233 Anwälte für Beamter
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Beamter
Fragen und Antworten
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Beamter: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beamter sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Beamter: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Beamter umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Beamter und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Beamte sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Ernennung in ein Beamtenverhältnis. Je nach Dienstherr liegt ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde, Landesbeamter bei einer Landesbehörde oder Kommunalbeamter bei einer kommunalen Behörde vor. Außerdem wird zwischen Beamten im einfachen Dienst, mittleren Dienst, gehobenen Dienst und höheren Dienst unterschieden.
Es gibt viele Unterschiede zwischen Beamtenrecht und Arbeitsrecht bzw. Beamtenverhältnis und Arbeitsverhältnis, wenngleich Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst oft für ihren Dienstherrn die gleichen Aufgaben verrichten. Beamte stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Dabei gelten nach Art. 33 Abs. 5 GG die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Daneben gibt es mit dem Bundesbeamtengesetz (BBG), dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und vielen weiteren Gesetzen und Verordnungen zahlreiche Regelungen für Beamte.
Im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes - einer Ausbildung entsprechend der angestrebten Beamtenlaufbahn - erfolgt regelmäßig zunächst eine Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Ist der Beamte für eine Verbeamtung auf Lebenszeit vorgesehen, folgt meist eine Ernennung zum Beamten auf Probe oder Probebeamten. Als Probebeamter hat er Zeit, sich zu bewähren. Die Dauer des Status als Probebeamter beträgt bis zu 5 Jahre. Seltener ist ein sogenannter Beamter auf Zeit oder Zeitbeamter, dessen Beamtenverhältnis einer Befristung unterliegt. Auch die Verbeamtung auf Widerruf und das Probebeamtenverhältnis haben regelmäßig das Ziel einer Verbeamtung auf Lebenszeit.
Beamte erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit eine Besoldung entsprechend der Besoldungsgruppe. Nach ihrer Versetzung in den Ruhestand erhalten Beamte ein Ruhegehalt. Das gilt auch bei Dienstunfähigkeit. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese Aufgaben übernimmt für sie der Dienstherr. So ersetzt etwa das Ruhegehalt eine gesetzliche Rente oder die Beihilfe (zusammen mit einer privaten Krankenversicherung) die gesetzliche Krankenversicherung. Bei einem Dienstunfall eines Beamten übernimmt der Dienstherr die Unfallfürsorge, während für Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallkasse zuständig ist.
(ADS)
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