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Einfaches Arbeitszeugnis - was Sie wissen und beachten müssen!

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Einfaches Arbeitszeugnis - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Generell ist das einfache Arbeitszeugnis einer neutralen Beschreibung der Tätigkeiten eines Beschäftigten gleichzusetzen.
  • Im einfachen Arbeitszeugnis werden Angaben zur Firma und dem Arbeitnehmer gemacht sowie bezüglich seiner Berufsbezeichnung sowie der Dauer seines Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus werden darin die Tätigkeiten des Beschäftigten beschrieben.
  • Es besteht ein Unterschied zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. In Letzterem werden die Arbeitsleistung und das Verhalten des Beschäftigten bewertet.
  • Das einfache Arbeitszeugnis wird stets auf Firmenpapier erstellt. Es entweder elektronisch zu erstellen oder mündlich zu erteilten, ist unzulässig.

Wissenswertes zum einfachen Arbeitszeugnis

Wird ein Arbeitsverhältnis beispielsweise durch Kündigung bzw. durch einen Aufhebungsvertrag beendet, muss der Arbeitgeber grundsätzlich seinem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. Dabei ist zwischen zwei Arten zu unterscheiden: dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Das einfache Arbeitszeugnis – auch unter dem Begriff Arbeitsbescheinigung bekannt – enthält Angaben bezüglich der Art und der Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich ein schriftliches Zeugnis erstellen. Das heißt, ein Arbeitszeugnis mündlich oder per E-Mail oder Fax anzufertigen, ist rechtlich nicht zulässig.

Das einfache Arbeitszeugnis unterscheidet sich folgendermaßen vom qualifizierten Arbeitszeugnis: Ersteres enthält keine Bemerkungen bezüglich des Verhaltens und den Leistungen des Beschäftigten.

Wer hat Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 Gewerbeordnung (GewO) einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – entweder auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis.

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es, ob der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch selbst gekündigt hat oder ihm gekündigt wurde – hat der ausscheidende Mitarbeiter die Wahl zwischen diesen beiden Zeugnisarten. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt, teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt war.

Wie ist ein einfaches Arbeitszeugnis aufgebaut?

Der Inhalt eines einfachen Arbeitszeugnisses gliedert sich wie folgt:

  • Angaben zur Firma: Im Kopfbereich des Zeugnisses, das auf Firmenpapier erstellt wird, steht der Firmenname sowie die entsprechende Adresse.
  • Überschrift: Die Überschrift des Arbeitszeugnisses lautet meist „Einfaches Arbeitszeugnis“
  • Einleitung: In der Einleitung werden Angaben zum Arbeitnehmer gemacht, das heißt, Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort. Darüber hinaus werden die Dauer der Tätigkeit und die genaue Stellenbezeichnung benannt.
  • Hauptteil: Im Hauptteil werden die ausgeübten Tätigkeiten des Beschäftigten vollständig und genau beschrieben.
  • Schlussformel: Der Abschluss des Zeugnisses enthält eine Dankesformel in Verbindung mit guten Wünschen für die berufliche Zukunft.
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vorgesetzten

Wann ist die Erstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses sinnvoll?

Die Anfertigung eines einfachen Arbeitszeugnisses ist in der Regel sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer noch nicht lange in einem Unternehmen arbeitet. In diesem Fall ist es meist schwer möglich, seine Tätigkeiten in einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu beurteilen.

Ein einfaches Arbeitszeugnis kann auch von Arbeitgeberseite angefertigt werden, wenn der Beschäftigte gegenüber einer Behörde nachweisen muss, in einem bestimmten Zeitraum beschäftigt gewesen zu sein.

Foto(s): ©Pexels/cottonbro

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