3.409 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Reinold
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Reinold
Rechtsanwälte Luckhaus Reinold Hülsmann & Panzer, Hofkamp 138, 42103 Wuppertal 6670.8008614135 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Reinold
aus 134 Bewertungen Herr RA Reinold hat uns in einer Mieterhöhung-Angelegenheit gerichtlich vertreten und wir befanden uns bei ihm in … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
sehr gut
Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
BLP - Bauer & Partner mbB, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft, Güterstr. 7, 94469 Deggendorf 7163.5517377857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Die beste Anwältin die es gibt. Zielsicher, kompetente Beratung, hervorragend, sehr zu empfehlen. Bin begeistert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs
Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs
Dr. Golbs Flaute Rechtsanwaltpartnerschaft, Radebeuler Str. 9, 01640 Coswig 7066.6421626005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Golbs ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(07.11.2021) Fr. Dr. Ulrike Golbs hat mich in einer verfahrenen Grundstückssache vertreten. Ihr umfangreiches fachliches Wissen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg
Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg
Kanzlei Klaus Eschenburg, Konradstraße 15a, 79100 Freiburg im Breisgau 6889.9232602076 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(01.10.2023) Herr Dr.Eschenburg hat mich freundlich und kompetent beraten. Sehr zügige Rechtsberatung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Tosja Linden
Rechtsanwältin Tosja Linden
CORDT LINDEN RECHT, Mittelstraße 16, 58553 Halver 6695.6217015047 km
Mit Einfühlungsvermögen, Sensibilität und persönlichem Engagement streite ich mich für Sie: professionell, kompetent und qualifiziert.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Tosja Linden
(10.12.2022) Frau Linden war sehr freundlich und aufgeschlossen, hat sich mein Anliegen angehört und mich kompetent über die …
Profil-Bild Anwalt Armin Gutschick
sehr gut
Anwalt Armin Gutschick
Rechtsanwalt und Abogado Armin Gutschick IBIZA LEGAL Rechtsanwälte & Abogados, Calle Extremadura, 22 - 3, 07800 Ibiza, Spanien 6951.5176489874 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Anwalt Armin Gutschick
aus 10 Bewertungen Den Telefontermin für den nächsten Tag, konnte ich leider nicht wahrnehmen. Entschuldigen Sie Herr Gutschick. Über … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwälte Rohrer & Kollegen, Untere Laube 29, 78462 Konstanz 6993.646023957 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • IT-Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Welsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr angenehm war die rasche Terminvergabe. Auch das sachkundige Eingehen auf unsere Bedürfnisse ist positiv … (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Altmann
Rechtsanwältin Anna Altmann
Weyers, Altmann & Hölscher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hindenburgstraße 40, 89129 Langenau 7006.3370388854 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Altmann bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(03.02.2021) Frau Altmann hat mich sehr gut und erfolgreich vertreten. Immer zeitnahe Antworten auf meine Fragen und gut mit mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siebers
gut
Anwaltskooperation Deuker & Siebers, Korbacher Str. 5, 34270 Schauenburg 6806.0666950811 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Siebers bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Barein
Rechtsanwalt Marcus Barein
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Barein ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(24.10.2022) Bis jetzt bin ich zufrieden.Mein Fall wurde gerade erst eröffnet
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Ehret-Riffelt
sehr gut
Rechtsanwältin Iris Ehret-Riffelt
Kanzlei Riffelt, Im Settel 1, 69181 Leimen 6867.9072819215 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Iris Ehret-Riffelt
aus 83 Bewertungen Sehr gute Beratung. Es wurde sich für mich viel Zeit genommen. Kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mediatorin Susanne Eue
sehr gut
Anwaltskanzlei Eue, Steinweg 35, 35037 Marburg 6793.4636006009 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Maklerrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Mediatorin Susanne Eue
aus 12 Bewertungen Ich fand Frau Eue supernett und kompetent. Hatte sofort Vertrauen, das alles klappt, wie ich mir das vorgestellt … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Kastenmüller
