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Krankenversicherung Selbstständige - was Sie wissen und beachten müssen!

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Krankenversicherung Selbstständige - was Sie wissen und beachten müssen!

Wie müssen sich Selbstständige krankenversichern?

Ab einem monatlichen Einkommen über 400 Euro herrscht in Deutschland Versicherungspflicht. Angestellte, deren Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: mehr als 62.000/Jahr) liegt, sind von der Versicherungspflicht befreit. Diese Personen können sich privat krankenversichern lassen.

Selbstständige und Freiberufler fallen aus diesem Personenkreis heraus. Sie gehören zur Gruppe der freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (ebenso wie Beamte und Studenten sowie Arbeitnehmer mit Gehältern über dem Mindestbetrag). Der Begriff „freiwillig versichert“ bedeutet, dass durch das geltende Recht keine Pflicht besteht, sich gesetzlich versichern zu müssen.

Insofern genießen Selbstständige (im Gegensatz zu Angestellten), unabhängig von der Höhe des Einkommens, die Wahlfreiheit, sich ebenfalls privat krankenversichern zu lassen.

Wie hoch sind die Beiträge der Krankenversicherung für Selbstständige?

Für freiwillig Versicherte beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent (2020). Mit dem allgemeinen Beitragssatz haben Selbstständige bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur die Einnahmen aus der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit, sondern auch andere Einnahmearten, wie beispielsweise Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen.

Selbstständige, die nicht die gesetzliche Krankenversicherung wählen, können sich in einem Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Er ist nach Art, Umfang, Leistung und Höhe vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse.

Foto(s): ©pixabay/blickpixel

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