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SCHUFA-Auskunft für Vermieter: Tipps für potenzielle Mieter

  • 5 Minuten Lesezeit
SCHUFA-Auskunft für Vermieter: Tipps für potenzielle Mieter

Experten-Autorin dieses Themas

Die SCHUFA-Auskunft für Vermieter bietet Vermietern wertvolle Informationen über die finanzielle Bonität potenzieller Mieter. Dieser Ratgeber beleuchtet verschiedene Aspekte der SCHUFA-Auskunft für Vermieter und geht auf wichtige Fragen ein, die Vermieter und Mieter möglicherweise haben. 

Auskunft des Vermieters über das Einkommen seiner Mieter 

Mieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, persönliche Daten offenzulegen. Insbesondere sind sie nicht dazu verpflichtet, den Vermieter über ihre finanzielle Situation zu informieren, es sei denn, es steht bereits bei Vertragsabschluss fest, dass die Mietzahlungen nicht geleistet werden können. 

Auf der anderen Seite wird im Allgemeinen angenommen, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, vom Mieter eine Selbstauskunft zu verlangen. In diesem Zusammenhang ist die Frage nach dem Einkommen des Mietinteressenten in jedem Fall zulässig. Es gibt keine datenschutzrechtlichen Bedenken, wenn der Vermieter darum bittet, einen Gehaltsnachweis vorgelegt zu bekommen, der die Angaben des Mieters zu seinem Einkommen bestätigt.  

Die Vorlage des Gehaltsnachweises liegt letztlich auch im Interesse des Mieters, aber sie kann vom Vermieter nicht erzwungen werden. Die SCHUFA-Auskunft gewährt Vermietern Einblicke in die finanzielle Vergangenheit eines Mietinteressenten und es wird daher in der Praxis häufig von Vermietern danach gefragt. 

Vorteile der SCHUFA-Auskunft für Vermieter 

Vermieter wollen vor Abschluss eines Mietvertrages vor allem zuverlässig beurteilen, ob potenzielle Mieter ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch tatsächlich nachkommen. Neben der Selbstauskunft des Mietbewerbers und der Vorlage von Gehaltsnachweisen und Einkommensbelegen ist eine Möglichkeit die SCHUFA-Auskunft, weil sie Einblicke in das bisherige Zahlungsverhalten einer Person liefert.  

Die SCHUFA-Auskunft bietet Vermietern mehrere Vorteile, die bei der Auswahl von Mietinteressenten eine wichtige Rolle spielen. Sie gibt Vermietern Einblick in die finanzielle Vergangenheit eines Mietinteressenten. Dies ermöglicht eine Beurteilung der Bonität und damit der Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters.  

Vermieter erhalten zugleich Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten des Mietinteressenten, insbesondere über eventuelle Zahlungsrückstände oder negative SCHUFA-Einträge. Dies ist entscheidend für die Einschätzung der Zuverlässigkeit bei Mietzahlungen. Die SCHUFA-Auskunft hilft damit Vermietern, das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren, indem sie frühzeitig auf mögliche finanzielle Probleme des Mietinteressenten hinweist. 

SCHUFA-Auskunft für Vermieter: Ist die Anforderung rechtens? 

Die SCHUFA-Auskunft kann datenschutzrechtlich bedenklich sein, da sie Informationen über Kreditverpflichtungen des Mieters enthalten kann, die für das Mietverhältnis möglicherweise nicht relevant sind. Ob die SCHUFA-Auskunft für Vermieter rechtens ist, hängt vor allem von der Art der Auskunft ab. Es gibt verschiedene Arten von SCHUFA-Auskünften.  

Welche SCHUFA-Auskunft für Vermieter müssen Sie beantragen?  

Wenn der Vermieter nach einer SCHUFA-Auskunft für Vermieter, SCHUFA-Mietauskunft oder SCHUFA-Mieterauskunft fragt, ist damit die sogenannte SCHUFA-BonitätsAuskunft (auf Papier) oder der SCHUFA-BonitätsCheck (digital) gemeint. Die SCHUFA verspricht, dass bei der SCHUFA-BonitätsAuskunft und dem SCHUFA-BonitätsCheck die Sicherheit persönlicher Daten des Mieters gewährleistet ist. 

Können Sie eine SCHUFA-Auskunft für Vermieter kostenlos erhalten? 

Ja, Sie haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Diese Selbstauskunft können Sie auch dem Vermieter vorlegen, um Ihre Bonität nachzuweisen.  

