3.563 Anwälte für Waffengesetz

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Kanzlei Sabrina Gies-Meier, Steinstr. 7-9, 64807 Dieburg 6847.584047229 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 5 Bewertungen Alles perfekt (25.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Reichelt
Rechtsanwalt Martin Reichelt
Kanzlei Martin Reichelt, Granitzer Weg 10, 01109 Dresden 7078.0863276725 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Reichelt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
(13.02.2023) Kommunikation war reibungslos
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Kanzlei Geistdörfer-Hoch, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin 6978.5781346125 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
aus 5 Bewertungen Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen, übersichtliche Abwicklung. Ich kann die Kanzlei Geistdörfer-Hoch nur … (10.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hehn
Anwaltskanzlei Hehn, Poststr. 75, 74613 Öhringen 6927.815518932 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hehn
(09.01.2023) Herr Hehn hat sich umgehend gemeldet.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer
Dr. Ellmer Rechtsanwälte, Weiße Herzstraße 6, 91054 Erlangen 6999.0979456716 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Manfred Ellmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Fischer
Rechtsanwältin Michaela Fischer
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Beethovenstraße 12, 50674 Köln 6674.127826943 km
Zuhören – Verstehen – Handeln - das sind für mich die elementaren Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinem Mandanten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Fischer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Maciej Śledź
Rechtsanwalt Maciej Śledź
Nowosielski & Partner - Rechtsanwälte und Rechtsberater, Targ Drzewny 3/7, 80886 Danzig, Polen 7158.8463486632 km
Curantes iura iuvant
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Maciej Śledź im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
(20.01.2024) Danke vielmals für Ihre professionelle Beratung zur Mängelrüge betreffend meiner Lieferanten und Handwerker in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Holtmann
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Holtmann
Holtmann & Lugani Rechtsanwälte, Virchowstr. 2, 80805 München 7118.4595610447 km
,,Streiten...? Kann ich !" Ihr Erfolg ist mein Antrieb!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Holtmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 61 Bewertungen Mir wurde Herr Holtmann über einen Kontakt empfohlen und ich habe es keine Sekunde bereut. Zielsicherheit und … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt
sehr gut
Rechtsanwalt Ulli H. Boldt, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6970.9984002841 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt gerne zur Verfügung
aus 164 Bewertungen Herr Boldt hat mir sehr gut aus der Sache rausgeholfen. Ich kam mit einer " Spende " davon. Vielen lieben … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
sehr gut
Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
Kanzlei Susan Rechenbach-Auerswald, Wollmarkt 5, 99310 Arnstadt 6925.6041522781 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
aus 22 Bewertungen Top Anwältin Alle Ziele erreicht (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Balduin
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Balduin
Balduin & Partner - Rechtsanwälte, Bahnstraße 4, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.7276751027 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 61 Bewertungen Die Informationen der Anwälte waren so weit gut, nun müssen wir sehen, wie wir vorgehen werden. Dankeschön (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Groß
Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden 6808.5598115516 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Groß unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(18.03.2021) Fachlich sehr kompetent und authentisch. Hat sich unserem Fall sehr ehrlich angenommen und keine falschen Hoffnungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Özkan Akkoc
sehr gut
Rechtsanwalt Özkan Akkoc
Kanzlei Akkoc, Christstraße 29a, 14059 Berlin 6968.4998138354 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Özkan Akkoc
aus 33 Bewertungen Schnelle Antwort, sofort Termin 👍🏽 Top Beratung. So wünscht man sich einen Anwalt in der Not. Habe ihn sofort … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jorge Agüero Lafora
Rechtsanwalt Jorge Agüero Lafora
FukuroLegal, Plaza de las Cortes, 4, 28014 Madrid, Spanien 6487.0324919471 km
Wir bieten die beste Strafverteidigung in allen Strafbereichen, in allen Jurisdiktionen und in allen Phasen des Verfahrens
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jorge Agüero Lafora im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Herr Agüero Lafora ist ein Profi, wenn es um komplexe Zusammenhänge und disziplinübergreifende Themen geht. Er ist … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Eternach
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Eternach
Strafrecht Eternach, Strargarder Str. 6, 10437 Berlin 6974.0214816715 km
Verteidigung. Ist Kampf.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Eternach bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Er hat genau den Punkt erkannt, um den es geht, und damit im Vorgespräch mit Richter/Staatsanwältin so klug agiert, … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Calsow
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Calsow
Kanzlei Georg Calsow, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Georg Calsow ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 24 Bewertungen Der konnte mich nicht nehmen hatte aber sehr gute Tips die ich jetzt gemacht habe Dankeschön (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
Anwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner, Alte Poststr. 22A, 94036 Passau 7206.4576674158 km
Geht nicht, gibts nicht!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Tobias Rufle
aus 6 Bewertungen Man fühlt sich bei Herrn Rufle in guten Händen. Der Sachverhalt wurde im Detail analysiert und man bekommt eine sehr … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas
Kanzlei Sotirios Georgikeas, Beethovenstr. 2, 60325 Frankfurt am Main 6824.5950919944 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Müller
Rechtsanwalt Andreas Müller
p24, Pettenkoferstrasse 24, 80336 München 7118.2467555509 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Sehr gute Kenntnis des Rechtssystems und dem angemessenen und klugen Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Pfleger
Rechtsanwalt-Kanzlei Pfleger & Kollegen , Rechtsanwälte & Fachanwälte & Mediation, Leopoldstr. 17, 95615 Marktredwitz 7042.0527941651 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Pfleger gerne zur Verfügung
(26.02.2021) Sehr kompetente ruhige Beratung, mal sehen was am Ende raus kommt. Der Anfang war sehr gut, er weis wovon er spricht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wenske
Kanzlei Thomas Wenske, Nobelstraße 46, 88131 Lindau (Bodensee) 7035.0400015191 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wenske bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
(04.07.2023) Schnelle Rückmeldung & prima telefonische Erstberatung. Vielen Dank nochmals.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Brune
Rechtsanwältin Jennifer Brune
Anwaltsbüro Lehrter, Oststraße 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Pfau
Rechtsanwalt Tobias Pfau
Rechtsanwaltskanzlei Pfau, Holtenauer Str. 3, 24103 Kiel 6687.0109817801 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Pfau
(08.05.2019) Ein wirklich hervorragender Anwalt. Herr Pfau hat sehr präzise Lösungsansätze, die er tatsächlich auch erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Hemm
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Hemm
Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwälte - Steuerberater, Lange Straße 4, 96047 Bamberg 6974.9159642365 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Manuel Hemm
aus 47 Bewertungen Herr .RA. Hemm ist ein meeega Beispiel an Professionalität und Menschlichkeit. Seine Arbeit als Anwalt ist einfach … (16.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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