Transidentität und Geschlechtervielfalt in Unternehmen und im öffentlichen Dienst

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Transidentität und Geschlechtervielfalt in Unternehmen und im öffentlichen Dienst: 

Pragmatische Hilfen bei komplexen Rechtsfragen

Das Geschlecht ist relevant. Es ist präsent in der Sprache, bei der Begegnung, Adressierung und der staatlichen Identifizierung von Menschen. 

Das Geschlecht ist von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und bestimmt den Umgang miteinander – gerade auch im beruflichen Umfeld/am Arbeitsplatz. Die Wahrnehmung und Adressierung eines Menschen ist in Deutschland idR geschlechtsorientiert.

Im Umgang mit einer geschlechtlichen Transition bestehen in der Arbeitswelt nach wie vor Unsicherheiten. Personalverantwortliche in der freien Wirtschaft und in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sehen sich einer komplexen Situation und vielfältigen Fragen gegenüber.

Vielfach stellt sich im Arbeitsumfeld die Frage, ob eine Adressierung/Anrede schon vor einer personenstandsrechtlichen – also amtlichen Änderung – von Vornamen/Geschlechtseintrag eingefordert werden kann. 

Muss bzw. darf die gewünschte geschlechtliche Anrede also schon vor der amtlichen Änderung erfolgen?  

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall einer (nur) rechtlichen Änderung des Vornamens anerkannt, dass diese Person gleichwohl entsprechend ihrem indentifizierten Geschlecht anzureden und anzuschreiben ist (siehe BVerfG, 27. Okt. 2011, Aktenzeichen 1 BvR 2027/11).

Aus dieser und anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass jedenfalls ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Anrede und Adressierung entsprechend der identifizierten  geschlechtlichen Identität zumindest bei einer „dauerhaften und ernstlichen“ Zuordnung entstehen kann.

Weitere häufige Fragen in diesem Zusammenhang sind:

  • Gibt es einen Anspruch auf Änderung von Schul- und Arbeitszeugnissen?
  • Wie weit geht das Offenbarungsverbot in § 5 TSG?
  • Und wie können Personalverantwortliche Mitarbeitende in Transitionsprozessen bestmöglich unterstützen?

Der öffentliche Dienst unterliegt zudem besonderen Regeln, woraus sich beispielsweise Grenzen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Offenbarungsverbot (§ 5 TSG) ergeben können, zugleich aber auch Ansprüche auf besondere Unterstützung und weiterreichende Rechte. Hier stellen sich beispielsweise Fragen wie: 

  • Darf Transidentität bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Einstellung thematisiert werden?
  • Wie ist mit Hormonbehandlungen, geschlechtsangleichenden Operationen und dadurch bedingten Abwesenheiten umzugehen?
  • Können bzw. müssen Urkunden und Personalakte geändert werden?
  • Wann sind Anrede, neuer Name und Geschlecht in der Kommunikation zu ändern und wie unterstützen dienstrechtliche Vorgaben Personen auf ihrem Angleichungsweg?

Praxiserprobte Antworten aus rechtlicher Sicht zu diesen und vielen weiteren Fragen, einen rechtlichen Überblick und detaillierte Ausführungen zum Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes gibt Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun in dem Buch

„Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld - Ein Praxisbuch für Unternehmen und den öffentlichen Dienst“ (zusammen mit David Nikolai Scholz (Hrsg.) und Prof. Dr. Anna Svea Fischer; erschienen bei Springer Gabler):

https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-33864-0

Es richtet sich an Personalverantwortliche in Unternehmen und im öffentlichen Dienst, aber auch an Personen, die ein transidentes Comingout vor sich haben.

Fallbeispiele, Erfahrungsberichte und Praxisberichte geben hilfreiche Tipps.

Die Kapitel können auch einzeln heruntergeladen werden.

Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun berät seit vielen Jahren zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Transidentität und Geschlechtervielfalt. 

Sie ist zudem auf das Beamtenrecht spezialisiert und unterstützt Beamt_innen sowie Behörden bei der Lösung von Streitigkeiten im öffentlichen Dienst (Einstellung, Versetzung in den Ruhestand, Dienstunfähigkeit, Beförderung, Prüfung der politischen Treuepflicht von Beamt_innen und vieles mehr).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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