3.563 Anwälte für Strafbefehl

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.012051883 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
aus 8 Bewertungen Unaufgeregte souveräne Vertretung! Sachlich richtige Einschätzung! Freundlich und aufgeschlossen! Verfahren wurde … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge
Kanzlei Kleinsorge, Im Ohl 64, 58675 Hemer 6701.0840006608 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Winfried Kleinsorge - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 5 Bewertungen Seine bodenständige Arbeitsweise half mir, auch komplizierte Rechtsfragen zu verstehen. Er konnte mich gut beraten … (06.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen E. Leske
Kanzlei Jürgen E. Leske, Pestalozzistr. 40a, 80469 München 7119.2093613079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen E. Leske ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 7 Bewertungen Wir hatten ein Mietproblem das ziemlich unangenehm hätte werden können . Durch geschickte Verhandlung von Herrn Leske … (20.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
Bleck-Kentgens - Fricke - Kentgens Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Wittener Str. 242, 44803 Bochum 6665.3030943717 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
aus 21 Bewertungen Sehr kompetente, nette, unkomplizierte und vor allem schnelle Rückmeldung! (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eichinger
Rechtsanwalt Michael Eichinger
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Salzstraße 3, 87616 Marktoberdorf 7079.8348972194 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Eichinger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Krafft
Rechtsanwalt Andreas Krafft
Kanzlei Krafft und Schneider, Büsingstr. 19, 12161 Berlin 6973.435238661 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Krafft
aus 9 Bewertungen Wenn jemand die 5 Sterne verdient hat, dann Herr RA Krafft. Er hat für mich monatelang ge- stritten, zahllose Briefe … (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Kohlpoth
Kanzlei Knut Kohlpoth, Christophstr. 56, 50670 Köln 6673.8133714759 km
Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Kohlpoth hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
(04.05.2022) Schnelles und fachlich- zielgerichtetes Telefongespräch, supi!
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Thies
sehr gut
Rechtsanwältin Bärbel Thies
Rechtsanwälte Göbel & Partner, Düsseldorfer Straße 25A, 40545 Düsseldorf 6647.5555269686 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Bärbel Thies ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
aus 133 Bewertungen Seit 2021 werde ich in allen rechtlichen Angelegenheiten von der Kanzlei Göbel & Partner gerichtlich vertreten und … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Miegel
Rechtsanwalt Sascha Miegel
Kanzlei Sascha Miegel, Fleischerstr. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.284369879 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Miegel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 9 Bewertungen Herr Miegel hat sich unverzüglich mit mir telefonisch in Verbindung gesetzt. Sehr kompetent und professionell hat er … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Görlitz
sehr gut
RECHTSANWALT M. GÖRLITZ, Herrenstraße 3, 06618 Naumburg (Saale) 6959.0617570855 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Michael Görlitz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
aus 19 Bewertungen Für mich war es die erste Erfahrung mit einem Anwalt und ich bin sehr zufrieden. Durch seine Erfahrung konnte er mir … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Rommel
Rechtsanwalt Hendrik Rommel
Kanzlei Hendrik Rommel, Winterhuder Weg 29-31, 22085 Hamburg 6720.4037568286 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Rommel bietet im Bereich Strafbefehl Rechtsberatung und Vertretung
(16.04.2018) Es gab einen kurzen Mailaustausch.Da ich z.Z. im Urlaub bin, haben wir eine Terminabsprache auf Mai vertagt. Ich habe …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
Anwaltskanzlei Lackert, Platanenallee 23, 45478 Mülheim an der Ruhr 6640.8989137059 km
Ich bin Anwältin geworden, um bestmöglich für das Recht eines jeden Einzelnen kämpfen zu können. Ich setze mich daher bei Gericht mit überdurchschnittlichem Engagement für Sie ein.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 30 Bewertungen Frau Lackert-Deeskow ist meine persönliche Heldin, denn sie hat DAS geschafft, was ihre Vorgänger monatelang … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Scherf
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Scherf
Marschke & Kollegen, Greifswalder Str. 139, 10409 Berlin 6975.7978278887 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Scherf
aus 18 Bewertungen reibungsloser Ablauf in der Sache, das Anwaltsbüro hat sich um alles notwendige gekümmert , sehr empfehlenswert (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Forgbert
sehr gut
Rechtsanwalt Falk Forgbert
Rechtsanwaltskanzlei Falk Forgbert, Putzkauer Str. 2, 01877 Bischofswerda 7102.4380766345 km
Sie haben Recht. Mit mir bekommen Sie es.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Falk Forgbert
aus 37 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Beratung und anschließend auch Vertretung in der Sache. Ich kann Herr Forgbert sehr … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwälte Knief & Neudert, Neubaugasse 4, 86720 Nördlingen 7009.5177986989 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Knief ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Sebel
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Sebel
Kanzlei Rainer Sebel, Briesener Weg 157, 12623 Berlin 6987.0995768771 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Sebel gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen in meiner not direkt geholfen danke (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Zapff
Kanzlei Gerhard Zapff, Scherenbergstr. 1a, 97737 Gemünden am Main 6891.6653976453 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Gerhard Zapff für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Karl Hassel
sehr gut
Rechtsanwalt Hans Karl Hassel
Dr. Baden & Kollegen GbR Rechtsanwälte, Koblenzer Strasse 96, 53177 Bonn 6701.0981389356 km
Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Karl Hassel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 25 Bewertungen Ich hatte das Glück, eine Woche vor meinem Gerichtstermin Herrn Hassel als meinen Anwalt zu engagieren, und ich bin … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Anwaltskanzlei Wortmann, Mittelstr. 74, 58285 Gevelsberg 6678.5069774946 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wortmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Tauer
TSR Bayern RA GmbH, Goldener Steig 39, 94116 Hutthurm 7206.8882463183 km
Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Steuerrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Tauer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kämmer
Rechtsanwalt Ralf Kämmer
FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bernhardstraße 10, 90431 Nürnberg 7007.4116781173 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Kämmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
(24.01.2024) Guter und Verständnisvoller Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dino Kolar
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Rechtsanwalt Dino Kolar
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz 6803.7826070678 km
Kompetent stehe ich Ihnen zur Seite - auf Deutsch und auf Kroatisch
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dino Kolar - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 15 Bewertungen Während meines Praktikums hatte ich ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Herr Kolar war vom ersten Tag an in allen … (15.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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