3.410 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Martinek
sehr gut
Rechtsanwalt Anton Martinek
Rechtsanwalt Anton Martinek, Kapuzinerplatz 2, 80337 München 7118.7776565838 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Anton Martinek ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 69 Bewertungen Herr Martinek ist ein äußerst kompetenter und sorgfältiger Anwalt. Ich war nun schon in drei Fällen bei ihm . Er hat … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
SIMON und PARTNER | Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Kajen 6, 20459 Hamburg 6719.8994034793 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
aus 16 Bewertungen Frau Tewes ist eine super Anwältin. Sie nimmt sich sehr viel Zeit und beantwortet alle Fragen. Schnell zu erreichen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Becker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(04.03.2024) Ich wurde ausgezeichnet beraten!
Profil-Bild Anne-Kathrin Ehlers-Ostfalk
Kanzlei Anne-Kathrin Ehlers-Ostfalk, Ringstr. 9-11, 50996 Köln 6679.6082693773 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Rechtsanwältin Frau Anne-Kathrin Ehlers-Ostfalk ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(05.03.2024) Frau Ehlers Ostfalk hat mich in einer unangenehmen Angelegenheit sehr kompetent beraten, souverän vertreten und die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Degen
Rechtsanwalt Johann Degen, Konrad-Adenauer-Straße 2, 55218 Ingelheim am Rhein 6794.5216106185 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Johann Degen
aus 8 Bewertungen Herr Degen ist sehr kompetent und hat immer direkt auf unsere Anliegen reagiert. Unser Fall wurde zügig bearbeitet und … (22.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
Bruno-F. Müller Anwaltskanzlei, Osterstraße 10, 20259 Hamburg 6716.9647763903 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bruno-F. Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 52 Bewertungen Herr RA Müller hat mich in einem Rechtsstreit fast 1 Jahr begleitet. Ich kann mich auf diesem Wege nur nochmal … (04.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Haress Faqiryar
Kanzlei Haress Faqiryar, Badensche Straße 57b, 10825 Berlin 6973.2905651598 km
"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen." (Albert Einstein)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Verfassungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Haress Faqiryar
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Reents
Kanzlei Christian Reents, Hansjakobstr. 26a, 79194 Gundelfingen 6888.0946741136 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Datenschutzrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christian Reents
aus 8 Bewertungen War sehr zufrieden m mit der schnellen Beratung durch Herrn Reents. (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rabea Demirel
sehr gut
Rechtsanwältin Rabea Demirel
Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft, Parchimer Str. 5, 22143 Hamburg 6726.7967067962 km
Gemeinsam für Ihr Ziel.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rabea Demirel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Frau Demirel vertritt uns sehr erfolgreich gegen das Bauamt. Vielen Dank auch von meiner Frau. (24.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich habe Herrn Brinkschröder wegen eines Rechtsstreits mit einem Handwerker konsultiert. Anfänglich gab es zwischen … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
Deubel Leimeister Zeplin PartGmbB Rechtsanwälte und Fachanwälte, Uffenheimer Str. (AnwaltsHaus) 9, 97199 Ochsenfurt 6937.6481751085 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
aus 9 Bewertungen Sehr kompetenter und engagierter Anwalt, der sich wirklich in die Angelegenheiten der MandantInnen hineinarbeitet! So … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Geiger
Rechtsanwalt Michael Geiger
Geiger Starfinger & Kollegen, Leipziger Str. 85, 06108 Halle (Saale) 6950.4408631075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Geiger
(18.05.2023) Super Anwalt. Sehr kompetent. Bin richtig zufrieden. Auf jeden Fall sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Fodor
Rechtsanwalt Maik Fodor
Kubon Rechtsanwälte, Mühlenstr. 6, 88662 Überlingen 6987.2516548015 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Maik Fodor – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(16.09.2023) Schnelle und sehr professionelle Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
Rechtsanwälte Marco Stüwe & Gordon Kirchmann, Goethestr. 11, 42489 Wülfrath 6662.134555901 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Mensch. Die telefonische Beratung war äußerst informativ, vollumfänglich und lies keine Fragen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Wandner
Rechtsanwalt Dirk Wandner
Bach • Wandner • Haak Rechtsanwälte, Domplatz 30, 99084 Erfurt 6921.9178940575 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dirk Wandner
(15.03.2023) Die Aufklärung über den Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise. Da man nicht mehr weiter wusste . Danke an Herrn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Heitzer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(16.04.2021) Nach kurzer Schilderung der Sachlage bat Herr Heitzer ein günstiges Beratungsgespräch an.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Göckmann
Rechtsanwalt Klaus Göckmann
Dr. Hurlebaus & Göckmann Rechtsanwälte, Oberer Marktplatz 6, 73614 Schorndorf 6951.5679161771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Göckmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(30.10.2022) Fundierte Beratung im Mietrecht!
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Stampfl
Rechtsanwalt Andre Stampfl
Stampfl & Partner Rechtsanwälte, Andernacher Str. 69, 56564 Neuwied 6733.0144986028 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andre Stampfl für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(16.08.2018) Schnelle Antwort, konnte mich leider nicht als Mandant annehmen !
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Kanzlei Andreas Kaiser, Mariendorfer Damm 73, 12109 Berlin 6978.0917126032 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dinka Jurin
Kanzlei Dinka Jurin, Offenbacher Landstraße 70, 60599 Frankfurt am Main 6827.7481409741 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dinka Jurin
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Klostermeier
Rechtsanwältin Anke Klostermeier
Rechtsanwältin Anke Klostermeier in Kanzlei Rechtsanwälte Czernetzki & Klostermeier, Rothenbaumchaussee (CURIO-Haus) 17, 20148 Hamburg 6718.9955032862 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anke Klostermeier
aus 8 Bewertungen Frau klostermeier ist eine sehr kompetente Frau sie weiß was sie tut in ihrem Beruf . Sie ist eine sehr gute … (22.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Albert Bauer
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Rechtsanwalt Albert Bauer
Anwaltskanzlei Bauer, Yorckstraße 22, 93049 Regensburg 7098.0705709334 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Albert Bauer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 37 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Bauer war herausragend! Dank seiner fachlichen Kompetenz und menschlichen Zugewandtheit … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze
Kanzlei Dr. Heinze, Haeberlinstraße 1, 70563 Stuttgart 6929.567642057 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(28.10.2021) Wir waren mit der Beratung durch Herrn Dr. Heinze sehr zufrieden und werden, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexios Baxevanis
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Rechtsanwalt Alexios Baxevanis
solegis Rechtsanwälte, Baseler Str. 35-37, 60329 Frankfurt am Main 6825.3964387652 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Alexios Baxevanis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Herrn Baxevanis kontaktierte ich wegen eines Problems mit meinem Rentenantrag. Herr Baxevanis half mir sehr … (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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