3.423 Anwälte für Mietpreisbremse

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Einhart
sehr gut
Rechtsanwältin Anita Einhart
Anwaltskanzlei Einhart, Litzelbach 16, 77656 Offenburg 6872.7334816679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anita Einhart bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 46 Bewertungen Wir können Frau Einhart mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen. Sie hat uns bei einer sehr komplizierten … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Bellmann
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Bellmann
Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte, Rohrbacherstraße 57, 69115 Heidelberg 6865.6066500895 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Bellmann
aus 145 Bewertungen Wir wurden von Herrn Bellmann in einer WEG Angelegenheit vertreten und waren immer sehr gut beraten und begleitet. Es … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Hölter
Rechtsanwalt Ulf Hölter
Anwaltskanzlei Ulf Hölter, Parkstr. 3, 18119 Rostock 6805.8125634016 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulf Hölter
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Füßlein
Rechtsanwaltskanzlei Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin 6978.9943395214 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Füßlein – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Pothmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Pothmann
Kanzlei Pothmann | GP Fachanwalt, Erholungsstraße 19, 42103 Wuppertal 6669.9928446454 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Pothmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel
sehr gut
Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel
Kanzlei Falk-Peter Hirschel, Münsterplatz 13, 89073 Ulm 7003.9620505897 km
Ich vertrete zuerst immer den Menschen; als zweites verteidige ich unseren Rechtsstaat und dann einen Täter!
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 23 Bewertungen Herr Hirschel hat uns gegen eine bekannte Abmahn-Kanzlei erfolgreich vertreten. Wir schätzen seine schnelle und … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Böhner
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Böhner
Rechtsanwälte Steuerberater Kießelbach Böhner Groß, Götzenturmstraße 35, 74072 Heilbronn 6913.2652275977 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Böhner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 22 Bewertungen Herr Böhner war sehr gut erreichbar, versuchte realistisch zu beraten und bezog auch die möglichen Gedanken der … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
Schardey & Partner Rechtsanwälte, Homberger Str. 31, 47441 Moers 6628.515980948 km
"Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus !"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 40 Bewertungen Herr Dr. Lorenz hat den Fall ausgesprochen kompetent bearbeitet. Er hat während des gesamten Verfahrens alle möglichen … (28.03.2024)
Profil-Bild RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.
sehr gut
RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Yasar - Avukatlık ve Hukuki Danışmanlık - Arabuluculuk, Batı Cad. No 71 Daire, 16, 34379, Istanbul, Türkei 8686.412423143 km
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt in der Türkei! Zugelassen für alle Gerichte Spezialisiert unteranderem in Strafrecht sowie in Familien-, und Erbrecht Standort in Istanbul,Türkei-weite Rechtsberatung
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Meine Freundin war sehr überrascht wie schnell sie eine positive Rückmeldung bekommen hat. Sie würde jeden Raten an … (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Pütz
Anwaltskanzlei Monika Pütz, Ludwigstr. 174, 86899 Landsberg am Lech 7080.1953824429 km
Mit Kompetenz und persönlichem Engagement für Ihren Erfolg!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Pütz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Mrs. M. Putz is an excellent Anwaltin. She is very competent and honest. (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Ibenthal
Rechtsanwältin Heike Ibenthal
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike Ibenthal
(19.04.2024) Frau Ibenthal ist engagiert und durch ihr aufgeschlossenes, zeitgleich konsequentes Auftreten sehr vertrauenswürdig. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Frank
Rechtsanwältin Jennifer Frank
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Jennifer Frank bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(29.03.2022) Vielen Dank für die verständnisvolle Beratung und Ihre Hilfe. Ich kann Sie nur weiterempfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Echterling
Rechtsanwalt Mark Echterling
Bode & Echterling, Herforder Str. 11, 32657 Lemgo 6735.7355915765 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Echterling ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schroeder
Rechtsanwalt Alexander Schroeder
Anwaltskanzlei Schroeder, Gütersloher Str. 29, 33415 Verl 6720.2008892625 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Schroeder ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
(16.04.2022) Alles wie gewünscht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Maß ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Kanzlei Hindahl Sternemann Horn Bock, Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf 6649.5387771266 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Jessica Krzykala
aus 6 Bewertungen Was ich besonders gut fand, dass Frau Krzykala sich genügend Zeit genommen hat. Sie war immer zuverlässig und beratend … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schwitzgebel
Rechtsanwalt Ralf Schwitzgebel
BKS Rechtsanwälte, Emmerich-Josef-Str. 18, 55116 Mainz 6806.4370842964 km
Mein Beruf bietet mir nicht nur die Möglichkeit, mich für meine Mandanten einzusetzen, sondern zudem die Chance, einen Beitrag zum Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu leisten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralf Schwitzgebel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(17.07.2023) Kompetente Beratung. Herr Schwitzgebel hat sich Zeit genommen, um jeden Punkt gründlich zu erklären.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer
Dr. Schotthöfer & Steiner Rechtsanwälte, Reitmorstr. 50, 80538 München 7120.0374841893 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Merle gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Holtmann
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Holtmann
Dr. Conradis und Kollegen - Rechtsanwälte & Fachanwälte, Vom-Rath-Str. 9, 47051 Duisburg 6637.7443771767 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sandra Holtmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 62 Bewertungen Frau Holtmann hat mich bereits zum zweiten Mal vor Gericht vertreten, diesmal in einer Angelegenheit bezüglich Kindes- … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Vogel
gut
Rechtsanwalt Torsten Vogel
Rochlitz - Kretschmer - Vogel Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Straße des Friedens 23, 99094 Erfurt 6922.0053719401 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Vogel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Ich bin zum Herrn Vogel zwecks der Nebenkostenabrechnung 2020 und 2021. Hatte hierfür schon selbst Wiederspruch … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Böse
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Kanzlei Böse, Lengericher Str. 24, 49536 Lienen 6673.7423121045 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Patricia Böse
aus 24 Bewertungen In 5 Minuten zu einer guten Entscheidung gekommen. So soll es sein.Vielen Dank und gerne wieder (21.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.