedeutet dies einen Investitionsschutz und die höhere Chance einer Unterstützung. Dieser Gebietsschutz sollte dabei ohne Ausnahmen vereinbart sein.

Sollten auch Sie Rechtsberatung auf dem Gebiet des Franchisings haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Sie erhalten von uns umfassende und persönliche Begleitung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten – von der Gestaltung Ihres Franchisevertrags oder Ihrer Mitgesellschafterverträge über die rechtliche Bewertung einer Franchise bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Wir betreuen Sie sowohl bei der Gestaltung und der Umsetzung von Vertriebssystemen, als auch bei der Tätigkeit als Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer. Dabei umfasst unsere Beratung die richtige Auswahl des Systems sowie die Gestaltung der Verträge.

Für alle Fragen rund um das Thema „Franchising“ steht Ihnen Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M. (Köln/Paris 1) gern zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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