3.563 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
Anwaltskanzlei Lackert, Platanenallee 23, 45478 Mülheim an der Ruhr 6640.8989137059 km
Ich bin Anwältin geworden, um bestmöglich für das Recht eines jeden Einzelnen kämpfen zu können. Ich setze mich daher bei Gericht mit überdurchschnittlichem Engagement für Sie ein.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 30 Bewertungen Frau Lackert-Deeskow ist meine persönliche Heldin, denn sie hat DAS geschafft, was ihre Vorgänger monatelang … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes von Rüden
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes von Rüden
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Es gibt nur eines, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne ihr Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel. Wilde, Oscar (1854 – 1900)
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen alles gut...................................................................komme wieder (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Kanzlei Geistdörfer-Hoch, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin 6978.5781346125 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen, übersichtliche Abwicklung. Ich kann die Kanzlei Geistdörfer-Hoch nur … (10.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Farina Debrich
Rechtsanwältin Farina Debrich
advocat | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Gießerstr. 39, 09130 Chemnitz 7044.9187164675 km
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Farina Debrich
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Pfnür
Rechtsanwalt Martin Pfnür
Pfnür Rechtsanwälte PartGmbB, Berliner Str. 57, 02826 Görlitz 7147.6016138927 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Pfnür für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Krückel
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Krückel
Augustin & Krückel, Pausaer Str. 115, 08525 Plauen 7014.6899174739 km
Zusammen mit meinem Team beraten wir Sie schnell, seriös und kompetent. Wir freuen uns auf Sie!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Krückel
aus 27 Bewertungen Hallo, In der Vorbereitung einer Forderungsdurchsetzung habe ich mit Herrn Rechtanwalt O. Krückel Kontakt … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Strafverteidigerkanzlei Georg Zengerle, Oberer Quellweg 13, 89407 Dillingen an der Donau 7025.0542545508 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elisabeth Hößler gerne zur Verfügung
(21.11.2023) Frau Hößler ist eine super nette und freundliche Anwältin. Sie hat mich sehr unterstützt und mir geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Fischer
Rechtsanwalt Marcus Fischer
SALLECK + PARTNER, Zeppelinstr. 15, 91052 Erlangen 6999.9011025618 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Fischer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Mischa Wölk
Rechtsanwalt Mischa Wölk
Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Obere Königsstr. 24, 34117 Kassel 6810.5998023046 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Mischa Wölk im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weiß
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Weiß, Gögginger Str. 44, 86159 Augsburg 7062.9965468089 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weiß bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 63 Bewertungen Herr Weiss ist Rechtsanwalt mit Leib und Seele und wenn er ein Mandant übernimmt, dann zu 100 %. In seinem Beruf als … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Frey
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Frey
Rechtsanwältin Christine Frey, Turmstraße 35A, 10551 Berlin 6970.6567882818 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Christine Frey
aus 105 Bewertungen Gute Information mit Angabe der möglichen Kosten und Risiken. (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Arndt Fachanwältin
Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Martina Arndt, Karl Marx Str. 71, 12043 Berlin 6978.7723692285 km
Engagierte und hochspezialisierte Strafverteidigung finden Sie hier ! Ich bin in ganz Berlin und bundesweit tätig.
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Arndt Fachanwältin - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen alles fein ! :-) (25.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Knopp
Günter Knopp, Burgdorfer Str. 22, 31275 Lehrte 6781.3953777943 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Knopp hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Für meine Sozialrechtsangelegenheiten hat Herr Knopp und sein Team sich schon zweimal zu meiner vollsten zufeiedenheit … (09.01.2015)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Herr Guski ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt. Ich habe von seiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger sehr … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Binder
Anwaltskanzlei Thorsten Binder, Riegrafstr. 38, 74080 Heilbronn 6911.3680182657 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Binder ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Herr Binder war sehr engagiert, angenehme Zusammearbeit. Der Schadensersatz wurde ganz eingezogen - ich bin sehr … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timothy Peiker
sehr gut
Rechtsanwalt Timothy Peiker
SPKW Sobczak & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bahnhofstr. 8, 15806 Zossen 6994.8674229481 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Timothy Peiker ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 25 Bewertungen Herr Peiker ging mit meinem Anliegen höchst professionel um und hat zugleich hat er eine große, fachliche Weitsicht an … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Peony
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Peony
Anwaltskanzlei Peony, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen 6938.4253375289 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elena Peony
aus 42 Bewertungen Frau Peony setzt sich für ihre Mandanten ein und hilft ihnen wo sie kann. Sie kennt sich mit dem Gesetz sehr gut aus. … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer
Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Balzer, Kolb & Kretsch, Poppenreuther Str. 162, 90765 Fürth 7006.2628184071 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
Becker & Kollegen, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen 6766.4605266288 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
aus 19 Bewertungen Schnelle und kompetente Betreuung (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Schadt
Rechtsanwalt Uwe Schadt
HSJ – Hauptstadtjuristen, Esmarchstraße 11, 10407 Berlin 6975.8428392534 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Schadt gerne zur Verfügung
(30.10.2023) Ich bedanke mich rechtherzlich beim Rechtsanwalt Herrn schadt. Er hat mir heute sehr geholfen. Vielen vielen vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwälte Dercar und Dercar, Zweigertstraße 33, 45130 Essen 6651.9176366999 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
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Kanzlei Rossmeisl, Sophienstraße 3, 80333 München 7118.435618938 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 47 Bewertungen Herzlichen Dank für die kompetente Beratung. Absolut top! (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexandros Kakridas
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas
Kanzlei Recht und Recht, Westerbachstr. 23f, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2250068361 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Alexandros Kakridas
aus 8 Bewertungen Herr Kakridas hat sich wie immer Zeit genommen und uns bei unserem Verfahren, so wie von uns gewünscht, geholfen. … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 118 Bewertungen Herr Mauthner hatte sich für meinen Fall des Aufenthaltsbestimmungsrechts für meinen Sohn, Zeit genommen in der … (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.