46 Anwälte für Menschenrecht
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"Wer nicht kämpft, hat schon verloren!" Dies gilt besonders für das Strafrecht. Wir kämpfen für Sie, damit Sie Ihr Recht auf einen fairen Prozess und somit "Waffengleichheit" bekommen.
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Menschenrecht
Fragen und Antworten
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Menschenrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Menschenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Menschenrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Menschenrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Menschenrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Menschenrechte sind universelle Rechte, die nach allgemeiner Auffassung jedem Menschen zustehen. Die meisten Staaten erkennen das Bestehen von Menschenrechten grundsätzlich an, wobei Umfang, Auslegung und Anwendung durchaus unterschiedlich sind. So kommt es leider auch immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen. Eine verbindliche abschließende Aufzählung von Menschenrechten gibt es nicht. Regelmäßig werden aber folgende Bereiche erfasst:
- das Recht auf Leben; Folterverbot
- keine Sklaverei, keine willkürliche Inhaftierung
- Freiheit und Gleichheit; keine Diskriminierung
- ein faires Verfahren vor Gericht oder sonstigen Behörden
- unschuldig bis zum Beweis der Schuld
- Freiheit von Ehe und Familie
Eine „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", auch Menschenrechts-Charta genannt, wurde am 10.12.1948 von der Generalversammlung der UNO verkündet. Auch ist der 10.12. der Tag der Menschenrechte beziehungsweise Human Rights Day. Die UN-Charta ist allerdings kein verbindliches Völkerrecht oder internationales Recht, da die Vereinten Nationen kein Gesetzgeber sind und über die Charta kein verbindlicher Vertrag aller Staaten geschlossen wurde.
Dafür baut die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf. Ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen der EMRK.
Auch die jeweilige Verfassung einzelner Staaten enthält regelmäßig Menschenrechte. In Deutschland gilt das Grundgesetz mit seinen Grundrechten. Hier findet sich beispielsweise in Artikel 1 GG die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, in Artikel 2 GG das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder in Artikel 19 Abs. 4 GG die Rechtsweggarantie.
Viele andere Gesetze schützen ebenfalls direkt oder indirekt die Menschenrechte. Das Recht auf Leben beispielsweise ist im Strafgesetzbuch (StGB) durch die Sanktionierung von Mord bzw. Totschlag gesichert. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern.
Insbesondere kann in Deutschland jedermann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen, der sich in seinen Grundrechten, die zumindest teilweise auch Menschenrechte sind, verletzt fühlt.
(ADS)
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