3.567 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Zeller
Rechtsanwalt Markus Zeller
Markus Zeller Rechtsanwalt, Hohenzollernstr. 15, 72488 Sigmaringen 6972.1449935418 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Zeller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Smolka
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Smolka
Fachanwalt für Familienrecht & FA für Sozialrecht & FA für Strafrecht, Müggenbusch 14, 39539 Havelberg 6881.8398845892 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Olaf Smolka
aus 49 Bewertungen Super tolle Arbeit in jeder Hinsicht. Kurzfristige Terminvereinbarung, kompetente Beratung und sichere Unterstützung … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Grimm
Rechtsanwalt Albrecht Grimm
BLF Rechtsanwälte, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart 6930.8654008267 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Albrecht Grimm
Profil-Bild Rechtsanwältin Michelle Mayer
Rechtsanwältin Michelle Mayer
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9155421383 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Michelle Mayer
aus 6 Bewertungen Frau Michelle Mayer wurde uns als Vertretung von Herrn Manfred Zipper geschickt. Vergleich ausgehandelt. Alle sind … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Welter
Rechtsanwalt Florian Welter
Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen, Heiligenbergstr. 36-38, 66763 Dillingen/Saar 6743.7607041107 km
Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Welter
Profil-Bild Rechtsanwältin Annelie Altrogge
Rechtsanwältin Annelie Altrogge
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Annelie Altrogge
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Kobinger
Rechtsanwältin Ute Kobinger
Kobinger & Kollegen Rechtsanwälte, Theresienstr. 14, 85049 Ingolstadt 7073.0034325975 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Ute Kobinger
Profil-Bild Rechtsanwältin Alina Niedergassel
sehr gut
Rechtsanwältin Alina Niedergassel
Consultatio Strafverteidiger, Johnsallee 2, 20148 Hamburg 6719.2773843431 km
Die Starke Stimme an Ihrer Seite im Strafrecht.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alina Niedergassel gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Ich stellte die Frage, ob ab dem 01. April der Handel mit Cannabis-Samen erlaubt ist. Sie erklärte mir, daß z.Zt. in … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Dorn
Rechtsanwältin Mandy Dorn
Anwaltskanzlei Mandy Dorn, Eigenheimstr. 13, 04279 Leipzig 6987.042960707 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Mandy Dorn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
KANZLEI DL, Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden 6800.1647460551 km
Ihr persönliches Anliegen — individuell betreut
Zivilrecht • Jagdrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
aus 10 Bewertungen Schnelle und fundierte Antwort (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Dreßler
Dehne Ringe Grages Bolte, Bahnhofstraße 29, 31008 Elze 6781.6509380478 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Dreßler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
(12.01.2023) Ich habe die Zusammenarbeit beendet. Dieser Anwalt stellt sich moralisch überhöht dar und hat mich menschlich und auch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Baiker
Rechtsanwalt Tim Baiker
BAIKER Rechtsanwälte, Fronackerstr. 68, 71332 Waiblingen 6936.155734643 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Baiker bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
sehr gut
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
sehr gut
Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
aus 14 Bewertungen Danke für die prompte Erledigung! (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Bergmann
Piper & Partner Rechtsanwälte, Storkower Str. 158, 10407 Berlin 6977.3322809809 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Bergmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 107 Bewertungen Successful and experienced lawyer (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Arnal
Rechtsanwalt Marcel Arnal
Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff und Arnal, Bahnhofstr. 36, 57548 Kirchen (Sieg) 6739.152481688 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Arnal ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Böckl
Rechtsanwältin Antje Böckl
Kanzlei Antje Böckl, Rittergasse 10, 07545 Gera 6991.4283926289 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Antje Böckl gerne zur Verfügung
(04.11.2022) Frau Rechtsanwälting Böckel und das gesamte Team kann man nur empfehlen, denn so eine Kanzlei findet man sehr sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Kanzlei Hekler & Ongert, Rosengasse 6, 74072 Heilbronn 6913.1153863524 km
Kämpfen bis zur letzten Sekunde
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pelz
Kanzlei Thomas Pelz, Untere Hauptstr. 49, 09232 Hartmannsdorf 7033.4318059122 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Pelz im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Nestel
sehr gut
Kanzlei Dieter Nestel, Voltastr. 3, 90459 Nürnberg 7012.499124917 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dieter Nestel
aus 10 Bewertungen Kompetent, engagiert, solidarisch. So wünscht man sich einen Anwalt. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
Wolf Rechtsanwalt, Fraunhoferstr. 15, 94315 Straubing 7137.4134496354 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. (Univ.) Benedikt Wolf
aus 6 Bewertungen Herr Wolf hatte mir Schritt für Schritt alle Punkte erklärt. (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Burchia LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Burchia LL.M.
Studio Legale Associato Burchia, Eccher & Eheim | Rechtsanwälte, Raingasse, 3/1, Bozen, Italien 7201.9256779613 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Burchia LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Temporale
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Temporale
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Temporale unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 14 Bewertungen Sehr freundlicher, bemühter und kompetenter Rechtsanwalt. Kann man jederzeit weiter empfehlen. (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Spintig
sehr gut
Rechtsanwältin Eva-Maria Spintig
Rechtsanwälte Spintig & Spintig, Friedrichstr. 34, 65185 Wiesbaden 6800.2437869772 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Spintig - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 95 Bewertungen Ich kann Frau Spintig als Anwältin und die Kanzlei Spintig & Spintig insgesamt sehr empfehlen. Sie hat mir am … (24.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.