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Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts einfach erklärt

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Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts einfach erklärt

Experten-Autorin dieses Themas

Die meisten Menschen haben den Begriff der Gebietskörperschaft schon einmal gehört. Eine genaue Definition und Beschreibung, was darunter zu verstehen ist, gelingt jedoch nur den wenigsten. Dabei gehören wir alle einer Gebietskörperschaft an und sollten demnach auch wissen, wie eine Gebietskörperschaft definiert ist, welche Aufgaben sie umfasst, ob und wie sie staatlich kontrolliert wird. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie anhand konkreter Beispiele, was eine Gebietskörperschaft ist, zwischen welchen Gebietskörperschaften man differenziert, welche Rechte und Befugnisse Gebietskörperschaften zustehen und wie sie organisiert sind. 

Was versteht man unter einer Gebietskörperschaft?

Gebietskörperschaften sind zunächst einmal Körperschaften des öffentlichen Rechts. Unter Körperschaften des öffentlichen Rechts versteht man wiederum juristische Personen des öffentlichen Rechts, in der Regel Einrichtungen, die für den Staat Aufgaben übernehmen und durch Hoheitsakt beziehungsweise staatliche Anordnung gegründet werden. Beispiele sind Industrie- und Handelskammern, Sparkassen, Hochschulen und Ärztekammern. 

Gebietskörperschaften besitzen die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebiets. Ihre Mitglieder sind die auf diesem Gebiet wohnenden natürlichen Personen, also die dort lebenden Einwohner. Die Gebietskörperschaft ist mithin territorialbezogen und räumlich klar eingegrenzt. Jeder, der sich in dem Gebiet aufhält, ist der Herrschaftsgewalt der jeweiligen Gebietskörperschaft unterworfen und Teil der Gebietskörperschaft. 

Beispiele für Gebietskörperschaften 

Wie bereits erwähnt, liegt den Gebietskörperschaften eine territorialbezogene, räumlich abgegrenzte Hoheit zugrunde. Man differenziert zwischen den staatlichen und den kommunalen Gebietskörperschaften. 

Unter die staatlichen Gebietskörperschaften fallen: 

  • Bund 

  • Länder 

Unter die kommunalen Gebietskörperschaften fallen: 

  • Kreise 

  • Gemeinden 

  • Gemeindeverbände 

  • Städte 

Hinweis: Als kommunale Gebietskörperschaften gelten beispielsweise in Bayern auch Bezirke. Der Wohnort, an dem Sie leben, beziehungsweise die Stadt, Gemeinde oder der Kreis ist rechtlich also als eine sogenannte Gebietskörperschaft zu verstehen.  

Organisation, Aufgaben und Befugnisse einer Gebietskörperschaft

Organisation 

Kommunale Gebietskörperschaften verwalten und organisieren sich grundsätzlich selbstständig. Sie sind mithin selbstständige Organisationseinheiten. Es gilt der in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verankerte sogenannte Grundsatz der Selbstverwaltung. Durch diesen Grundsatz wird Gemeinden ermöglicht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Das betrifft auch die finanzielle Eigenverantwortung. 

Gebietskörperschaften unterliegen jedoch der staatlichen Aufsicht. Der Staatsaufsicht kommt insofern eine Beratungs- und Kontrollfunktion zu; sie dient als Korrektiv zum Grundsatz der Selbstverwaltung. 

Aufgaben und Befugnisse 

Konkret umfasst die kommunale Selbstverwaltung nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) folgende fünf Bereiche: 

Gebietshoheit 

Die Gebietshoheit umfasst das der Gebietskörperschaft jeweils zugewiesene Territorium. 

Finanzhoheit 

Die Finanzhoheit umfasst das Recht, eigenverantwortlich über die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Erträge und mehr zu entscheiden. Aus der Finanzhoheit ergibt sich das Recht, Haushaltspläne aufzustellen und eigene Abgaben zu erheben. 

Personalhoheit 

Die Personalhoheit umfasst die Befugnis, über Einstellung eigenen Personals zu entscheiden und auch die entsprechende Dienstaufsicht über dieses Personal zu führen. 