Allerdings ist von dieser Option abzuraten, da die Selbstauskunft zahlreiche vertrauliche Informationen enthält, die sensibel behandelt werden sollten. Deshalb sind die kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsAuskunft beziehungsweise der kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsCheck als spezielle Auskünfte für Vermieter die bessere Alternative. 

Finanzielle Zuverlässigkeit mit der SCHUFA-Auskunft belegen 

Durch die BonitätsAuskunft oder den BonitätsCheck können Wohnungsinteressenten leicht nachweisen, dass sie in der Vergangenheit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt haben. Die Auskunft beschränkt sich ausschließlich darauf.  

Als Mietinteressent sollten Sie wissen, dass die SCHUFA-Auskunft aus zwei Teilen besteht. Es genügt, den ersten Teil – also die erste Seite – an den Vermieter weiterzugeben. Diese Seite enthält lediglich Informationen darüber, ob Zahlungsstörungen vorliegen oder nicht. 

Insbesondere enthält dieser Teil der Auskunft keinen SCHUFA-Score. Auch andere bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, beispielsweise zur eigenen Person, darunter Konten, Konsumentenkredite, Handyverträge sowie Anfragen von Unternehmen, beispielsweise aus dem Onlinehandel, werden im ersten Abschnitt der SCHUFA-BonitätsAuskunft beziehungsweise des SCHUFA-BonitätsChecks nicht weitergegeben. 

Wichtig: Kein Anspruch auf Bonitätsauskunft bei der ersten Besichtigung 

Erst wenn ein Mietinteressent in die engere Auswahl kommt, hat der Vermieter einen Anspruch auf die Vorlage von Bonitätsinformationen. Es ist unzulässig, diese bereits bei der ersten Besichtigung zu verlangen, wenn noch keine konkrete Zusage des Vermieters vorliegt. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und ermöglicht es Mietinteressenten, ihre persönlichen Informationen erst preiszugeben, wenn ein ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht.  

In der Regel spielen Bonitätsauskünfte eine entscheidende Rolle bei der Auswahl von Mietern. Daher sollten Vermieter darauf achten, diese Informationen verantwortungsbewusst zu verwenden und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Bewertung der finanziellen Zuverlässigkeit der Mietinteressenten, einzusetzen. 

SCHUFA-Auskunft für Vermieter online beantragen 

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft – den schriftlichen Bonitätsnachweis per Post zur Weitergabe an Vermieter – und den SCHUFA-BonitätsCheck – den digitalen Bonitätsnachweis zur Weitergabe an Vermieter – können Sie einfach online auf der Webseite der SCHUFA bestellen.  

SCHUFA-Auskunft für Vermieter negativ: Gibt es Alternativen? 

Eine negative SCHUFA-Auskunft ist ein klares Warnsignal für Vermieter. Sie deutet auf eine problematische Zahlungsmoral hin und erhöht das Risiko von verspäteten oder ausbleibenden Mietzahlungen. Dies kann die Wohnungssuche erschweren, da viele Vermieter eine positive SCHUFA als essenziell ansehen.  

Trotz dieser Hürde gibt es jedoch Möglichkeiten, erfolgreich eine Wohnung zu finden. Einige private Vermieter verzichten auf die explizite Anforderung einer SCHUFA-Auskunft.  

Alternativ kann das Eintragen des Partners als Hauptmieter eine Option sein. Darüber hinaus kann die Bereitschaft, zusätzliche Sicherheiten anzubieten, als Vertrauensbeweis dienen und die Chancen auf eine positive Vermietungsentscheidung verbessern. 

Wie lange ist die SCHUFA-Auskunft für Vermieter gültig? 

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beziehungsweise der BonitätsCheck bildet eine Momentaufnahme und spiegelt ausschließlich die Bonitätsinformationen wider, die zum Zeitpunkt der Erstellung bei der SCHUFA vorliegen. Die Gültigkeitsdauer dieser Auskunft für Vermieter beträgt in der Regel 60 Tage, was etwa drei Monaten entspricht. Diese zeitliche Begrenzung unterstreicht, dass, je älter die SCHUFA-Auskunft ist, ihre Aussagekraft für Vermieter abnimmt.  

Vermieter bevorzugen in der Regel eine möglichst aktuelle SCHUFA-Auskunft zum Zeitpunkt der Anmietung, um eine präzise Einsicht in die finanzielle Situation der Mietinteressenten zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, die SCHUFA-Auskunft rechtzeitig vor Mietbeginn zu aktualisieren, falls dies erforderlich ist. Hinweis: Weitere Informationen zu den Themen SCHUFA, SCHUFA-Eintrag, SCHUFA-Auskunft und SCHUFA-Score finden Sie in den speziellen Ratgebern zu diesen Themen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/crizzystudio

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