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Handelsgewerbe - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist ein Handelsgewerbe?

Ein Handelsgewerbe ist gemäß § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang des Unternehmens einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert.

Es gilt jedoch die gesetzliche Vermutung, dass derjenige, der ein Gewerbe betreibt, auch ein Handelsgewerbe betreibt.

Ein Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige, erlaubte Tätigkeit mit Ausnahme der freien Berufe, der reinen Vermögensverwaltung und der Urproduktion.

Bestehen Zweifel an dem Betrieb eines Handelsgewerbes, ist zu prüfen, ob nach Art und Umfang des Unternehmens ein kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich ist.

Hierzu werden folgende Kriterien herangezogen, wovon allerdings nicht jedes einschlägig sein muss. Es geht vielmehr um eine wertende Gesamtbetrachtung:

Art des Unternehmens:

  • innerbetriebliche Organisation
  • Geschäftskorrespondenz
  • Teilnahme am Frachtverkehr
  • Kreditaufnahmen
  • Komplexität der Geschäftsvorgänge

Umfang des Unternehmens:

  • Umsatz
  • Anlagekapital
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Anzahl der Betriebsstätten

Betreiber eines Handelsgewerbes ist Kaufmann

Gemäß § 1 HGB ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, ein Kaufmann. Das HGB kennt unterschiedliche Kaufleute:

  • Ist-Kaufmann, § 1 HGB: jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt
  • Kann-Kaufmann, § 2 HGB: Gewerbe, das ins Handelsregister eingetragen ist
  • Kann-Kaufmann, § 3 HGB: land- und forstwirtschaftliches Unternehmen, das einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und ins Handelsregister eingetragen ist
  • Fiktiv-Kaufmann, § 5 HGB: Firma, die ins Handelsregister eingetragen ist
  • Form-Kaufmann, § 6 HGB: Handelsgesellschaften (AG, GmbH, OHG, KG)
  • Schein-Kaufmann, § 242 BGB: bei zurechenbarem Rechtsschein, d. h., wenn Dritter davon ausgehen durfte, dass es sich um einen Kaufmann handelt

Muss ein Handelsgewerbe ins Handelsregister eingetragen werden?

Derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kann-Kaufmann gem. § 1 HGB. Nach § 29 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung beim zuständigen Gericht zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Somit muss das Handelsgewerbe auch ins Handelsregister eingetragen werden.

Wenn nach Art und Umfang des Unternehmens kein kaufmännischer Gewerbebetrieb erforderlich ist, besteht dennoch die Möglichkeit, seine Firma freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung eines Handelsgewerbes?

Für die Eintragung ins Handelsregister erhebt das Gericht Gebühren. Diese richten sich nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV). Außerdem muss die Anmeldung einer einzutragenden Tatsache notariell beurkundet werden. Hier entstehen ebenfalls Kosten, welche sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten.

Wer von mehreren infrage kommenden Personen ist der „Betreiber“ des Handelsgewerbes?

Der Betreiber eines Handelsgewerbes haftet für dieses. Doch manchmal ist nicht klar, wer eigentlich der Betreiber ist und somit haftet. Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt, dass die GmbH und nicht der Geschäftsführer oder die Gesellschafter Betreiber ist. Außerdem sind der Geschäftsunfähige und der beschränkt Geschäftsfähige selbst Betreiber und nicht etwa ihre gesetzlichen Vertreter.

Foto(s): ©Pixabay/falco

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