3.410 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwältin Simone C. Braun
sehr gut
Rechtsanwältin Simone C. Braun
Kanzlei Braun, Gartenstraße 21-23, 72764 Reutlingen 6949.2032178576 km
KOMPETENT. ENGAGIERT. PERSÖNLICH.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Simone C. Braun für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 105 Bewertungen Frau Braun hat mir wunderbar weitergeholfen in meinem Fall. Sie ist eine klasse Anwältin, die sehr menschlich & … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Pütz
Anwaltskanzlei Monika Pütz, Ludwigstr. 174, 86899 Landsberg am Lech 7080.1953824429 km
Mit Kompetenz und persönlichem Engagement für Ihren Erfolg!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Monika Pütz
aus 7 Bewertungen Mrs. M. Putz is an excellent Anwaltin. She is very competent and honest. (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Kanzlei Rompf & Peiler, Bismarckstr. 17, 27749 Delmenhorst 6666.8176724475 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Buck
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Buck
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Buck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Sehr angenehme Atmosphäre, große Fachkompetenz (12.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weißenborn
Kanzlei Torsten Weißenborn, Dülkenstraße 9, 51143 Köln 6683.5409672545 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Weißenborn
aus 7 Bewertungen Herr Weißenborn hat mir nach über 4 Jahren Rechtsstreit zu meinem Erbe verholfen. Ich kann ihn nur empfehlen, er ist … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Stahl
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Stahl
Kanzlei Stahl, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken 6628.9843244421 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Stahl ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Sehr geehrte Frau Stahl, herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Ich werde Sie weiterempfehlen. In einer für mich … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Almut Dircksen
Teschke & Dircksen, Cuxhavener Str. 10, 21762 Otterndorf 6642.8256692678 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Almut Dircksen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(07.08.2021) Klare Aussage
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
Rechtsanwaltskanzlei Alexander J. Fischer, Fleher Str. 3a, 40223 Düsseldorf 6649.2339525998 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander J. Fischer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(24.06.2018) Herr Fischer hat sich außergewöhnlich für meine Belange eingesetzt und hat erreicht, dass die Angelegenheiten ohne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oskar Dexheimer
Rechtsanwalt Oskar Dexheimer
Kanzlei Dexheimer & Bremekamp, Friedrich-Ebert-Str. 21, 69412 Eberbach 6880.3492180066 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Oskar Dexheimer
(27.10.2019) Herr Dexheimer ist ein sehr freundlicher, kompetenter Anwalt! Er versetzt sich in die Lage des Mandanten und gibt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Heiling
Rechtsanwalt Hagen Heiling
WIGU – Borufka, Heiling & Rößler, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin 6797.4196852179 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Heiling ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(21.10.2020) Die Zusammenarbeit mit Herrn Heiling ist vertrauensvoll. Meine Vorstellungen werden gehört und eine zufriedenstellende …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Renate Pollwein
Rechtsanwältin Dr. Renate Pollwein
Kanzlei Dr. Pollwein, Im Bildsacker 2, 69151 Neckargemünd 6875.7482375796 km
Auch der schwierigste Weg beginnt mit dem ersten Schritt...
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Pollwein
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Feix
Rechtsanwalt Reinhard Feix
Anwaltskanzlei Thorbrügge ⋅ Feix, Tigg 3, 45711 Datteln 6661.6507573243 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Feix ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(14.10.2018) Das Gespräch über die Rechtslage meines Problems war sehr informativ und schnell aufklärend. Von daher kann ich mich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Höhn
Höhn & Höhn – Rechtsanwälte, Boulevard Vitosha 68, 1463 Sofia, Bulgarien 8215.8520394766 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Höhn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Hess
gut
Kanzlei Roland Hess, Werderstr. 57, 79379 Müllheim 6885.8147774087 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Hess ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Gute Erfahrungen gemacht ,freundlich und Kompetent (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Kerner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Kerner
Anwaltskanzlei Joachim Kerner, Saarlandstr. 90, 44139 Dortmund 6676.7337642868 km
Probleme sind zum Lösen da!
Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Kerner gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Ich kann Herrn Kerner uneingeschränkt empfehlen: - schnelle Terminfindung zum persönlichen Gespräch - verständliche … (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Sander
Rechtsanwalt Benedikt Sander
Rechtsanwälte Gießler & Sander GbR, Bilholtstr. 38, 59399 Olfen 6661.2007978076 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Sander ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen
Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Alter Schlachthof 45, 76131 Karlsruhe 6871.0471728884 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Maklerrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Ich habe einen Beratungstermin zu einer Mietfrage mit Ralf Schulze Steinen gehabt. Herr Schulze Steinen hat mir alle … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin|Lawyer|Avukat Demet Mutu-Gürsel
Rechtsanwältin|Lawyer|Avukat Demet Mutu-Gürsel
DMG RA-Kanzlei, Gostenhofer Hauptstraße 17, 90443 Nürnberg 7011.2499389262 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin|Lawyer|Avukat Demet Mutu-Gürsel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ralf Schlüter
Rechtsanwalt und Notar Ralf Schlüter
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Ralf Schlüter
(20.07.2022) Herr Schlüter hat mich bei einer Kündigungsschutzklage vertreten. Ich war immer ausführlich und laienverständlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pfoser
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pfoser
Herrmann Menn | Rechtsanwälte, Berger Allee 7, 86609 Donauwörth 7034.8700798431 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Pfoser gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen H. Pfoser begleitete mich über Jahre hinweg in meinem sehr harten Scheidungskampf. Er hatte sehr viel Geduld und wir … (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Lackmann
Kanzlei Lackmann, Große Str. 68, 27283 Verden (Aller) 6708.6176009773 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Heiner Lackmann
(09.03.2018) Er sagt klar was er will und denkt , nimmt sich Zeit für seine Mandanten. Auch Fragen die man hat werden so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stork
Rechtsanwalt Thomas Stork
Kanzlei Thomas Stork, Bippener Str. 29, 49626 Berge 6636.30905008 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Stork
(19.01.2022) Den Termin zur Beratung habe ich sehr schnell bekommen. Er hat mich absolut professionell vertreten. Ebenfalls hat er …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft, Nürnberger Str. 24, 63450 Hanau 6839.7505947688 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(18.11.2021) Prima Anwältin! Wurde gekündigt. Konnte durch Gerichtsklage der Anwältin die Arbeit behalten. Die Versicherung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frederik Trub
sehr gut
Rechtsanwalt Frederik Trub
Kanzlei Frederik Trub, Bahnhofstraße 73, 35390 Gießen 6799.6328405729 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frederik Trub ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Auch wenn das Ergebnis aus der tel. Beratung nicht das erhoffte war , hat Herr Trub sich ausgiebig Zeit genommen , mir … (18.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.