1.113 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwalt David Ernst
sehr gut
Rechtsanwalt David Ernst
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt David Ernst
aus 25 Bewertungen Die schnelle unkomplizierte Kontaktaufnahme und entsprechend zeitnah, der Erhalt aussagekräftiger Informationen zu … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Volmar
Rechtsanwalt Thomas Volmar
Rechtsanwälte Volmar • Haase • Dix, Hirnbeinstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4830546331 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Volmar gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Chaukair
Rechtsanwalt Ali Chaukair
Kanzlei Ali Chaukair, Wiekhorner Heuweg 98, 27753 Delmenhorst 6665.3804809997 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Ali Chaukair ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
(19.07.2018) Freundlich, kompetent und zuverlässig
Profil-Bild Rechtsanwalt Recep Turgut
sehr gut
Rechtsanwalt Recep Turgut
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Recep Turgut
aus 12 Bewertungen İşininElhi, Tam bir profesyonel. İşi düşen herkese tavsiye ederim. Her şey için teşekkürler ederim. (30.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Kanzlei Matschewski, Möllendorffstr. 45, 10367 Berlin 6979.0725375105 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Matschewski
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Trülzsch
sehr gut
Kanzlei Johann Trülzsch, Schloßstr. 120, 12163 Berlin 6973.6991923498 km
Umweltrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Agrarrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Johann Trülzsch
aus 13 Bewertungen Top bewertung für unsere Tochter's Schulrecht. Wir sind wirklich zufrieden. (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Trippens
Rechtsanwältin Janine Trippens
Kenzler und Kollegen, Bergstr. 1 A, 15517 Fürstenwalde/Spree 7022.1102030917 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Janine Trippens bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Bisher habe ich einen sehr guten Eindruck und Hoffnung, dass die Anwältin sich in meiner Angelegenheit durchsetzen … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
Rechtsanwälte EHRHARDT & KREYER, Universitätsstraße 48, 44789 Bochum 6663.6037642207 km
GERN IM RECHT!
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
aus 52 Bewertungen Fachlich sehr gut aufgestellt. Sehr gute und schnelle Kommunikation. Nur zu empfehlen! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
Kanzlei Philipp / RA Münnighoff, Grabelohstr. 220, 44892 Bochum 6670.8022575725 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
aus 21 Bewertungen Der war sehr freundlich und hilfsbereit (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Zahn
Rechtsanwalt Guido Zahn
Gutowski & Zahn, Schillerstr. 47, 95028 Hof 7013.0851320413 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Guido Zahn
(10.04.2020) Sehr empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Beck
sehr gut
Fachanwalt Arbeitsrecht, Bahnhofstr. 41, 66663 Merzig 6733.5930448737 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Beck
aus 31 Bewertungen Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt der unsere Angelegenheit zu einem guten Ergebnis führte.Herr RA Beck ist … (28.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Kanzlei Eve Neugaertner, Präsidentenstr 40, 16816 Neuruppin 6917.405109409 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Eve Neugaertner bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(28.01.2024) Schneller Termin und schnelle Bearbeitung, kann man nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Wilsing
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Wilsing
ADKL & Partner mbB, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen 6658.0927454781 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Wilsing im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt wilsing hat mich sehr gut beraten und unterstützt kann ich nur weiterempfehlen (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosemarie Weiss-Bannert
Rechtsanwältin Rosemarie Weiss-Bannert
Merz, Schmid, Schäftlmeier und Partner Rechtsanwälte, Brückenstraße 11/1, 71364 Winnenden 6938.875129324 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Rosemarie Weiss-Bannert
(27.07.2022) Frau Weiß-Bannert und ihr gesamtes Team sind sehr professionell, zielorientiert an die Thematik ran gegangen und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Füllborn
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Füllborn
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Füllborn im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Frau Füllborn konnte uns in obiger Nachbarschaftsangelegenheit (in 2019) energisch und äußerst kompetent vertreten. … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Herberg
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Herberg
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Herberg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 44 Bewertungen Das Verfahren mit dem DRV -Bund am Sozialgericht DD ging über mehrere Jahre . Was RA Matthias Herberg auszeichnet ist … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Pete
Kanzlei Frauke Pete, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.5685936315 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Pete bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(10.06.2022) Einfach perfekt, sehr freundlich und verständnisvoll. Frau Pete erklärt sehr genau und verständlich was alles …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Harwardt
Rechtsanwalt Markus Harwardt
Kanzlei Markus Harwardt, Himpendahlweg 1, 44141 Dortmund 6678.8759485643 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Harwardt für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Müller
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Brand | Müller | Dr. Port Partnerschaftsgesellschaft mbB, Humboldtstraße 4, 34117 Kassel 6810.4086829078 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Johann Müller ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 10 Bewertungen Sehr guter Anwalt, man fühlt sich sehr gut aufgehoben bei Herrn Müller, sehr kompetent und er weiß immer einen … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Riesbeck
FAS - Kanzlei Jens Riesbeck, Pröschstraße 5, 21493 Schwarzenbek 6750.7880694615 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jens Riesbeck
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schreiner
Rechtsanwältin Birgit Schreiner
Rechtsanwälte Prof. Dr. med. Gaidzik, Am Baumberger Hof 23, 48161 Münster 6656.8117887456 km
Fachanwältin Medizinrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Birgit Schreiner
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Bißlich
sehr gut
Kanzlei Andrea Bißlich, Lipper Weg 16, 45770 Marl 6647.7224750671 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Bißlich vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 70 Bewertungen Sehr kompetente Anwältin die mich schon mehrfach Vertreten hat. Ob Familien-Recht oder Arbeits-Recht ist Frau Bißlich … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
gut
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler Kanzlei Eisenrigler, Neuburger Str. 27, 94032 Passau 7210.4949240919 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Schnelle Reaktion auf das Anliegen (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Konuksever
Rechtsanwältin Gönül Konuksever
Kanzlei Schmutz, Trat 11, 94469 Deggendorf 7163.4202738959 km
Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Gönül Konuksever ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(05.10.2022) Freundlich und hört zu

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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