3.574 Anwälte für Waffengesetz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Nawied Haschimzada
sehr gut
Rechtsanwalt Nawied Haschimzada
Rechtsanwaltskanzlei NH Legal, Alter Wall 65, 20457 Hamburg 6719.8274324402 km
Verteidigung lohnt sich immer!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nawied Haschimzada bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 66 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Haschimzada vertreten zu werden. Herr Haschimzada zeigte sich äußerst transparent … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Louis
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens Louis
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Clemens Louis
aus 601 Bewertungen Ich muss mich bei Herr Louis von Herzen bedanken! Er hat Das Unmögliche möglich gemacht, er hat für mich in einem … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Seebald
Rechtsanwältin Monika Seebald
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Seebald vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Folkert Adler
Kanzlei Adler & Adler, Heisfelder Str. 171, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.1577016619 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Folkert Adler
(14.01.2024) Herr Adler bespricht vorher alle wichtige Punkte und wie man vorgeht. Er gibt alles für seine Mandanten und seine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Sättele
Kanzlei Alexander Sättele, Kurfürstendamm 171, 10707 Berlin 6970.5672133495 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Sättele
(24.04.2024) Herr Sättele hatte nach Einreichung meiner Unterlage eine kurzfristige Besprechung des Sachverhaltes ermöglicht und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Kunik
Rechtsanwälte Kunik & Dr. Kabelitz, Slüterufer 14, 19053 Schwerin 6798.6471612005 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Kunik
Profil-Bild Rechtsanwältin Farina Debrich
Rechtsanwältin Farina Debrich
advocat | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Gießerstr. 39, 09130 Chemnitz 7044.9187164675 km
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Farina Debrich
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwaltskanzlei Jörn-Matthias Lehmann, Sandower Str. 45, 03046 Cottbus 7073.4027260504 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 18 Bewertungen Wir haben wegen einer für uns fraglichen Erbsache bei Herrn RA Jörn-Matthias Lehmann vorgesprochen. Er hat uns den … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Kersten
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Kersten
Lindemann Rechtsanwälte, Carl-Schurz-Str. 31, 13597 Berlin 6962.2590530141 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Kersten hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 306 Bewertungen Aus meiner Sicht der perfekte Berater. Die Kündigung konnte abgewendet werden - Abfindung folgte! Sehr zu empfehlen. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Hoffmann
Rechtsanwalt Uwe Hoffmann
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Hoffmann
(10.10.2023) Sehr gute Bearbeitung meines Unfall im Neefepark Chemnitz . Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Yalcin Geyhan
Rechtsanwaltskanzlei Avocardo, Schloßstraße 115, 12163 Berlin 6973.7132087402 km
Recht mit Leidenschaft gestalten. Ihr Anliegen, meine Priorität.
Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Yalcin Geyhan
aus 8 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Arbeit des Anwalts. Seine professionelle Expertise, Engagement und … (23.01.2024)
Profil-Bild Anwältin Vera Middendorf
Anwältin Vera Middendorf
Abogados Middendorf, Calle Amargura nº, 14, 3, 4, 07500 Manacor, Spanien 7045.3919582139 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Anwältin Vera Middendorf gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Seit vielen Jahren begleitet mich Frau Middendorf in meinen rechtlichen Belangen. Ich kann sie wärmstens empfehlen. … (15.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Sonntag
BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB, Kleine Brüdergasse 3 - 5, 01067 Dresden 7079.8588969088 km
Mir liegt daran, für meine Mandanten tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sie auch verstehen und mittragen können.
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Sonntag - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Melissa Hornig
sehr gut
Rechtsanwältin Melissa Hornig
Rechtsanwaltskanzlei Hornig, Planckstr. 20, 10117 Berlin 6974.0504015623 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Melissa Hornig gerne zur Verfügung
aus 144 Bewertungen Sie hat mir zu meinem Problem zugehört und fachlich gut beraten. (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Kartal
Rechtsanwältin Serpil Kartal
Anwaltskanzlei Serpil Kartal, Rödinghauser Str. 2, 59065 Hamm 6688.9603618288 km
Mehr als nur Rechtsberatung
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Serpil Kartal bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
(11.10.2023) kann nur weiter epvehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Kanzlei Andreas Kaiser, Mariendorfer Damm 73, 12109 Berlin 6978.0917126032 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Andresen
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Andresen
Kanzlei Andresen, Rudolf-Diesel-Str. 7, 86899 Landsberg am Lech 7078.2878894259 km
„Gesetze kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte aneignen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.“ Aus dem Corpus Iuris Civilis, Codex Iustiniani
Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Andresen bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Überaus kompetent, zuverlässig und freundlich! Mir könnte Frau Andresen bei Abmahnungen zum Urheberrecht helfen. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Leonhard Mühlenfeld
Rechtsanwalt Dr. Leonhard Mühlenfeld
DR. TIEREL | DR. MÜHLENFELD RECHTSANWÄLTE, Petersstr. 137, 47798 Krefeld 6630.4303953879 km
Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Leonhard Mühlenfeld vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstr. 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Varol geborene Tschinalieva
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Varol geborene Tschinalieva
Anwaltskanzlei Tschinalieva, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2839440288 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Anna Varol geborene Tschinalieva
aus 22 Bewertungen Die beste rechtenanwaltin .zuverlässig. freundlich .Sehr schnell reagiert.. Ich bin mehr als zufrieden.. (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange
Rechtsanwaltskanzlei Dorothea Hänel-Lange, Am Steintor 6, 06112 Halle (Saale) 6950.0987138874 km
Ihr Recht hat Vorfahrt!
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 130 Bewertungen Eine tolle Anwältin ! Kompetent, zuverlässig, super Freundlich und eine tolle Arbeit. Ich kann sie nur weiter … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Holdschick
Rechtsanwalt Harald Holdschick
Neugebauer & Holdschick, Karlsruher Straße 11/1, 70771 Leinfelden-Echterdingen 6935.1809677725 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Holdschick ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
(21.04.2024) Herr Holdschick hat sich spontan bereit erklärt, sich um dem Fall zu kümmern.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian P. Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christian P. Zimmermann
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Zimmermann, Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian P. Zimmermann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
aus 15 Bewertungen Er hat den Fall begründet und nett abgelehnt. Die Antwort war schnell und konkret. Vielen Dank. (11.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

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