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Rechts überholen - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechts überholen - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagen, dass man immer links überholen muss.
  • Nur in einigen bestimmten Ausnahmefällen (siehe unten) ist rechts überholen erlaubt.
  • Beim Rechtsüberholen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
  • Das heißt, wenn man trotzdem rechts überholt, muss man mit einem Bußgeld von 30 bis 145 Euro rechnen.
  • Außerorts erhält man beim Rechtsüberholen zudem stets 1 Punkt in Flensburg.

Wann liegt ein Überholvorgang vor?

Das Überholen erfordert nicht zwingend einen Aus- und Einscherprozess. Man spricht auch dann von einem Überholvorgang, wenn sich ein Autofahrer beispielsweise auf der Autobahn langfristig auf der linken Spur fortbewegt und an rechts von ihm fahrenden Autos vorbeifährt.

Beim Überholen kommt es also lediglich auf das Einholen und Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug an. Unter rechts überholen versteht man somit auch, wenn ein Verkehrsteilnehmer beispielsweise auf einer Autobahn ständig das Rechtsfahrgebot einhält, jedoch schneller unterwegs ist als die Fahrzeuge auf der linken Spur und diese daher auf Dauer passiert.

Darf man rechts überholen?

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Sie stets links überholen. Es existieren aber sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften verschiedene Ausnahmen.

Mit welcher Strafe muss man beim Rechtsüberholen rechnen?

Rechts überholen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Tun Sie es dennoch, droht Ihnen ein Bußgeld. Laut Bußgeldkatalog werden zwischen 30 und 145 Euro fällig. Dabei kommt es darauf an, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen. Im zweiten Fall kommt zudem generell ein Punkt in Flensburg hinzu:

VergehenBußgeldPunkte
Rechts überholen innerhalb geschlossener Ortschaften 30 Eurokeine
… mit Gefährdung35 Eurokeine
… mit Sachbeschädigung35 Eurokeine
Rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften100 Euro1
… mit Gefährdung120 Euro1
… mit Sachbeschädigung145 Euro1

Wann ist rechts überholen außerorts gestattet?

Außerorts existieren nicht viele Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen zulässig ist. Es ist auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen lediglich in folgenden Situationen erlaubt:

  • Bei dichtem Verkehr oder im Falle eines Staus: Fließt der Verkehr so zäh, dass auf den für eine Richtung bestimmten Fahrspuren Fahrzeugschlangen entstanden sind, so dürfen Sie laut StVO rechts schneller fahren als links. Voraussetzung dafür ist, dass nebeneinander gefahren wird. Dazu kommt es dann, wenn der Verkehr einmal auf dem einen Fahrstreifen, dann wieder auf dem anderen etwas schneller fließt. Nicht erlaubt ist dagegen das Umgehen eines Staus auf der Standspur. Hier droht ein Bußgeld von 75 € und zudem 1 Punkt.
  • Darüber hinaus heißt es in der StVO, dass dichter Verkehr nur dann vorliegt, wenn die gefahrene Geschwindigkeit maximal 60 km/h beträgt. Wollen Sie auf der Spur rechts daneben überholen, darf Ihr Tempo in der Regel höchstens 20 km/h über diesem Wert liegen.
  • Eine weitere Ausnahme bilden von einer Autobahn abgehende Fahrsteifen. Diese werden als eigenständige Straße betrachtet, wenn sie durch eine breite Linie vom anderen Teil der Autobahn abgetrennt sind. Wenn Sie auf dem rechten Teil auf der linken Spur fahren, befinden Sie sich auf der Überholspur und dürfen die rechte Spur der linken Autobahn rechts überholen.

Wann ist rechts überholen innerorts erlaubt?

In bestimmten Situationen müssen Sie auch innerorts keinerlei Konsequenzen befürchten, wenn Sie rechts überholen:

  • Wenn sich ein anderer Fahrer auf der linken Abbiegespur einordnet und dies durch Blinken signalisiert hat und lediglich noch abwartet, bis es ihm möglich ist abzubiegen, dürfen Sie ihn laut den Vorgaben der StVO rechts überholen.
  • Schienenfahrzeuge dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften im Regelfall ausschließlich rechts überholen. Davon dürfen Sie nur dann abweichen, wenn sich die Schienen so weit rechts befinden, dass dies nicht möglich ist.
  • Außerdem dürfen Sie rechts schneller fahren als links, wenn innerorts mehrere Fahrspuren Markierungen in eine Richtung besitzen. Allerdings darf Ihr Fahrzeug in diesem Fall nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen.
  • Wird der Verkehr innerorts durch Ampeln geregelt, so erhalten Sie beim Rechtsüberholen im Ampelbereich ebenso keine Strafe. Das gilt unabhängig davon, ob verschiedene Spurrichtungen vorhanden sind oder nicht.
Foto(s): ©Pexels/Pixabay

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