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Welche Rechte bestehen bei Schichtarbeit?

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Welche Rechte bestehen bei Schichtarbeit?

Experten-Autor dieses Themas

Mit dem Begriff der Schichtarbeit wird allgemein eine Arbeitsgestaltung bezeichnet, bei der unterschiedliche Arbeitnehmer aufgrund eines Zeitplans nacheinander am selben Arbeitsplatz eingesetzt werden. Auf diese Weise wird die Arbeit zu verschiedenen Zeiten erledigt.

Eine Person arbeitet in Wechselschicht, wenn sich die Arbeitszeit dauerhaft rhythmisch verändert, sie also ihre Arbeit zu wechselnden Zeiten ausübt: Frühschicht/Spätschicht, Tagschicht/Nachtschicht oder Frühschicht/Spätschicht/Nachtschicht.

Arbeitszeitmodelle bei Schichtarbeit

Die Ruhezeit eines Arbeitnehmers kann mit der Arbeitszeit eines anderen zusammenfallen. Die Schichten können sich überschneiden, um eine Zeitspanne für die Übergabe zu reservieren. Ein solches Arbeitszeitmodell wird eingesetzt, wenn der Arbeitsplatz länger als die tägliche Normalarbeitszeit eines Arbeitnehmers besetzt werden muss.

Auf Nachtarbeit sollten Ruhepausen mit wenigstens zwei Tagen Ruhezeit unmittelbar im Anschluss erfolgen. Eine Früh- und Spätschicht sollte auch an höchstens drei hintereinander liegenden Schichten angeordnet werden.

Bei der Rotation in der Schichtabfolge hat sich ein Vorwärtswechsel von der Früh- in die Spät- und anschließend in die Nachtschicht als arbeitnehmerfreundlich erwiesen. Angestellte in vorwärts rotierenden Systemen haben hierdurch weniger Beschwerden als Beschäftigte in rückwärts-rotierenden Systemen. Deswegen sollte die Abfolge Nacht-Frei-Nacht genauso wie einzelne Arbeitstage zwischen längeren Freiräumen eingehalten werden.

2-Schicht-Modell/Zweischichtbetrieb

Im 2-Schicht-Modell gibt es grundsätzlich eine Frühschicht und eine Spätschicht zu je acht Stunden.

3-Schicht-Modell/Dreischichtbetrieb

In einem 3-Schicht-Modell wird ein Betrieb normalerweise 24 Stunden besetzt – mit einer Frühschicht, einer Spätschicht und einer Nachtschicht zu je acht Stunden Arbeitszeit.

4- oder 5-Schicht-Modell/Vierschicht- oder Fünfschichtbetrieb

4- oder 5-Schicht-Modelle können etwa dann zum Einsatz kommen, wenn in Tarifverträgen Arbeitszeiten geregelt sind, die sich in einem „Vollkonti-Schichtsystem“ mit einem 3-Schicht-Modell nicht realisieren lassen.

Vollkontinuierliches Schichtsystem

In vollkontinuierlichen Schichtsystemen (Vollkonti) wird in einem Betrieb rund um die Uhr (24 Stunden pro Tag) an sieben Tagen in der Woche gearbeitet.

Schichtarbeit für über 50-Jährige

Schichtarbeit kann auch von über 50- oder 60-Jährigen ausgeübt werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besteht hinsichtlich der Schichtarbeit keine Altersgrenze. Ab dem 50. Lebensjahr kann jedes Jahr eine arbeitsmedizinische Untersuchung in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 3 ArbZG).

Eine Nachtschichtuntauglichkeit kann sich aus chronischen Erkrankungen ergeben. Solche Erkrankungen sind beispielsweise Diabetes oder Bluthochdruck oder auch psychische Beeinträchtigungen wie z. B. Depressionen. Allerdings müssen diese Diagnosen durch ein medizinisches Attest nachgewiesen und von einem Arbeitsmediziner bestätigt werden.

Welche Gehaltszuschläge gibt es für Schichtarbeit?

Die Höhe der Schichtzulage richtet sich grundsätzlich nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Oft wird ein prozentual auf den vereinbarten Stundenlohn gezahlter Betrag bestimmt, der den Grundlohn oder das Grundgehalt aufstockt.

Schichtarbeit und TVöD

Die Schichtzulage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) schreibt monatlich Schichtzulagen von 40 Euro zu. Arbeitnehmer, die dagegen nicht ständig Schichtarbeit leisten, bekommen laut TVöD eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde.

Mindestruhezeit und Pausen in der Schichtarbeit

Zu unterscheiden sind die Ruhepause und die Ruhezeit. Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschriebene Pausen während einer zusammenhängenden Arbeitsschicht. Bei Arbeitszeiten von mehr als sechs beziehungsweise neun Stunden sind 30 beziehungsweise 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Es darf höchstens sechs Stunden ohne Pause gearbeitet werden (§ 4 ArbZG).

Als Ruhezeit wird die Freizeit zwischen zwei Arbeitsschichten bezeichnet. Die Mindestruhezeit beträgt nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Die wöchentliche Ruhezeit, namentlich das Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen bzw. Gewährung von Ersatzruhetagen bei zulässiger Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, ist in den §§ 9 ff. ArbZG gesetzlich bestimmt.

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gemäß § 9 Abs. 1 ArbZG von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Die Ausnahmen, die beispielsweise bei Rettungsdiensten, Behörden, Krankenhäusern, Gaststätten bestehen, sind in § 10 Abs. 1 ArbZG abschließend aufgeführt. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).

Abweichende Regelungen können gemäß § 11 Abs. 1 ArbZG in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden.

Urlaubstage für Schichtarbeit

Arbeitet der Beschäftigte in ständiger Wechselschicht, so erhält der Beschäftigte für je zwei zusammenhängende Monate, in denen Wechselschichtarbeit geleistet wird, einen Arbeitstag zusätzlichen Urlaub. Bei ständiger Schichtarbeit erhält er für vier zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub.

Kann man eine Befreiung von der Schichtarbeit erhalten?

Im Arbeitszeitgesetz ist die Nacht- und Schichtarbeit nach „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen“. Die Erkenntnisse beruhen auf arbeitsmedizinischen Untersuchungen.

Das Nachtarbeitsverbot gilt etwa auch im Schichtbetrieb. Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen dürfen beispielsweise nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden. .Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass es für betroffene Arbeitnehmerinnen ausreicht, nur ab und zu nachts zu arbeiten, um den entsprechenden Schutz zu genießen.

Neben den unbedingt zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften kann der Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer, der sich auch mit seinem Anliegen an den Betriebsrat oder Gewerkschaften als Vermittler wenden kann, auf eine angemessene Einteilung hingewiesen werden. Der Arbeitgeber hat ja selbst ein Interesse, Krankheitsausfälle seiner Angestellten zu vermeiden.

Foto(s): ©Adobe Stock/romul014

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