Rechtsanwalt Georg Kastenmüller Kanzlei Kastenmüller, Jeschkenstr. 13, 82538 Geretsried 7131.3337813465 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Kastenmüller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Herr Kastenmüller wurde mir mehrfach empfohlen und meine Entscheidung diese Kanzlei für den Rechtsstreit in Sachen … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torben Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Torben Müller
Dr. Lohsin & Partner Fachanwälte und Notare, Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen 6659.2720439065 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Torben Müller im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 140 Bewertungen Hallo, Jahrelange Zusammenarbeit mit Torben Müller muss ich sagen. Top Anwalt im Strafrecht. Sehr zum positiven für … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Becker
Michael Becker, Schützenstr. 117, 49084 Osnabrück 6673.3141011417 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Becker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Gut das ich mir auch einen Anwalt genommen habe, und gut das es der richtige war... Danke Herr Becker (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn | Kanzlei an der Förde, Rendsburger Str. 18, 24340 Eckernförde 6663.0936298601 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Profil-Bild Rechtsanwalt Philemon Christl
Rechtsanwalt Philemon Christl
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9144005267 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philemon Christl gerne zur Verfügung
(14.12.2022) Herr Christl hatte schnellstens geantwortet, was mir große Zuversicht gab, auch wenn es dann zu keinem Mandat kam; die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender
Kanzlei Marc Flender, Siegburger Str. 98, 40591 Düsseldorf 6652.5055333775 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Flender bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(10.09.2022) Bereits die Kontaktaufnahme zur Kanzlei war überdurchschnittlich freundlich und verbindlich. Uns wurde ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Möbius
Rechtsanwalt Michael Möbius
rls Rechtsanwälte Retzlaff, Sommer, Horn, Arndtstrasse 6, 01099 Dresden 7081.1472050525 km
Wir können die Vergangenheit nicht ändern, aber die Zukunft gemeinsam gestalten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Möbius ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung, mein Rechtsanliegen wurde schnell bearbeitet und ich fühlte mich in guten … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede
sehr gut
Kanzlei Alexander Ahlswede, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld 6714.949460742 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede
aus 41 Bewertungen Absolut empfehlenswert!!! Nach einer Anzeige gegen mich rief ich Herrn Dr. Alexander Ahlswede an - dieser war … (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Longard
Rechtsanwältin Ina Longard
Gruska-Theus & Weber Rechtsanwälte, Thälmannstr. 32, 99974 Mühlhausen/Thüringen 6875.7038465549 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Ina Longard ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(25.12.2020) Schnelle Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaas Kramer
Rechtsanwalt Klaas Kramer
Anwaltskanzlei Kramer, Hauptstraße 35, 26842 Ostrhauderfehn 6601.3361631864 km
Mein Ziel ist es, Ihre Rechtsprobleme stets mit hohem persönlichem Engagement sachgerecht und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaas Kramer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(05.11.2023) Herr Kramer hat mir schnell, professionell und mit gutem Erfolg bei einem Rechtsstreit geholfen. Er ist ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Jahn
Rechtsanwalt Karl Jahn
Jahn Rechtsanwälte, Sandeldamm 24a, 63450 Hanau 6839.6895153175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Karl Jahn
(27.05.2021) Hervorragende Beratung und schnelle Hilfe bei einer für mich aussichtslosen Situation. Die Kanzlei Jahn, hat mit mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mikio A. Frischhut
sehr gut
Rechtsanwalt Mikio A. Frischhut
Fachanwaltskanzlei Frischhut, Hopfengartenweg 6, 90451 Nürnberg 7011.8123964596 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mikio A. Frischhut
aus 74 Bewertungen Wir haben das Glück, von Herrn RA Mikio Frischhut in Sachen Mietrecht vertreten zu werden. Herr Frischhut steht immer … (12.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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