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Grundbuchauszug - was Sie wissen und beachten müssen!

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Grundbuchauszug - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Der Grundbuchauszug enthält wichtige Informationen bezüglich eines Grundstücks.
  • Er gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse, die Grundstücksgröße und eingetragene Rechte (z. B. Nießbrauch) sowie Belastungen (z. B. Hypothek, Grundschuld) an einem Grundstück.
  • Nur berechtigte Personen dürfen einen Grundbauchauszug anfordern.
  • Die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug betragen 10 Euro, für eine beglaubigte Kopie 20 Euro. Sie richten sich nach der Grundbuchordnung.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, worin alle Eigentumsverhältnisse sowie Schulden für eine Immobilie eines Bezirkes aufgeführt werden. Der Grundbuchauszug ist eine Kopie oder ein Ausdruck einer Grundbuchseite und enthält alle Informationen bezüglich eines Grundstücks. Dieser wird beispielsweise im Fall eines Immobilienkaufs benötigt und enthält sowohl die Information über den/die Eigentümer des Grundstücks wie auch über alle Lasten, z. B. Hypotheken, Grundschulden oder Erbbaurechte, Nießbrauchrechte etc.

Welche Informationen sind darin enthalten?

Ein Grundbuchauszug enthält alle Informationen bzgl. eines Grundstücks, z. B. ob es mit einem sog. Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) belastet ist oder wer als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist. Wenn jemand eine Immobilie erwerben möchte, wird dieser Grundbuchauszug von der finanzierenden Bank zur Überprüfung benötigt. Denn der Grundbuchauszug gibt Auskunft darüber, welche Belastungen bzw. Rechte am Grundstück vorliegen und ob bereits eine Grundschuld eingetragen ist, die der potenzielle Käufer eventuell übernehmen könnte.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Jeder Eigentümer darf einen Grundbuchausdruck beantragen. Darüber hinaus können diejenigen, die ein berechtigtes Interesse an der Immobilie nachweisen können, Einsicht in das Grundbuch nehmen, z. B. Käufer eines Grundstücks. Von dieser Regel sind Notare ausgenommen. Des Weiteren können Personen, denen ein Recht am Grundstück zusteht (z. B. Nießbrauch, Dienstbarkeit) einen Grundbuchauszug beantragen. Auch Gläubiger, die aufgrund einer offenen Forderung einen Vollstreckungsbescheid gegen den Grundstückseigentümer vorlegen können, sind nach Vorlage ihrer Unterlagen berechtigt, Einblick in das Grundbuch zu erhalten.

Wie kann man ihn anfordern?

Es ist nicht erforderlich, dass Sie persönlich zum Grundbuchamt gehen, um einen Grundbuchauszug anzufordern. Auch eine Beantragung per Brief oder Fax ist möglich. Sie sollten in diesem Schreiben folgende Informationen angeben:

  • Informationen zum Grundstück, zur Nummer des Grundbuchblattes und zur Flurnummer
  • Ihre Daten sowie den Nachweis, dass Sie über ein berechtigtes Interesse verfügen.
  • Ob Sie eine einfache oder eine beglaubigte Abschrift benötigen.

Außerdem können Sie auch einen Notar beauftragen, einen Grundbuchauszug zu beantragen, indem Sie ihm die o. g. Informationen zukommen lassen.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten sind in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt. Danach kostet ein einfacher Grundbuchauszug beim Grundbuchamt 10 Euro, die beglaubigte Abschrift dagegen 20 Euro. Wenn man einen Notar mit der Anforderung eines Grundbuchauszugs beauftragt, fallen zusätzlich dazu Notargebühren an

Foto(s): ©Pixabay/image4you

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