3.563 Anwälte für Strafbefehl

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Kanzlei Geistdörfer-Hoch, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin 6978.5781346125 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 5 Bewertungen Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen, übersichtliche Abwicklung. Ich kann die Kanzlei Geistdörfer-Hoch nur … (10.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Hemm
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Hemm
Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwälte - Steuerberater, Lange Straße 4, 96047 Bamberg 6974.9159642365 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Manuel Hemm gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Herr .RA. Hemm ist ein meeega Beispiel an Professionalität und Menschlichkeit. Seine Arbeit als Anwalt ist einfach … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg
Rechtsanwältin Irene Wollenberg Kanzlei Wollenberg, Gneisenaustr. 8, 40477 Düsseldorf 6648.5946312209 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Irene Wollenberg
(15.09.2022) Die Rechtsanwältin hat mir meine Meinung bestätigt, und ich werde sie weiter kontaktieren.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
HSGB Rechtsanwälte & Notar, Stuttgarter Str. 46, 70469 Stuttgart 6928.2843983366 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
aus 20 Bewertungen Wir waren sehr Zufrieden mit der Beratung und dem Ergebniss. Über den Ablauf und auch Rückmeldungen der Gegenseite … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Karsten
Kanzlei Harald Karsten, An der Untergeis 6, 36251 Bad Hersfeld 6848.0944875577 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Karsten im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
(13.07.2022) Herr Karsten hat sehr schnell und fundiert geantwortet, vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Müller
Meyer & Hofmann-Rascu Rechtsanwälte, Katharinenweg 18, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.1140335253 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Müller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
aus 21 Bewertungen Sehr gute Beratung (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
DJS&G Fachanwälte, Kölner Straße 2, 50226 Frechen 6667.6789671716 km
Persönlich für die Rechte meines Mandanten!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
aus 120 Bewertungen Herr Hindelang hat mich in meiner Angelegenheit hervorragend beraten, unterstützt und mir erstklassig weitergeholfen. … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stieg
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Stieg
Rechtsanwälte Gellhorn Schneider Fink & Stieg, Ostring 2, 47441 Moers 6628.3576430571 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Stieg ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Herr Stieg hat mir meine Fragen zeitnah beantwortet und mir damit sehr geholfen. (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
JAEGER BREIG & KOLLEGEN, Frauenlobstraße 2, 80337 München 7118.9500413518 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
aus 6 Bewertungen Korrekte Kommunikation, angenehme Mandatsübernahme . Hört gut zu . Stellt kluge Fragen und Queerverbindungen zu … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
Anwaltskanzlei Marowsky, Walltorstr. 36, 35390 Gießen 6799.9140195402 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
aus 21 Bewertungen Schnelle Antwort und Bearbeitung (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M.
Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M.
Lutz und Dr. Hepach Rechtsanwälte PartGmbB, Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt 7070.9803380919 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Reisenhofer LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
(17.04.2024) Frau RA Reisenhofer hat mich sehr kompetent beraten und vor Gericht vertreten. Eine sehr freundliche und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
sehr gut
Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
Kanzlei Yildirim Legal, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen 6868.5748828313 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Mustafa Yildirim ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 11 Bewertungen Herr Yildirim machte einen sehr freundlichen und kompetenten Eindruck. Mein Vermieter hat mir dank seines beharrlichen … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7967421457 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann gerne zur Verfügung
(15.04.2021) ...auch wenn es letztlich nicht zur (kurzfristigen!) Mandatsübernahme kam. Er wäre der Richtige gewesen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Große
Kanzlei Udo Große, Bölschestraße 58, 12587 Berlin 6991.5121278095 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Udo Große – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
(30.12.2016) Rechtsanwalt Herr Udo Große ist ein sehr kompetenter und besonnener Ansprechpartner, und konnte mir beim Mietrecht, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Michalak
sehr gut
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstraße 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Michalak unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 23 Bewertungen Pan Michalak,znowu bardzo mi pomógl,odzyskalem prawo jazdy i uchronil mnie od nastépnych nieprzyjemnych … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Krimmel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krimmel
Meindl, Kitzinger, Dr. Krimmel, Wunsch, Obermeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rennweg 119a, 84034 Landshut 7130.101727276 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Krimmel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 153 Bewertungen Sehr guter Anwalt, der von seinem Fach was versteht. Hatte heute einen Freispruch durch Herrn Dr. Thomas Krimmel. Bin … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Moers
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Moers
Dr. Sieprath & Partner Partnerschaft mbB, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.9087538203 km
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Moers ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
aus 26 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle und Kompetente Beratung Frau Moers. Wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg. (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Werner
sehr gut
Kanzlei Werner, Südliche Ringstr. 175, 63225 Langen (Hessen) 6832.8369083768 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Werner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 40 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Jens Werner habe ich sehr kompetent, freundlich und empathisch erlebt. Er hat sich viel Zeit für … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
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Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
Rechtsanwälte Dr. Bauch & Kollegen, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung zu fairen Konditionen und maximalem Erfolg! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Wagler
Rechtsanwalt Till Wagler
Wagler Fachanwälte, Kronachallee 8, 96317 Kronach 6982.1207355192 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Till Wagler
aus 8 Bewertungen Wir wurden gut Beraten und haben uns gut Aufgehoben gefüllt. Konnten uns jederzeit mit unseren Fragen an die Kanzlei … (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Janson
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Rechtsanwalt Philipp Janson
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstr. 26/I, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Janson gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.Ich wurde sehr gut beraten, und kann ihn daher nur weiterempfehlen. Danke Herr … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf
Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf
Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf, Kylische Straße 54B, 06526 Sangerhausen 6910.1893670306 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
(15.03.2024) sehr netter und freundlicher Kontakt, umgehende und zielorientierte Kommunikation - herzlichen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Fenderl
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Fenderl
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstrasse 19-23, 63739 Aschaffenburg 6862.015920736 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Fenderl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 322 Bewertungen H. RA Fenderl hat hier deutlich aufgezeigt, dass er seine tätigkeit aus Berufung macht. Viele RA hätte hier schon am … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Kanzlei Mario Ulrik Olowson, Dockenhudener Str. 20, 22587 Hamburg 6709.1601475502 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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