1.113 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwalt Himat Yousuf
sehr gut
Rechtsanwalt Himat Yousuf
Rechtsanwaltskanzlei Himat Yousuf, Marburger Straße 62, 57223 Kreuztal 6738.0219657832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Himat Yousuf
aus 15 Bewertungen ich habe swchon Viele Rechtsanwelte gesehen und hat immer Bauchschmerzen aber bei dem Herrn Yousuf hat ich das gefül … (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Beck
sehr gut
Fachanwalt Arbeitsrecht, Bahnhofstr. 41, 66663 Merzig 6733.5930448737 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Holger Beck
aus 31 Bewertungen Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt der unsere Angelegenheit zu einem guten Ergebnis führte.Herr RA Beck ist … (28.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Tilch
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Tilch
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Blick für das Wesentliche“
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Tilch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 11 Bewertungen Nach Ablehnung der Kostendeckung durch die Rechtschutzversicherung hatte die Kanzlei die Kommunikation übernommen. … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB, Erftstr. 54 A, 41460 Neuss 6644.8578379991 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Henneberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Kann ich noch keine Bewertung geben, da ich erst ein Termin am 05. Juni 2023 habe, So viel kann ich schon sagen Sie … (27.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Muscheid
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Muscheid
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen 6630.8195622549 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kai Muscheid bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 42 Bewertungen Nach schneller Terminvereinbarung eine fundierte und fachlich kompetente Beratung, danke. Hervorzuheben ist, dass sich … (27.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Kanzlei Jan Kracht, Bernauer Str. 53, 16515 Oranienburg 6952.1802595654 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
aus 7 Bewertungen Sehr zu empfehlen. Ich war in einem Finanzamtliche Beratung bezüglich Grundsteuern und wurde erfolgreich zu meinem … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
sehr gut
Kanzlei Kirsten Petereit-Fredl, Worthstr. 29a, 58511 Lüdenscheid 6702.5247139312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
aus 96 Bewertungen Freundlich, Hilfsbereit und konnte meine Fragen schnell beantworten. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwältin Ute Bohn
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstraße 22, 70173 Stuttgart 6930.9691218562 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Bohn im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Winter
Rechtsanwalt Timo Winter
Rechtsanwälte Heese & Nied, Julius-Echter-Str. 8, 97084 Würzburg 6923.8564117883 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Timo Winter gerne zur Verfügung
(05.11.2023) Nach dem ersten Schock nach der Kündigung innerhalb der Elternzeit, stand mir Herr Winter immer mit Rat zur Seite. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Beer
Rechtsanwalt Felix Beer
Besold Rechtsanwälte, Penzendorfer Str. 20, 91126 Schwabach 7015.9943284352 km
„Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst.“ (Sir James Cassels)
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Felix Beer für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, höflich, freundlich, immer kurzfristig erreichbar, professionelle Arbeit, auftreten bei … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vicky Jennifer Paesen
sehr gut
Rechtsanwältin Vicky Jennifer Paesen
humanius Rechtsanwälte Fachanwälte, Kaiserstr. 91-97, 53721 Siegburg 6697.5652402388 km
„Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere morgen…“(Dalai Lama)
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Vicky Jennifer Paesen
aus 36 Bewertungen Sehr professionelle Arbeit, die in kurzer Zeit zum Erfolg führte. Gute Beratung im Vorgehen mit guter Kommunikation. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Kaiser
Rechtsanwalt Jochen Kaiser
KBK Kaiser • Bald & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB, Bahnhofstraße 3, 97215 Uffenheim 6953.9375253674 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Kaiser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
(28.04.2024) Rechtsanwalt Kaiser hat uns in Sachen Mietrecht vertreten. Durch ihren Einsatz sind wir schließlich zu unserem Recht …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schmid
Rechtsanwältin Kerstin Schmid
Kanzlei Kerstin Schmid, Fehlingstr. 23, 47877 Willich 6629.5669167222 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Schmid ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seibt
Kanzlei Thomas Seibt, Am Pulverturm 2, 98574 Schmalkalden 6901.6454544755 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Seibt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Kiefel
Rechtsanwältin Julia Kiefel
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Julia Kiefel für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
(13.06.2020) Zügige Bearbeitung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marvin Milleschewski
Kanzlei Marvin Milleschewski, Ringenbergstr. 2, 33611 Bielefeld 6713.9235661632 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Marvin Milleschewski
(31.08.2020) Herr Milleschewski hat sich bei mir schnell gemeldet und einen vernünftigen, hilfreichen Ratschlag gegeben. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Simon Fischer
(07.12.2023) Kompetent, zuvorkommend und freundlich. 5/5
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Hanke
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Rechtsanwaltskanzlei Doreen Hanke, Neustädtischer Markt 28, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.404049113 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Hanke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Sehr geehrte Frau Hanke, im Namen unseres Vereins möchten wir uns bei Ihnen für den langen Weg zur Klärung einer … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schreiner
Rechtsanwältin Birgit Schreiner
Rechtsanwälte Prof. Dr. med. Gaidzik, Am Baumberger Hof 23, 48161 Münster 6656.8117887456 km
Fachanwältin Medizinrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Schreiner bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klatt
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Rechtsanwalt Michael Klatt
Kanzlei Michael Klatt, Elisabethstr. 2, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.5134546931 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Michael Klatt
aus 13 Bewertungen Herr Klatt hat mich innerhalb einer Trennung vertreten, in der er sich voll für mich eingesetzt hat. Das Backoffice … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Teraske
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Kanzlei Marion Teraske, Vorgebirgsstraße 19a, 50321 Brühl 6677.5997480439 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Marion Teraske
aus 11 Bewertungen Alles bestens! (10.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann LL.M.
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Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann LL.M.
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Kämpft für dein Recht und ist nicht bereit aufzugeben. Ich kann nur sagen, das man bei diesem Rechtsanwalt in den … (24.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.