3.574 Anwälte für Waffengesetz

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Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Vester-Kattmann
Kanzlei Uta Vester-Kattmann, Sofienstr. 88, 47167 Duisburg 6636.2352504699 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Vester-Kattmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 7 Bewertungen Habe mich verstanden gefühlt und sie hat sich Zeit für mich genommen. Sehr freundlich und ehrlich. (16.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Jablonski
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Jablonski
Rechtsanwalt Mathias Jablonski, Habsburgerstr. 41, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.2766583706 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mathias Jablonski
aus 14 Bewertungen Ich schätze seine Kenntnisse ganz gut und großartig. Ich bin zufrieden mit Herrn Jablonski. Er hatte bei meinem … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Jeserer
sehr gut
Kanzlei Jeserer & Koll., Salzstr. 12, 83646 Bad Tölz 7140.7108312068 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Jeserer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 27 Bewertungen Rückruf kam umgehend von RA Jeserer und die Antwort auf meine Fragen waren sehr hilfreich. (08.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Zunkel
sehr gut
Rechtsanwalt Kay Zunkel
Rechtsanwalt Kay Zunkel, Hauptstraße 23, 35708 Haiger 6762.5873305639 km
"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Kay Zunkel
aus 26 Bewertungen Die Verteidigung von Herrn Zunkel war sehr gut. Fragen und Details sind schnell beantwortet und geklärt worden. Auch … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
(11.09.2020) Wir sind eine 6-köpfige Familie haben 6 Jahre alt in Deutschland, die 4 Kinder sind in der Schule und wurden hier in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Amrehn & Hornek, Hauffstr. 6, 73728 Esslingen am Neckar 6941.4828709796 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Amrehn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
(06.04.2021) Herr Amrehn ist ein sehr engagierter und kompitenter Anwalt, der gewissenhaft an seine Aufgabe herangeht. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Melz
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Melz
Flade Rechtsanwälte, Emilienstr. 13, 04107 Leipzig 6982.787880098 km
Ich kämpfe für Ihr Recht!
Strafrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Melz gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Ich hbqsbqe super Erfahrungen mit Ihr, sie hat mich klasse verteidigt und das beste bei der Verhandlung rausgeholt. … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lee
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Lee
Rechtsanwalt Frank Lee, Bismarckstraße 61, 45128 Essen 6651.8978499563 km
Lösungsorientierte Rechtsdienstleistung ohne unnötigen Schnickschnack und Blabla. Direkt und ehrlich im Umgang mit meinen Mandanten.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Lee - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 187 Bewertungen Herr Lee hat die Ansprüche für unser Unternehmen im gerichtlichen Verfahren vollständig durchgesetzt. Seine fachliche … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Günther
Rechtsanwältin Antje Günther
Günther & Reinhold Rechtsanwaltskanzlei, Hallstr. 9, 39576 Hansestadt Stendal 6880.297840795 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Günther vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(04.03.2022) Frau Günther ist geduldig und umsichtig. Ich war stets informiert über jeden ihrer Schritte. Leider musste die Klage …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Kanzlei Hartkorn, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2329282384 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Hartkorn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
(31.03.2022) Frau Hartkorn ist sehr kompetent und freundlich!
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens G. Schug
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Kanzlei Clemens G. Schug, Marktstr. 5, 66333 Völklingen 6757.7213698308 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens G. Schug bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 55 Bewertungen Herr Schug hat uns sowohl persönlich als auch fachlich unfassbar kompetent und fair unterstützt. Dank seiner Hilfe … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Dammer
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Dammer
Rechtsanwälte Boyxen, Berge, Dammer, Am Amtsgericht 2, 41334 Nettetal 6614.0490381888 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Dammer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 29 Bewertungen Herr Dammer, hat mein bei einem EBay-Dreieckbetrug erlangtes Geld, wieder zurückgeholt. Kommunikation per Mail lief … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schimkat
Rechtsanwalt Stefan Schimkat
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schimkat, Papenreye 63, 22453 Hamburg 6715.4236835833 km
" (...) daß niemand das Recht hat, Unrecht zu tun, auch der nicht, der Unrecht erlitten hat.“ (Viktor Frankl Letzte). Seit 1998 engagieren wir uns für Ihr Recht.
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Schimkat ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
(01.02.2024) Sehr schnelle Antwort sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
sehr gut
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi, Palmaille 52, 22767 Hamburg 6717.3439191292 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 200 Bewertungen Herr Hont Péter Hetényi hat uns sehr fachlich, kompetent und Faire von preis her beraten! Wir waren gestern zur … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lasse Thoma
sehr gut
Kanzlei Thoma, Lochtobel 3, 73655 Plüderhausen 6956.502216212 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Lasse Thoma ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 15 Bewertungen Sehr kompetente, nachvollziehbare Beratung mit konkreter und sehr hilfreicher Einschätzung. Absolut empfehlenswert (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Rechtsanwalt Olaf I. Krämer
Kanzlei Krämer, Eberhardtstraße 58, 89073 Ulm 7004.4218170412 km
Familienrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf I. Krämer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguzhan Urgan
sehr gut
Kanzlei Urgan, Wittestraße 30K, 13509 Berlin 6965.1488243699 km
Ihr verlässlicher Partner
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oguzhan Urgan ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 22 Bewertungen Herr Urgan war sehr nett und professionell. Er hat sich viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Danke für den … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Petry
Rechtsanwältin Pia Petry
Kanzlei Petry, Am Hagen 4, 66117 Saarbrücken 6766.6453552487 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Pia Petry
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Fischer
Rechtsanwalt Marcus Fischer
SALLECK + PARTNER, Zeppelinstr. 15, 91052 Erlangen 6999.9011025618 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Fischer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Merten
Rechtsanwältin Jana Merten
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jana Merten gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Felix Abraham
Rechtsanwalt und Notar Dr. Felix Abraham
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstr. 4, 21335 Lüneburg 6760.5130394299 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Felix Abraham für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
(05.03.2020) Schnelle Terminvereinbarung, klasse Beratung in einer Strafsache. Das Verfahren wurde eingestellt. Top!
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Vaitl
Rechtsanwalt Gerhard Vaitl
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Vaitl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
(08.02.2021) Schnelle, präzise und aussagekräftige Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel
sehr gut
Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel
Kanzlei Falk-Peter Hirschel, Münsterplatz 13, 89073 Ulm 7003.9620505897 km
Ich vertrete zuerst immer den Menschen; als zweites verteidige ich unseren Rechtsstaat und dann einen Täter!
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 23 Bewertungen Herr Hirschel hat uns gegen eine bekannte Abmahn-Kanzlei erfolgreich vertreten. Wir schätzen seine schnelle und … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veiko Römer
sehr gut
Rechtsanwalt Veiko Römer
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer, Markt 24, 06449 Aschersleben 6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Veiko Römer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 19 Bewertungen Nach 6 Jahren und einigen Gerichtsverhandlungen zusammen mit Herrn Römer kann ich ihn nur weiter empfehlen. (12.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.