Planungshoheit 

Die Planungshoheit umfasst die Entwicklung des Gebietes durch eine entsprechende Planung. Der Gebietskörperschaft kommt insoweit ein Ermessensspielraum zu, der auch nicht der staatlichen Aufsicht unterliegt. 

Organisationshoheit 

Die Organisationshoheit umfasst das Recht, die Art und Weise der Aufgabenerfüllung selbst zu bestimmen. 

Daseinsvorsorge 

Außerdem ist zentraler Teil der Aufgabe die sogenannte Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge betrifft die elementare Grundversorgung beziehungsweise die Absicherung des Daseins der Einwohner. Typisch hierfür sind unter anderem: Wasser- und Stromversorgung, Bildung, ärztliche Versorgung, ÖPNV und die Abwasserbeseitigung. Auch die Organisation der Müllbeseitigung gehört als Teil der Daseinsvorsorge zu den Aufgaben einer Gebietskörperschaft. 

Aufgaben der Organe der Gebietskörperschaft 

Die Organe der Gebietskörperschaft, beispielsweise der Bürgermeister, der Gemeinderat oder Abgeordnete des Landtags, führen im Rahmen dieser Organisation wiederum die ihnen zugewiesenen Aufgaben aus und werden jeweils im Rahmen der Kommunalwahl gewählt. Auf den Ablauf der Kommunalwahlen soll an dieser Stelle verzichtet werden. Nicht gewählt, aber ernannt werden als Organe beispielsweise Beamte. 

Gebietskörperschaften und Körperschaften des privaten Rechts

Gemeinsamkeiten 

Gebietskörperschaften verfügen als juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich über die gleichen Rechte und Pflichten wie juristische Personen des Privatrechts – beispielsweise wie eine GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder ein eingetragener Verein (e. V.). Gebietskörperschaften können demnach problemlos am Rechtsverkehr teilnehmen.  

Sie sind sowohl geschäftsfähig als auch partei- und prozessfähig. Das bedeutet, eine Gebietskörperschaft kann Verträge schließen beziehungsweise Rechtsgeschäfte eingehen, klagen und auch gerichtlich verklagt werden. 

Unterschiede 

Anders als Körperschaften des privaten Rechts werden jedoch ausschließlich öffentliche Aufgaben erfüllt. Die Aufgabenerfüllung beziehungsweise die Befugnisse erfolgen im Rahmen der bereits erwähnten fünf Hoheiten und der Daseinsvorsorge durch die Organisation beziehungsweise die Organe der jeweiligen Gebietskörperschaft. Sie erfolgen also durch Ausübung von Hoheitsrechten und Verfügungsgewalt innerhalb des der Gebietskörperschaft zugewiesenen Territoriums. 

Beispielsweise können Rechtsverordnungen und Satzungen erlassen oder Steuern und Gebühren erhoben werden. Naheliegende Beispiele, die jeder kennt, sind die Hundesteuer, also die kommunale Erhebung von Steuern auf das Halten von Hunden, sowie die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. 

Fazit

  • Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Erfüllung staatlicher Aufgaben. 

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts sind juristische Personen und sie übernehmen staatliche Aufgaben. 

  • Die Gebietskörperschaft ist territorialbezogen. Sie umfasst die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil. 

  • Gebietskörperschaften können am Rechtsverkehr teilnehmen, sind geschäftsfähig und partei- sowie prozessfähig. 

  • Durch Gebietskörperschaften können Rechtsverordnungen erlassen und Steuern sowie Gebühren erhoben werden. 

  • Kommunale Gebietskörperschaften verwalten und organisieren sich grundsätzlich im Rahmen des Grundsatzes der Selbstverwaltung selbstständig (Art. 28 Abs. 2 GG). 

  • Gebietskörperschaften unterliegen jedoch der staatlichen Aufsicht.  

  • Der Staatsaufsicht kommt eine Beratungs- und Kontrollfunktion zu; sie dient als Korrektiv zum Grundsatz der Selbstverwaltung.

Foto(s): ©Adobe Stock/Leonid Andronov

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