3.574 Anwälte für Waffengesetz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Bernsdorf
Rechtsanwalt Philipp Bernsdorf
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Str. 54, 04109 Leipzig 6981.4209830528 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • IT-Recht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Bernsdorf ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Aktuell bin ich mit der Zusammenarbeit mit Herrn Bersndorf zu 100% zufrieden und kann ihm jedem empfehlen der auf der … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess
Liess & Kassner Rechtsanwälte, Holtenauer Str. 154, 24105 Kiel 6686.5202384042 km
Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 14 Bewertungen Kompenenter Rechtsanwalt der was kann und kompenent ist!! (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Senf
Rechtsanwalt Peter Senf
Kanzlei Senf, Königstr. 33, 95028 Hof 7014.0082369546 km
Familienrecht • Strafrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Peter Senf ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Immer und immer wieder sehr zu empfehlen! Herr Senf war stets bemüht, mich bestmöglich zu beraten, hat sich sehr viel … (05.11.2023)
Profil-Bild Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
RBS, Barroeta Aldamar, 7- 4ºi, 48001 Bilbao, Spanien 6398.7007445527 km
Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Stein
sehr gut
Rechtsanwalt Toralf Stein
Rechtsanwaltskanzlei Toralf Stein, Schliebener Str. 77, 04916 Herzberg 7012.9929512532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Toralf Stein hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 29 Bewertungen Kompetente Beratung mit erfolgreicher Betreuung Hr. Stein mit seinem gesamten Team - vielen vielen Dank == sehr … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Strafverteidigerkanzlei Georg Zengerle, Oberer Quellweg 13, 89407 Dillingen an der Donau 7025.0542545508 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Hößler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
(21.11.2023) Frau Hößler ist eine super nette und freundliche Anwältin. Sie hat mich sehr unterstützt und mir geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Krieger
Rechtsanwalt Henning Krieger
Kanzlei Krieger & Lauber, Grabenstraße 39, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7134913869 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Krieger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Bei Krieger und Lauber waren wir absolut in guten Händen. Zuverlässige Betreuung, gerne wieder. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Engelbracht
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht, Carl-Schurz-Str. 41, 13597 Berlin 6962.2833580857 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Engelbracht ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 151 Bewertungen Ich hatte Herrn Engelbracht über Google gefunden und über die eigene Webseite kontaktiert. Ich habe einen super … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Dimsic
Dimsic Rechtsanwälte | Fachanwälte | Strafverteidiger, Am Hackenbruch 19, 40231 Düsseldorf 6653.4519432855 km
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Dimsic hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(13.03.2024) Ich habe diesem Anwalt vertraut allerdings wurde ich enttäuscht. Der Herr hatte keine Zeit sich meinem Fall zu widmen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar W. Walter
Kanzlei Lothar W. Walter, Türkenstr. 24, 13349 Berlin 6969.7179461533 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Lothar W. Walter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 7 Bewertungen Herr Walter ist der Beste Anwalt, Kompetent, freundlich und nimmt sich Zeit für alle. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
sehr gut
Kanzlei Jürgen D. Schwarzer, Kästrich 9, 55232 Alzey 6810.650801085 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
aus 28 Bewertungen Ich war in 2 verschiedenen Angelegenheiten bei Herrn RA Schwarzer.Einen besseren Anwalt gibt es für mich nicht.Er ist … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Reichel
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Reichel
Kanzlei Claudia Reichel, Wölckernstr. 54, 90459 Nürnberg 7012.9025817337 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Reichel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 18 Bewertungen In allen meiner Anliegen wurde ich immer gut beraten. Frau Reichel hat nie meine und ihre Zeit für sinnlose Ansprüche … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Rudolph
sehr gut
Rechtsanwalt Richard Rudolph
HR Anwälte - Hetényi | Rudolph (Strafverteidiger & Rechtsanwälte in Bürogemeinsachaft), Palmaille 52, 22767 Hamburg 6717.3439191292 km
„Mit dem Rücken an der Wand“!
Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Richard Rudolph
aus 26 Bewertungen Top Anwalt! Ich hatte ne riesen strafrechtliche Scheiße am Hacken. Hatte ordentlich Schiss, aber Herr Rudolph hat mich … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Los
sehr gut
Kanzlei Alexandra Los, Klaus-Groth-Straße 42, 20535 Hamburg 6721.9775567664 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Alexandra Los
aus 13 Bewertungen schnelle, nette und gute Beratung (09.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Jung
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Jung
Kanzlei Karsten Jung, Telegrafenstr. 57, 42929 Wermelskirchen 6680.392764786 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Karsten Jung
aus 17 Bewertungen Bin mit dieser Kanzlei sehr zufrieden. Die Vertretung meiner Angelegenheiten wurde immer Kompetent und sehr … (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Becker
Michael Becker, Schützenstr. 117, 49084 Osnabrück 6673.3141011417 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Becker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Gut das ich mir auch einen Anwalt genommen habe, und gut das es der richtige war... Danke Herr Becker (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
Anwaltskanzlei Ralf H. Schröper, Schulstraße 38, 04668 Grimma 7009.0441750239 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf H. Schröper gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Die Anwaltskanzlei Schröper ist eine klare Empfehlung! Völlig aufgelöst habe ich mich an die Kanzlei gewandt, es wurde … (26.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar
Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1090903761 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Oktay Caglar ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Heinrich
sehr gut
Anwaltskanzlei Heinrich, Kreuzbergstr. 42, 10965 Berlin 6975.0010938264 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht • Migrationsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Anja Heinrich
aus 22 Bewertungen Frau Heinrich ist sehr professionell und sehr Vertrauens würdig. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Str. 53-54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0285832054 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Lippmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 166 Bewertungen Das Erstgespräch verlief informativ. Danke (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tolga Akdemir
Rechtsanwalt Tolga Akdemir
Rechtsanwaltskanzlei Tolga Akdemir, Zimmerstraße 12, 64283 Darmstadt 6837.3861394028 km
Strategische Verteidigung mit Justizerfahrung: Ihr Experte für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht.
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tolga Akdemir hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Kanzlei von Köckritz, Hauptstr. 136, 10827 Berlin 6974.0553703183 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt von Köckritz hat uns in unserer Mietrechtsangelegenheit sehr freundlich, kompetent und zielführend … (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Meyer - Höke Rechtsanwälte, Wallstr. 15, 14770 Brandenburg an der Havel 6931.4139488539 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
(23.06.2022) Schnelle Terminvorschläge gute kompetente Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlos Claussen
Rechtsanwalt Carlos Claussen
Carlos Claussen & Partner, Mönckebergstr. 31, 20095 Hamburg 6720.0986701326 km
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Mediation • Pferderecht • Medizinrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Carlos Claussen
(18.06.2023) Noch habe ich Ihn nicht gesehen ich hoffe das bald ein Kontakt zustande kommt Inge Zimmer

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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