1.113 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karola Brandt
Rechtsanwältin Karola Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Karola Brandt gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Wurde von der Kanzlei bestens beraten. Frau Brandt konnte seinerzeit bereits telefonisch eine positive Einschätzung … (13.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl
sehr gut
Kanzlei Kirsten Petereit-Fredl, Worthstr. 29a, 58511 Lüdenscheid 6702.5247139312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl gerne zur Verfügung
aus 96 Bewertungen Freundlich, Hilfsbereit und konnte meine Fragen schnell beantworten. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Piotter
Rechtsanwältin Mareike Piotter
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Pferderecht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Mareike Piotter für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Helga Zschiegner
Rechtsanwältin Helga Zschiegner, Baderei 5, 04600 Altenburg 7006.2956041948 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Helga Zschiegner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Die Fr. Rechtsanwältin hat sich am Telefon viel Zeit genommen, um mir Wege aufzuzeigen einen Pacht-vertrag wegen … (23.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT) hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Es wurde zügig der Kontakt hergestellt und Vorbereitungen getroffen werden. Jetzt müssen wir sehen was kommt. (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schuler
Kanzlei Alexander Schuler, Leinerstr. 6, 78462 Konstanz 6993.5246139433 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Schuler
(16.12.2020) Gute Beratung. Meine Fragen wurden zur vollsten Zufriedenheit besprochen und geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kunze
Rechtsanwalt Jens Kunze
Anwaltskanzlei Kunze, Hahler Str. 253, 32427 Minden 6719.6722240194 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Kunze
(03.11.2023) Bestens, kann ich nur empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Florian Hauke
(18.04.2024) RA Florian Hauke ist ein herausragender Rechtsanwalt, den ich ohne zu zögern weiterempfehlen kann. Seine zuverlässige …
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Beer
Kanzlei Irina Beer, Rindermarkt 5, 93413 Cham 7123.4843640584 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Beer bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(19.02.2024) Ich fühle mich sicher mit Frau Beer, da ihre professionelle Kenntnisse und Hilfe erfolgreich sind.
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Schackmar
Rechtsanwältin Gudrun Schackmar
Anwaltskanzlei Schackmar, Stockheimer Straße 12, 97638 Mellrichstadt 6908.3802699981 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gudrun Schackmar unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(23.04.2024) Frau Schackmar wurde mir von meinen Ansprechpartner der Compari Agentur empfohlen. Sie vertrat mich in 2 Verkehrsrecht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Boss & Meyer Rechtsanwälte, Minden-Weseler Weg 26, 32130 Enger 6709.7744326529 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
aus 6 Bewertungen Ein ganz großes Lob an die Kanzlei und das gesamte Team . Ich wurde wunderbar beraten und zu jeder Zeit freundlich … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner
Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner
Rechtsanwaltskanzlei Gerd Küttner, An der Berner Au 38a, 22159 Hamburg 6723.5080193283 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
(12.12.2023) Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit für die hervorragende Unterstützung durch Herrn Küttner ausdrücken. Seine …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Andrea Nordmann
Rechtsanwältin und Notarin Andrea Nordmann
Kanzlei Andrea Nordmann, Roscherstraße 13, 30161 Hannover 6768.2519387822 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Andrea Nordmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B.
Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH, Syker Str. 65, 27211 Bassum 6682.7806566608 km
Der geerdete Rechtsanwalt - Kommunikation auf Augenhöhe
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Sozialrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B.
(18.12.2023) Schneller Rückruf und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Bernhardt
Rechtsanwalt Alexander Bernhardt
Rechtsanwälte Schmidt, Bernhardt, Finze, Anton-Graff-Str. 22, 01309 Dresden 7082.4632494345 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Bernhardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Markovic
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Markovic
ADC Rechtsanwält*innenbüro Markovic & von Borstel, Faulenstraße 65, 28195 Bremen 6674.7113154539 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nina Markovic gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Frau Markovich ist die beste Anwältin, die ich je gesehen habe, und ich empfehle sie immer weiter. Vielen Dank für die … (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Tilch
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Tilch
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Blick für das Wesentliche“
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Tilch
aus 11 Bewertungen Nach Ablehnung der Kostendeckung durch die Rechtschutzversicherung hatte die Kanzlei die Kommunikation übernommen. … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klatt
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Klatt
Kanzlei Michael Klatt, Elisabethstr. 2, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.5134546931 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Klatt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Herr Klatt hat mich innerhalb einer Trennung vertreten, in der er sich voll für mich eingesetzt hat. Das Backoffice … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Trippens
Rechtsanwältin Janine Trippens
Kenzler und Kollegen, Bergstr. 1 A, 15517 Fürstenwalde/Spree 7022.1102030917 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Janine Trippens ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Bisher habe ich einen sehr guten Eindruck und Hoffnung, dass die Anwältin sich in meiner Angelegenheit durchsetzen … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie Viertel
Rechtsanwältin Sophie Viertel
Wagner Brandhoff Viertel Fachanwälte, Rudolf-Breitscheid-Str. 11a, 04600 Altenburg 7005.5993551498 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophie Viertel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(04.01.2023) Erstkontakt war sehr freundlich und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stamm
Anwaltskanzlei Thomas Stamm, Johannisstr. 12, 07743 Jena 6958.3226848263 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Stamm vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Spengler
Rechtsanwältin Jutta Spengler
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelm-Meußdoerffer-Str. 4, 95326 Kulmbach 6997.1628275639 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jutta Spengler
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Cziupka
Rechtsanwalt Bernd Cziupka, Pagenstecherstr. 143, 49090 Osnabrück 6669.1050982282 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Cziupka
(11.10.2018) schnell, kompetent und zuverlässig

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.