3.567 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Baur
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Baur
BRINK & PARTNER Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Rathausstr. 1, 24937 Flensburg 6623.5099991802 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Baur - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Ihnen.Sie hat mich gut gefuhrt.und Sie hat mir die müh gegeben.Ich danke zu ihnen.Vielen Dank (03.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Olivia Viola M. Ulbrich
sehr gut
Rechtsanwältin Olivia Viola M. Ulbrich
Strafverteidiger Bleidenstrasse 3, Bleidenstraße 3, 60311 Frankfurt am Main 6826.011657666 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Olivia Viola M. Ulbrich ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Kümmerte sich direkt um mein Anliegen, sehr zu empfehlen (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Jankowitsch
sehr gut
Kanzlei Ulrich Jankowitsch, Friedenstr. 2, 70190 Stuttgart 6931.3688574233 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich Jankowitsch
aus 30 Bewertungen Herr Jankowitsch hat mich stets Kompetent und menschlich beraten und informiert. Er nahm sich Zeit für das Gespräch … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rena Peters
Rechtsanwältin Rena Peters
pro reo - Kanzlei für Strafrecht, Rathausstraße 3, 88212 Ravensburg 7015.2464447323 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rena Peters ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Deborah Weinert
Rechtsanwältin Deborah Weinert
Kanzlei Thüner & Weinert Fachanwälte für Strafrecht, Berliner Straße 22, 32052 Herford 6718.0092013766 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Deborah Weinert gerne zur Verfügung
(12.05.2021) Zuverlässige und seriöse Anwältin mit Empathie...so sollte es sein
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M.
Kanzlei Peisl & Merkl, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg 7012.0637711613 km
Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M.
aus 42 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit Herrn Peisl. Er ist sehr sympathisch und tritt auch super vor Gericht auf. Er hat mich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annelie Altrogge
Rechtsanwältin Annelie Altrogge
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Annelie Altrogge – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
RBS Reischl Bernhofer Schnöll Rechtsanwälte OG, Dr. Franz Rehrl Platz 7, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5187200753 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
aus 13 Bewertungen Top Anwalt, mit besten Empfehlung. Menschlichkeit, Kompetenz, Beratung, Verlässlichkeit.....auf hohem Niveau. … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M.
Todor-Kostic Rechtsanwälte, Karawankenplatz 1, 9220 Velden, Österreich 7367.2888792485 km
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Sachen!
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schwegler
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Schwegler
Kanzlei Ebert und Schwegler, Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen 6950.0283600854 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sarah Schwegler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Die Beste die es im Umgebung gibt (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Bella
Rechtsanwältin Annika Bella, Weiße Mauer 6, 06217 Merseburg 6958.301202153 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annika Bella ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bella hat mich schnell und sehr gut Beraten. Ich kann sie nur weiter empfehlen. Vielen Dank (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ernst
sehr gut
Rechtsanwalt David Ernst
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt David Ernst - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 25 Bewertungen Die schnelle unkomplizierte Kontaktaufnahme und entsprechend zeitnah, der Erhalt aussagekräftiger Informationen zu … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Grünert
sehr gut
Kanzlei Grünert, Mittelweg 14, 20148 Hamburg 6719.3010605819 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dennis Grünert gerne zur Verfügung
aus 74 Bewertungen Dennis ist immer sehr konkret und Zielsicher! Erklärt einen alles von A bis Z! Ein Anwalt der jemanden nicht im … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoste Schaller
sehr gut
Schaller & Masuch, Zum See 2, 24223 Schwentinental 6695.5281985865 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Thoste Schaller
aus 75 Bewertungen Herr Schaller hat mich sehr gut und kompetent zu einem Verkehrsunfall beraten und mich bei der Auseinandersetzung mit … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Palm
Rechtsanwalt Andreas Palm
Palm Schreiber Rechtsanwälte, Trierer Str. 741-743, 52078 Aachen 6635.2559472632 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Palm vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(11.08.2020) BESTE DUITSE ADVOCAAT.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Alexander Bals
Rechtsanwalt Thilo Alexander Bals
Kanzlei Bals, Donaufeldstr. 5, 85077 Manching 7079.6032815989 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Thilo Alexander Bals bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(14.04.2023) Sehr kompetenter Anwalt der weiß was er tut!
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Breywisch
sehr gut
Kanzlei Breywisch, Neustädtischer Markt 28, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.404049113 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Breywisch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 30 Bewertungen Die Kanzlei hat sich in einer Leasingsache ( Rückgabe KFZ ) obwohl der Streitwert überschaubar war, viel Mühe gegeben, … (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Weithaas
Rechtsanwalt Daniel Weithaas
Kanzlei Weithaas, Steinweg 10, 36433 Bad Salzungen 6883.1691684711 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Weithaas
aus 5 Bewertungen Mehrere Beratungstermine wurden professionell und kompetent durchgeführt. Ein sehr netter und zuverlässiger Anwalt, … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus C. Jend
Kanzlei Marcus C. Jend, Strandbaddamm 1a, 22880 Wedel 6701.7820919037 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Marcus C. Jend
(12.04.2022) sehr zufrieden, antwortete ausführlich auf alle Fragen, gab zusätzliche Tipps, jederzeit ein empfehlenswerter Anwalt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Nold
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Nold
Anwaltsbüro Schoen – Kiel – Nold, Mathildenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.1600273126 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Nold
aus 21 Bewertungen Ein freundlicher, zuverlässiger, korrekter und kompetenter Rechtsanwalt, so wie man es erwartet. Mein Anliegen wurde … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Marie Cramer
sehr gut
Rechtsanwältin Lisa Marie Cramer
Kanzlei Cramer, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin 6969.8557370839 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Lisa Marie Cramer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 99 Bewertungen Ich habe leider schon mehrfach einen guten Anwalt benötigt und kann nur aus Erfahrung sagen das ich hier den besten … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Bürogemeinschaft Schäfer, Lechner, Klingelhöfer & Petry, Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Hermanussen
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Hermanussen
Plan B | Die Fachanwaltskanzlei, Mittelweg 14, 20148 Hamburg 6719.3047783739 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Hermanussen gerne zur Verfügung
aus 56 Bewertungen Die Fa. Park&Collect wollte auch von mir eine überteuerte Strafzahlung für Falschparken fordern. Nach kurzer … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Hochstaedt
Kanzlei Hochstaedt, Kirchstr. 13, 34497 Korbach 6774.8313712229 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Hochstaedt
aus 5 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herr Hochstaedt und kann ihm nur weiterempfehlen. Er ist sehr freundlich und hat mich sehr … (01.10.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.