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Pacht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Pacht - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Pacht ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen dem Pächter und dem Verpächter.
  • Es ist zwischen Pacht und Miete zu unterscheiden.
  • Der Pachtvertrag gewährt dem Pächter die Nutzung einer Sache oder eines Rechts. Gleichzeitig wird ihm die Möglichkeit der Fruchtziehung geboten.
  • Beispiele für Pachtverträge sind der Jagdpachtvertrag, Gaststättenpachtverträge und Landpachtverträge.
  • Die Pacht endet entweder durch eine Kündigung oder durch Ablauf der vertraglich geregelten Zeit.

Was versteht man unter Pacht?

Pacht bezeichnet einen gegenseitigen Vertrag zwischen dem Pächter und dem Verpächter. Dieser wird nicht nur über Sachen wie Grundstücke, sondern auch über Rechte wie Jagdrechte sowie über Unternehmen geschlossen. Der Pachtvertrag erlaubt dem Pächter die Nutzung einer Sache oder eines Rechts und bietet ihm gleichzeitig die Möglichkeit der Fruchtziehung. Der Pächter zahlt dem Verpächter im Gegenzug den Pachtzins.

Die Erzeugnisse bzw. der Ertrag eines Rechts oder eines Gegenstands werden in der Rechtswissenschaft als sogenannte Früchte bezeichnet.

Die schriftliche Grundlage der Pacht bildet der sogenannte Pachtvertrag, der in §§ 581 – 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

Typische Pachtverträge sind beispielsweise

  • Landpachtvertrag
  • Jagdpachtvertrag
  • Fischereipachtvertrag
  • Kleingartenpachtvertrag
  • Gaststättenpachtvertrag
  • Restaurantpachtvertrag
  • Unternehmenspachtvertrag

Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?

Der Pachtvertrag ist dem Mietvertrag zwar sehr ähnlich, jedoch ist zwischen Miete und Pacht grundsätzlich zu unterscheiden.

Sowohl der Pacht- als auch der Mietvertrag gewähren eine Gebrauchsüberlassung. Der wesentliche Unterschied besteht in der sogenannten Fruchtziehung. Das heißt, eine Person ist dazu berechtigt, die Früchte aus einer Sache zu ziehen. Die Folge ist eine Gewinnmaximierung. Eine Fruchtziehung erfolgt bei der Miete hingegen nicht.

Wo findet die Pacht Anwendung?

Pachtverträge werden in unterschiedlichen Bereichen geschlossen, wie zum Beispiel in der Gastronomie oder zur Gebrauchsüberlassung von Firmen, Waldgebieten zur Jagd oder von Gewässern zur Fischerei.

Verpachtung von Grundstücken und Ländereien

Wird ein Landpachtvertrag geschlossen, wird die Nutzung sowie die Bewirtschaftung von Grundstücken auf Dauer geregelt. In einem solchen Vertragsdokument kann ebenso der Gebrauch von Wirtschafts- bzw. Wohngebäuden wie einem Bauernhof vereinbart werden.

Unternehmenspacht

Bei der Unternehmenspacht geht es um das zeitlich begrenzte Nutzen einer Firma gegen ein vereinbartes Entgelt. Die Gewinne, die das Unternehmen erzielt, sind für den Pächter vorgesehen. Der Pachtvertrag regelt die Gebrauchsüberlassung des Betriebs, was ebenso das gesamte Anlagevermögen wie beispielsweise Maschinen oder das Warenlager umfasst.

Verpachtung von gastronomischen Räumlichkeiten

Kommt es zur Pachtung von gastronomischen Räumlichkeiten mit dem dazugehörigen Inventar, bewirtschaftet der Pächter diese Lokalität. Gleichzeitig ist er dazu verpflichtet, das Inventar sorgfältig zu behandeln. Eine Untervermietung oder eine weitere Verpachtung an Dritte ist nicht möglich. Im Pachtvertrag wird sowohl der Pachtzins als auch die Laufzeit der Pacht festgesetzt.

Jagd- und Fischereipacht

Die Jagdpacht ist in § 11 Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt. Im Jagdpachtvertrag ist das Recht des Pächters zur Jagdausübung festgesetzt. Der Jagdpächter muss einige Voraussetzungen erfüllen wie beispielsweise den Besitz eines Jagdscheines seit mindestens drei Jahren. Verpächter einer Jagd sind Jagdgenossenschaften sowie Eigentümer eines sogenannten Eigenjagdbezirks.

Mittels des Fischereipachtvertrags wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet. Dieser wird für mindestens zehn Jahre geschlossen. Der Inhaber eines Fischereirechts kann entweder sein Recht verpachten oder andere Personen die Fischerei ausüben lassen, indem er diesen Gewässerscheine ausstellt.

Wann endet die Pacht bzw. der Pachtvertrag?

Die Pacht ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, das entweder durch eine Kündigung oder durch Ablauf der vertraglich geregelten Dauer endet.

Ein Pachtvertrag auf Zeit endet automatisch, falls dieser nicht verlängert wird. Laut § 584 BGB ist die ordentliche Kündigung der Pacht nur zum Ende des Pachtjahres möglich und sollte spätestens am dritten Werktag des halben Jahres erfolgen, mit dessen Ende die Pacht enden soll. Darüber hinaus ist auch eine außerordentliche Kündigung der Pacht möglich.

Geht es um die Kündigung eines Landpachtvertrags, ergeben sich einige Besonderheiten. Der Pachtvertrag muss schriftlich gekündigt werden und fristgerecht erfolgen. Die Kündigungsfrist beim Landpachtvertrag beträgt ein Jahr. Das Vertragswerk ist spätestens bis zum dritten Werktag des Pachtjahres zu kündigen.

Foto(s): ©pixabay/pexels-2286921

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