Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Führerschein wiedererteilung!

Wiedererteilung Führerschein: So bekommt man den Führerschein zurück

  • 1 Minuten Lesezeit

Hat man seinen Führerschein einmal verloren, möchte man ihn auch irgendwann wieder zurückbekommen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob es sich lediglich um ein Fahrverbot handelt, oder das Fahrverbot sich aus dem Entzug des Führerscheins ergibt. Beim eigentlichen Fahrverbot wird lediglich das Dokument eingezogen, das die grundsätzliche Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bescheinigt. 

Die grundsätzliche Erlaubnis zum Autofahren bleibt aber erhalten, sodass man praktisch für die Frist des Fahrverbots von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr befreit ist. In diesem Fall wird der Führerschein von der Behörde oder Staatsanwaltschaft in der Regel rechtzeitig zurückgesendet, sodass man nach Ablauf der Frist des Fahrverbots das geliebte Auto nutzen kann.

Wurde der Führerschein dagegen entzogen, erhält man ihn nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch zurück. In diesem Fall wurde nicht nur das Dokument beschlagnahmt, sondern die eigentliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Diese muss man erst neu erwerben, bevor man den Führerschein zurückbekommt. 

Erforderlich ist dafür ein Antrag auf Neuerteilung. In vielen Fällen ordnet die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU oder umgangssprachlich Idiotentest) an, bevor sie dem Antrag auf Neuerteilung stattgibt.

Foto(s): ©shutterstock/IvankoBrnjakovic

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Führerschein wiedererteilung?

Rechtstipps zu "Führerschein wiedererteilung"