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Rechtsbehelfsbelehrung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Rechtsbehelfsbelehrung - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Durch eine Rechtsbehelfsbelehrung wird einer Person, die einen behördlichen oder gerichtlichen Bescheid erhalten hat, mitgeteilt, wie sie gegen diesen vorgehen kann. Es gibt förmliche und formlose Rechtsbehelfe. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung kann einen Bescheid o. Ä. ungültig machen.

Förmliche Rechtsbehelfe sind an gewisse Formen und Fristen gebunden. Hierzu gehören Rechtsmittel (z. B. Berufung, Revision) sowie Einspruch, Widerspruch, Beschwerden, Anhörungsrügen, Befangenheitsanträge oder Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Formlose Rechtsbehelfe sind beispielsweise Aufsichtsbeschwerden, Gegenvorstellungen und Petitionen. Formlose Rechtsbehelfe können durch jeden Bürger bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung aus?

In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist festgelegt, wie eine ordnungsgemäße Belehrung auszusehen hat (§ 58 Abs. 1 VwGO):

  • Art des zulässigen Rechtsmittels bzw. anderer Rechtsbehelfe
  • Behörde, Gericht und Sitz, wo der Rechtsbehelf eingelegt werden kann
  • Frist für die Einlegung (und ggf. Begründung)
  • einzuhaltende Formvorschriften

Wichtigste Auswirkung einer fehlenden oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung im Verwaltungsrecht ist der Wegfall der Widerspruchs-/Klagefrist. Allgemein beträgt diese einen Monat ab Zustellung/Bekanntmachung des Bescheids. Da aber die fehlende/fehlerhafte Belehrung die Verfolgung eigenen Rechts erschwert, darf in einem solchen Fall keine Frist gelten. Ab einem gewissen Zeitraum werden Widersprüche oder Klagen zumindest jedoch als verwirkt angesehen. Das ist jedoch erst mindestens nach einem Jahr der Fall.

Wurde in der Rechtsbehelfsbelehrung eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende (fakultative) Auskunft getätigt, muss bei deren Fehlerhaftigkeit geschaut werden, ob sie den Antragssteller bei der Verwirklichung seiner Rechte tatsächlich behindern konnte.

Im Zivilrecht wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften (2014) festgelegt, dass für jede gerichtlich anfechtbare Entscheidung eine umfassende Belehrungspflicht besteht.

Foto(s): ©Pexels/Mikhail Nilov

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