3.567 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Kanzlei Bogazkaya, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Liedtke
Kanzlei Lars Liedtke, Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen 6823.9605878998 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Liedtke
aus 8 Bewertungen Ich benötigte eine Rechtsauskunft/Mietrecht und empfehle die Kanzlei Liedtke uneingeschränkt weiter ! Die erste Hilfe … (06.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Lehmann
Kanzlei Steffen Lehmann, Wittenberger Str. 61, 06917 Jessen (Elster) 6990.7290691188 km
Für den Mandanten muss unter dem Strich etwas herauskommen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen Lehmann
aus 25 Bewertungen Vielen Dank nochmal Herr Lehmann, bis auf die nächste Zusammenarbeit (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
sehr gut
Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte, Bremer Str. 6, 60323 Frankfurt am Main 6824.6665542352 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
aus 82 Bewertungen Erfolgreiche Beratung und anschliessend ein erfolgreiches Ergebnis, danke (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Kanzlei Thomas Albrecht, Mindelweg 3, 89343 Jettingen-Scheppach 7032.349030594 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Albrecht gerne zur Verfügung
(08.03.2020) Herr RA Albrecht hat mich in einem Vergleich zu einem Erbfall absolut korrekt und mit viel juristischer Erfahrung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tawfeek Matani
sehr gut
Rechtsanwalt Tawfeek Matani
Matani & Kollegen, Annastr 39, 37075 Göttingen 6824.2097678604 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tawfeek Matani bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 40 Bewertungen It was a good service, however sometimes communication was quite challenging. I got no response for 8 weeks for 3 of … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
sehr gut
Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
Tragalou, Fürther Str. 38, 90429 Nürnberg 7010.5810804416 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Professionelle Beratung. (16.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Belitz
Advopartner Fachanwaltskanzlei Belitz, Haydnstr. 13, 44534 Lünen 6673.1793917289 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Recht rund ums Tier • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas B. Belitz bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Sommer
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Sommer
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6023937282 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Sommer
aus 23 Bewertungen Sehr nettes und profesionelles Gespräch. Nimmt Zeit für den Kunden (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Miksch
sehr gut
Kanzlei Frank Miksch, Otto-Seeling-Promenade 2-4, 90762 Fürth 7005.5954349691 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Frank Miksch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 32 Bewertungen Herr Miksch ist menschlich und fachlich eine Choriphäe. Ich hatte bisher schon verschiedenste Rechtsfälle und durch … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt
Anwaltskanzlei Hildebrandt, Hostedder Str. 1, 44329 Dortmund 6677.4499266993 km
Als emphatischer Mensch kann ich mich nicht nur in die rechtlichen Probleme meiner Mandanten hineinversetzen. Eine ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen ist garantiert, genauso wie die Kostenfrage.
Opferhilfe • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 26 Bewertungen Mir wurde eine allgemeine Auskunft über meinen Fall mitgeteilt und die Kosten einer evtl. Vertretung durch die … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Roxana Staniloaie - Cabinet de avocat, Remus, Büro 11, 3. Bezirk 1-3, 030024 Bukarest, Rumänien 8260.1951177261 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(09.10.2023) Frau Staniloaie hat sich viel Zeit genommen und konnte mir mit einem Telefonat sehr gut weiterhelfen. Ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Mario Neis
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
Anwaltskanzlei Marowsky, Walltorstr. 36, 35390 Gießen 6799.9140195402 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Marowsky bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 21 Bewertungen Schnelle Antwort und Bearbeitung (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Breuer
Kanzlei Breuer, Wolfenbütteler Str. 84, 38102 Braunschweig 6821.114650385 km
Fachanwältin Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Christina Breuer
(27.08.2019) Die Beratung war sehr hilfreich, das Ergebnis äußerst gut. Meinen Dank dafür. Ich werde Sie selbstverständlich gerne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Magnus Paulsen
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Paulsen, Egestorfer Str. 17 a, 30989 Gehrden 6762.7286541705 km
Ich stehe mit Engagement, Erfahrung und Durchsetzungskraft zuverlässig an Iher Seite - Ihr Rechtsanwalt/Fachanwalt in Gehrden
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Magnus Paulsen im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 73 Bewertungen Sehr nette Beratung. Kanzlei hat immer zeitnah auf unsere Anfrage geantwortet (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Tauer
TSR Bayern RA GmbH, Goldener Steig 39, 94116 Hutthurm 7206.8882463183 km
Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Steuerrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Tauer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Wiegand
Rechtsanwalt Gerhard Wiegand
Anwaltskanzlei Koch & Wiegand, Bismarckstraße 16, 35260 Stadtallendorf 6807.8049475928 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Gerhard Wiegand
(08.04.2023) Superschnelle und beste Bearbeitung des Falles, positives Ergebnis, sehr freundliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Huber
Rechtsanwältin Verena Huber
Kanzlei Verena Huber, Öttingerstraße 21b, 84307 Eggenfelden 7178.1086664395 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Verena Huber
(27.09.2023) Es wurde mir schnell bewusst, da ist eine Anwältin, mit sehr viel Erfahrung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Gerstenhauer
sehr gut
Rechtsanwalt Albrecht Gerstenhauer
Fertig ᛫ Frenzel & Kollegen, Semmelweisstr. 12, 99096 Erfurt 6923.1509680827 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Albrecht Gerstenhauer
aus 40 Bewertungen Mittlerweile ist bereist das zweite Mal jemand ins Auto gefahren. Soweit so schlecht. Wie beim ersten Mal ging ich als … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 66 Bewertungen Herr von Treyer hat sich effektiv und mit hoher Effizienz um das Thema Entschädigung von Lufthansa für stornierte … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Freiherr von Boeselager, St. Johannes 5, 59368 Werne 6679.1071541757 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
aus 10 Bewertungen Top Anwalt!!!! Ich kann nur Positives berichten... (17.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Baiker
Rechtsanwalt Tim Baiker
BAIKER Rechtsanwälte, Fronackerstr. 68, 71332 Waiblingen 6936.155734643 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Baiker bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
gut
Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
Rechtsanwaltskanzlei Schieferdecker-Donat, Hans-Poeche-Straße 5, 04103 Leipzig 6982.9220262157 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Die Kanzlei Schieferdecker-Donat hat uns in einem Verkehrsrechtsfall vertreten. Wir waren äußerst zufrieden. Die … (21.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.