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Vormundschaft - was Sie wissen und beachten müssen!

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Vormundschaft - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist die Vormundschaft?

Eine Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft für entmündigte Erwachsene nennt sich seit 1992 Betreuung. Regelungen zur Vormundschaft finden sich in den §§ 1773 bis 1895 BGB und sind von denen der rechtlichen Betreuung (§§ 1896–1908 i) losgelöst.

Die Person, die die Vormundschaft übernimmt, nennt sich Vormund bzw. Betreuer. Die Person, die entmündigt wird bzw. nicht mündig ist, nennt sich Mündel. Die Vormundschaft ist umfassender als die Pflegschaft und umfasst sämtliche Lebensbereiche.

In den meisten Fällen handelt es sich um Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen können und aus diesem Grund besonderen Schutzes bedürfen, um sich beispielsweise nicht zu überschulden oder aus ähnlichen Gründen in den Ruin zu bringen. Auch benötigen sie dann einen Vormund, da die Eltern in der Regel die Sorge nicht ausüben können.

Wann kann eine Vormundschaft übernommen werden?

Die Voraussetzungen, wann ein Minderjähriger einen Vormund erhält, sind im Gesetz eindeutig geregelt.

Wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht, weil er zum Beispiel keine Eltern mehr hat oder die Eltern nicht mehr berechtigt sind, sich um das Vermögen des Kindes zu kümmern, oder sein Familienstand nicht zu ermitteln ist, wird ein Vormund bestellt.

Eine sogenannte gesetzliche Amtsvormundschaft durch das zuständige Jugendamt tritt mit Geburt eines Kindes dann ein, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind eines Vormunds bedarf, weil die Mutter zum Beispiel nicht volljährig ist. Anders gestaltet sich die Sachlage jedoch, wenn vor der Geburt des Kindes bereits ein Vormund bestellt wurde.

Welche Merkmale hat eine Vormundschaft?

Die Vormundschaft wird in der Regel durch das zuständige Vormundschaftsgericht angeordnet. Dieses wählt den Vormund aus und ernennt ihn dazu.

Der Vormund sorgt dafür, dass die rechtlichen Interessen des Mündels vertreten werden. Darunter zählt die Personen- als auch die Vermögenssorge. Es gibt jedoch auch bestimmte Rechtsgeschäfte, für die der Vormund einer besonderen Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht bedarf. Dazu zählen vor allem große Investitionen oder Veräußerungen, etwa der Kauf oder Verkauf einer Immobilin.

Wie kann die Vormundschaft beendet werden?

Die Vormundschaft kann durch den Eintritt bzw. Wiedereintritt der elterlichen Sorge beendet werden. Auch ein Grund wäre der Eintritt der Volljährigkeit des Mündels oder sein Tod .

Wird die Vormundschaft beendet, muss der Vormund das verwaltete Vermögen herausgeben sowie Rechenschaft über seine verwaltende Tätigkeit abgeben.

 

Gibt es verschiedene Vormundschaften?

Vormundschaften können verschieden ausgeprägt sein.

Bei einer sogenannten Mitvormundschaft werden mehrere Vormünder zugelassen. Der Regelfall ist und bleibt jedoch, dass nur ein Vormund bzw. ein Ehepaar als Vormund bestellt werden soll, so § 1775 BGB.

Bei der Gegenvormundschaft wird neben dem Vormund noch ein Gegenvormund bestellt, der die Aufgaben des Vormunds überwachen und dabei mitwirken soll. Dies wird häufig bei umfangreichen Vermögensverwaltungen vorgenommen, um die bestmögliche Sicherheit für den Mündel zu garantieren.

Die befreite Vormundschaft stellt den Vormund von bestimmten Beschränkungen frei. Dies wird von Mutter oder Vater des Mündels bei der Benennung des Vormunds angeordnet.

 

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