3.567 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Evertz
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Evertz
Kanzlei Evertz, Fraunhoferstrasse 5, 87700 Memmingen 7038.0115757 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Evertz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen In meinem Fall konnte ich mich auf die ausgezeichnete Beratung verlassen und wir konnten eine Einigung finden. Sehr … (02.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Prof. Dr. Feige, Breckweg & Möllmann, Alte Post-Passage 2, 49577 Ankum 6647.5318572557 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiner Breckweg gerne zur Verfügung
(06.03.2024) Zum Herrn Breckweg bin auf Empfehlung gekommen und habe es nicht bereut. Er ist genauso, wie ich es mir einen …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop
Helmut Knop Rechtsanwalt & Notar, Bredeneyer Straße 23, 45133 Essen 6652.6860134298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop
aus 24 Bewertungen Sehr geehrter Herr Knop, besten Dank für Ihre Beratung in meinem Fall ( Leasingvertrag, Auto ) . Sie haben mir sehr … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Heins
Rechtsanwalt Matthias Heins
Heins & Rastätter, Marktstr. 54, 71364 Winnenden 6939.6188623394 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Heins gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tröger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Tröger
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstraße 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tröger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 29 Bewertungen Super Verteidigung, immer erreichbar und sehr freundlich, alles bestens, sehr zu empfehlen! (06.01.2023)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Roj Khalaf
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Roj Khalaf
Kanzlei Khalaf - Strafrecht § Strafverteidigung, Alte Mainbrücke 4, 97070 Würzburg 6921.0589789991 km
Verhandelt wird ein Verhalten - Nicht der Mensch.
Fachanwalt Strafrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Fachanwalt für Strafrecht Roj Khalaf
aus 79 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Khalaf ist ein großartiger Anwalt. Insbesondere ist Herr Khalaf sehr zuvorkommend und hilfsbereit. … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
Rechtsanwalt-Avokat-Xhevahire Klöppner,LL.M.-Kosovo-Pristina-Albanien-Tirana, Bulevardi Nena Tereze 47/8, 10000 Pristina, Kosovo 8081.700377444 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 78 Bewertungen Ein einziges Telefonat hat ausgereicht, um ein großes Problem zu lösen. Eine Anwältin mit diesem Format gehört in die … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Kanzlei Joachim Gnaß, Herrenteichsstraße 1, 49074 Osnabrück 6671.9939815218 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(25.07.2023) eine ruhige, sachliche, gute Beratung. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Dreher
sehr gut
Kanzlei Yvonne Dreher, Brandensteinweg 6, 13595 Berlin 6964.205283664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Dreher
aus 27 Bewertungen Sehr kompetent und super Sympathisch. (04.04.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Kai-Uwe Lotz LL.M.
Rechts- und Fachanwalt Kai-Uwe Lotz LL.M.
Hauser Rechtsanwälte PartGmbB, Repelener Straße 32, 47441 Moers 6627.659733074 km
Fachanwalt IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Kai-Uwe Lotz LL.M. gerne zur Verfügung
(16.03.2023) Sehr kompetente Beratung und hervorragende Zusammenarbeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Liebelt Bürogemeinschaft | Notar und Rechtsanwälte, Lange Str. 77-78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Mit sehr viel Zeit, anschaulichen Beispielen und Erklärungen, die selbst wir als Laien verstehen, hat uns Herr Liebelt … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Georg Eder
Rechtsanwalt Florian Georg Eder, Goldschmiedgasse 6, 83395 Freilassing 7225.4838347669 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Florian Georg Eder
aus 5 Bewertungen Gute und ehrliche Einschätzung der arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Österreich (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars P. Kirch
sehr gut
Rechtsanwalt Lars P. Kirch
Kanzlei Kirch, Langstraße 63, 63450 Hanau 6839.3886002962 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Lars P. Kirch
aus 26 Bewertungen Sehr besonnene Vorgehensweise, alle meine Fragen wurden ausführlich beantwortet. Herr Kirch nahm sich auch sehr viel … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Esser, Hohbergweg 15, 77933 Lahr/Schwarzwald 6873.6322998187 km
Besser Rechtsanwalt :-)
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Björn Esser
(23.07.2023) Ein kurzes kostenloses Telefonat geführt, alle meine Fragen wurden beantwortet, habe keine Sorgen mehr. Gerne werde …
Profil-Bild Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur., Kurt-Eisner-Str. 24, 04275 Leipzig 6982.8176044561 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
aus 5 Bewertungen Frau Wegener hat mir schnell und sogar kostenlos in einer telefonischen Beratung zu Verfügung gestanden. Das Problem … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Schürmann
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Schürmann
Rechtsanwältin Martina Schürmann, Lambertstr. 12, 45131 Essen 6652.4801597172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Schürmann
aus 19 Bewertungen Ich hatte das Glück, Frau Schürmann als meine Anwältin zu haben, nachdem ich Opfer eines tätlichen Angriffs wurde und … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hardt
Rechtsanwalt Carsten Hardt
Anwaltskanzlei Neher, Gerberstraße 24, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3280205828 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Hardt
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Demuth
Rechtsanwalt Axel Demuth
Kanzlei Demuth, Rathausplatz 2, 85716 Unterschleißheim 7110.9692858374 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Axel Demuth
aus 5 Bewertungen Sehr gute Beratung. (11.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Beytullah Durgut
sehr gut
Kanzlei Durgut, Huestraße 5, 44787 Bochum 6663.1741390122 km
Ich stehe Ihnen bei! Zufrieden bin ich erst dann, wenn ich die beste Lösung gefunden habe – die beste Lösung für Sie. Nicht für mich.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Beytullah Durgut im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Top Beratung! Als ich eine Immobilie kaufen wollte, habe ich mich für eine Rechtsberatung an Herrn Durgut gewandt. … (16.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Klein
Rechtsanwalt Benedikt Klein
KBM Rechtsanwälte | Notar, Giersstr. 22, 33098 Paderborn 6744.2364115048 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Benedikt Klein
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Roeske
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Roeske
Rechtsanwaltskanzlei Roeske, Lindenstr. 76, 10969 Berlin 6975.3044448131 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Roeske gerne zur Verfügung
aus 101 Bewertungen Die Beratungsstunde war umfangreich und sehr hilfreich für mich. Ich kam mit Sorgen und ging mit Zuversicht. Nur zu … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Küchler
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Rechtsanwalt Volker Küchler
vbk Anwälte, Bismarckstr. 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Betreuungsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Küchler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Sehr netter hilfsbereiter Anwalt Herr Küchler ist sehr sozial und als Anwalt sehr kompetent er hat uns sehr geholfen … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin
Rechtsanwaltskanzlei Bosin, Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5854814148 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin
(15.03.2021) Herr Bosin ist ein sehr kompetenter, einfühlsamer und menschlicher Anwalt, der sich für die Klienten Zeit nimmt und an …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Herb
Rechtsanwalt Frank Herb
Terstegge & Herb Rechtsanwaltspartnerschaft, Mauritz-Lindenweg 63, 48145 Münster 6664.7299750277 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Herb ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.