1.113 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hardt
Rechtsanwalt Carsten Hardt
Anwaltskanzlei Neher, Gerberstraße 24, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3280205828 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Carsten Hardt
Profil-Bild Rechtsanwältin Hildegard Bohmann
Rechtsanwältin Hildegard Bohmann
Kanzlei Rolfes - Bohmann GbR, Möserstrasse 4a, 49074 Osnabrück 6672.1177100489 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Hildegard Bohmann
Profil-Bild Rechtsanwalt René Quander
sehr gut
Rechtsanwalt René Quander, Nerongsallee 4, 24939 Flensburg 6622.4357791686 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt René Quander ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 20 Bewertungen Herr Quander ist ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch, der wirklich bei Problemen zuhört. Man wird sehr gut und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
Kanzlei Zeynep Yapan, Obernstr. 16, 28195 Bremen 6675.4508265589 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
(09.04.2024) Die telefonische Rechtsauskunft erhielt ich schnell und präzise.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Traub
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Traub
Rechtsanwalt Andreas Traub, Goethestr. 21, 73760 Ostfildern 6942.4761533237 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Traub
aus 48 Bewertungen Da es gerichtlich sich nicht gelohnt hat , hat mir Herr Traub trotzdem geholfen und sich zu 100% Mühe gegeben da ich … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gundula Klie
Rechtsanwältin Gundula Klie
Fuest & Klie GbR -Kanzlei am Schloss-, Steinweg 37, 38100 Braunschweig 6820.6492587889 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gundula Klie
aus 6 Bewertungen Ich habe am selben Tag der Anfrage eine sehr kompetente Auskunft bekommen, die mich auch psychologisch gestärkt hat. … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Rechtsanwalt Stefan Holzbock, Volkhartstr. 14, 86152 Augsburg 7062.3739098395 km
Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(08.02.2024) Frau Brandes hat sehr rasch und kompetent auf meine Anfrage geantwortet und mir damit weiter helfen können.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwaltskanzlei Stuhlmacher, Steinweg 11, 38518 Gifhorn 6809.6039086462 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 6 Bewertungen Bedingt durch Krankheit benötigte ich in mehreren Verfahren juristische Unterstützung in den Bereichen Arbeit- und … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
Kanzlei Holzer, Kreuzstraße 15, 46395 Bocholt 6608.0028926553 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
Rechtsanwaltskanzlei LOCH, Bahnhofstraße (Eingang Futterstraße) 48, 66111 Saarbrücken 6767.187205614 km
Bei uns werden Sie persönlich betreut und sind keine Karteikarte
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 107 Bewertungen Wir haben Herrn Loch nach einer Empfehlung kontaktiert. Und jetzt können wir auch mit Sicherheit sagen, dass … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Wolkau
Rechtsanwalt Kay Wolkau
Kanzlei Kay Wolkau, Bansenstr. 11, 21075 Hamburg 6722.8525905531 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kay Wolkau gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Gleich am nächsten Tag meiner Anfrage hatte ich die Antwort bekommen, schnell den Tetmin vereinbart. Wir hatten alles … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
Schardey & Partner Rechtsanwälte, Homberger Str. 31, 47441 Moers 6628.515980948 km
"Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus !"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 40 Bewertungen Herr Dr. Lorenz hat den Fall ausgesprochen kompetent bearbeitet. Er hat während des gesamten Verfahrens alle möglichen … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Pschierl
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Pschierl
Hartz4Kanzlei, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
Ihren Bescheid vom Jobcenter können wir kostenlos prüfen. Beachten Sie die ein-monatige Frist zur Einlegung des Widerspruchs. Die Kanzlei ist ausschließlich spezialisiert auf das Bürgergeld - Recht.
Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Johannes Pschierl
aus 31 Bewertungen Kanzlei hat mir schon vor paar Jahren mit dem Hartz 4 geholfen und Jetzt wieder mit dem Bürgergeld gute leute (11.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Kanzlei Lister Anwälte am Moltkeplatz, Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover 6767.3695113108 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
aus 9 Bewertungen Herr Dietrich ist freundlich, er ist sehr kollegial, er versucht sich mit der Gegenpartei zu einigen. Er ist ruhig, … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Rolfes
Kanzlei Christine Rolfes, Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld 6715.0147548904 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Rolfes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
(01.03.2021) Frau Rolfes ist eine sehr hilfsbereite und engagierte Rechtsanwältin. Bei einer Beantragung von Waisengeld hat sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Lisa Müller
sehr gut
Kanzlei Petra Lisa Müller, Berger Str. 40 - 42, 60316 Frankfurt am Main 6826.5094062543 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Lisa Müller vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 24 Bewertungen Frau Müller beriet mich sehr kompetent und zielgerichtet. Ich kann Frau Müller nur empfehlen und komme immer wieder … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aleksandra Kuhn
sehr gut
Rechtsanwältin Aleksandra Kuhn
Kanzlei Aleksandra Kuhn, Richard-Wagner-Str. 14, 50674 Köln 6673.8297059307 km
Raffiniert. Authentisch. Konsequent.
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Aleksandra Kuhn vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Anerkennung für die ausgezeichnete Unterstützung ausdrücken, die … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Markovic
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Markovic
ADC Rechtsanwält*innenbüro Markovic & von Borstel, Faulenstraße 65, 28195 Bremen 6674.7113154539 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nina Markovic bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Frau Markovich ist die beste Anwältin, die ich je gesehen habe, und ich empfehle sie immer weiter. Vielen Dank für die … (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker
sehr gut
Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.3078761294 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Auf Empfehlung kam ich zu Herrn Müller- Päuker. Frau Frisch hat mich in der Kanzlei betreut . Ich bin sehr zufrieden … (17.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Witthauer
sehr gut
Kanzlei Antje Witthauer, Tharandter Straße 25, 01159 Dresden 7078.8238416355 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Witthauer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 26 Bewertungen Es klappt wunderbar und ich mach vieles alleine.Wenn ich Probleme habe da schreibe ich ihr eine E-Mail und dann werde … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexios Baxevanis
Rechtsanwalt Alexios Baxevanis
solegis Rechtsanwälte, Baseler Str. 35-37, 60329 Frankfurt am Main 6825.3964387652 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Alexios Baxevanis ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Sollte es zur Klage kommen, werde ich ohne Wenn und Aber diese Kanzlei mit einem Mandat beauftragen (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Liebig
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Liebig
Rechtsanwaltskanzlei Liebig, Kortumstraße 53, 44787 Bochum 6662.9095708145 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Liebig bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Liebig für seine hervorragende Unterstützung bedanken. Seine außerordentliche … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwälte Feldmann & Krauße, Wörthstr. 9-15, 46045 Oberhausen 6641.2711812451 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Maren Krauße ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(12.10.2023) Frau Rechtsanwältin Maren Krauße viel geholfen für mich . Immer nett und freundlich!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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