Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Strafmündigkeit!

Strafmündigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Strafmündigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Laut § 19 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Person schuldunfähig, wenn sie bei der Tatbegehung noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht hat.
  • Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)).
  • Jugendliche sind nur bedingt strafmündig.
  • Der Begriff Strafmündigkeit ist im Strafgesetzbuch (StGB) nicht verankert – das Gesetz spricht von der Schuldunfähigkeit eines Kindes.
  • Die volle Strafmündigkeit eines Menschen beginnt mit dessen 18. Geburtstag. Das Erwachsenenstrafrecht gilt ab dem 21. Lebensjahr.
  • Das Strafmündigkeitsalter fällt in Europa unterschiedlich aus. In der Schweiz, in Großbritannien sowie in Frankreich sind Kinder ab ihrem 10. Geburtstag strafmündig.

Was ist unter „Strafmündigkeit“ zu verstehen?

Der Begriff Strafmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, strafrechtlich für begangene Taten verantwortlich zu sein.

Grundsätzlich ist Strafmündigkeit im Strafgesetzbuch (StGB) nicht verankert – das Gesetz spricht von der Schuldunfähigkeit eines Kindes.

Wie ist die Strafmündigkeit in Deutschland geregelt?

Die Strafmündigkeit in der Bundesrepublik beginnt ab dem 14. Geburtstag. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Kind schuldunfähig ist, wenn es bei der Tatbegehung noch nicht 14 Jahre alt war (§ 19 StGB). Kinder können ihr Verhalten – anders als Jugendliche – noch nicht einschätzen und werden aus diesem Grund nicht bestraft.

Jugendliche stehen strafrechtlich in der Verantwortung, wenn sie zur Tatzeit gemäß ihrer geistigen und sittlichen Entwicklung reif sind, die Tat sowie deren Konsequenzen abzuschätzen und einzusehen (§ 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG)).

Die Strafmündigkeit in anderen Staaten

Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland ab dem 14. Geburtstag. In anderen Ländern gelten jedoch andere Regelungen, wie beispielsweise:

  • in der Schweiz, in Frankreich und in Großbritannien: Kinder sind bereits mit 10 Jahren strafmündig.
  • in den Niederlanden und in Ungarn: Hier liegt die Strafmündigkeit bei 12 Jahren.
  • in Norwegen: Jugendliche gelten ab 15 Jahren als strafmündig.
  • in Russland: Die Grenze zur Strafmündigkeit liegt bei 16 Jahren.
  • in Luxemburg: Jugendliche sind mit 18 Jahren strafmündig.
  • in den USA: Die Strafmündigkeit ist von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt.

Wissenswertes zur Strafmündigkeit von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen

Laut § 1 Abs. 2 JGG ist Jugendlicher, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist. Heranwachsender ist, wer zur Tat 18 Jahre, aber nicht 21 Jahre alt ist. Jugendliche sind weder ganzheitlich schuldunfähig noch schuldfähig. In der Regel entscheidet der Einzelfall.

Die volle Strafmündigkeit eines Menschen beginnt mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Dennoch wenden Gerichte nicht automatisch ab diesem Zeitpunkt das Erwachsenenstrafrecht an. In manchen Fällen wird ebenso das Jugendstrafrecht herangezogen. Entscheidend ist stets der Einzelfall. Es wird darauf abgestellt, wie sehr der Täter sich in das Erwachsenenleben eingefügt hat, das heißt, ob er beispielsweise einer höheren Schulbildung nachgeht, das Elternhaus verlassen hat, eigenverantwortlich und selbstständig lebt etc.

Das Erwachsenenstrafrecht gilt ab dem 21. Geburtstag.

Foto(s): ©Pixabay/SplitShire

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Strafmündigkeit?

Rechtstipps zu "Strafmündigkeit"