179 Anwälte für Amtshaftung
Suche wird geladen …
Richte deinen Fokus auf die Lösung, nicht auf das Problem.
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
"Speak softly and carry a big stick; you will go far." Theodore Roosevelt, US-Präsident 1901 in Anlehnung an ein altes afrikanisches Sprichwort
Die ideale Rechtsberatung ist ein Miteinander. Sie ist das Ergebnis einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Rechtsprechung kann sich ändern.
Energische, aber seriöse Vertretung der Interessen des Mandanten - bei größter juristischer Sorgfalt
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Amtshaftung
Fragen und Antworten
-
Amtshaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Amtshaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Amtshaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Amtshaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Amtshaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Bei der Amtshaftung handelt es sich um die Haftung des Staates für das rechtswidrige und schuldhafte Handeln von Amtsträgern wie z. B. Beamte, Richter, Soldaten oder Verwaltungshelfer. Zwar erfasst § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach seinem Wortlaut nur Fälle, in denen ein Beamter schuldhaft einen Schaden verursacht hat. Wegen Art. 34 GG - das ist das Grundgesetz - unterfällt aber jede Ausübung öffentlicher Gewalt der Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG. Daher können auch Private, die aber hoheitlich tätig werden, Amtsträger sein, z. B. ein Ingenieur für Baustatistik, der im Auftrag einer Baubehörde tätig wird.
Doch nicht jedes Handeln eines Amtsträgers begründet automatisch eine Amtshaftung. Vielmehr muss der Amtsträger seine Amtspflicht schuldhaft verletzt haben, was wiederum zu einem Schaden geführt hat. Außerdem muss die Verletzung nicht nur während der Amtsausübung passiert sein, sondern auch im Zusammenhang mit dieser stehen und das Recht eines Dritten verletzt haben.
Hat die Handlung, die den Schaden herbeigeführt hat, nichts mit der Amtsausübung zu tun, sondern passierte nur in dieser Zeit - also „bei Gelegenheit" -, fehlt der nötige Zusammenhang zwischen Verletzung und Amtsausübung und eine Amtshaftung ist abzulehnen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Polizist dieselbe Person aus privaten Motiven mit Strafzetteln überhäuft. Dagegen ist der Zusammenhang etwa zu bejahen bei Mobbing durch einen Amtsträger während der Arbeitszeit. Wird also beispielsweise bei der Polizei eine Frau von ihrem Vorgesetzten wüst beschimpft und beleidigt, missbraucht der Polizist seine Stellung als Vorgesetzter. Schließlich hat er nur während der Dienstzeit mit ihr zu tun, weshalb der dienstliche Bezug gegeben ist und mobbt seine Untergebene, die er eigentlich schützen müsste.
Weitere Amtspflichten, die verletzt werden können, sind beispielsweise:
- im Baurecht beim Bauordnungsrecht die Erteilung der rechtmäßigen Baugenehmigung
- im Baurecht die Pflicht beim Bauplanungsrecht, den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu erstellen (sofern Dritte, z. B. die Bauherren von Immobilien, davon betroffen wären)
- im Bankrecht die Pflicht der Bankaufsichtsbehörde zur Aufsicht jeder einzelnen Bank zum Schutz der Geldanleger
Dabei ist stets zu beachten, dass immer ein Drittbezug der Verletzung vorliegen muss. Das bedeutet, dass der Amtsträger sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch im Interesse des betroffenen Dritten handeln muss, dieser also eigentlich besonders geschützt werden sollte. In einem Prüfungsverfahren etwa wird zwar der Prüfer vom Staat beauftragt, z. B. die Klausuren neutral und einwandfrei zu korrigieren. Doch auch der Prüfling hat ein Interesse daran, dass seine Klausur fair und richtig bewertet wird.
Die Verletzung muss ursächlich für den Schaden gewesen sein und der Amtsträger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, § 276 I 1 BGB. Maßstab ist dabei, wie ein pflichtgetreuer Durchschnittsamtsträger gehandelt hätte. Die Behörde, die dem Amtsträger seine Aufgaben übertragen hat, muss Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zahlen. Es gibt aber nur Geldersatz. Man kann also keine bestimmte Amtshandlung erzwingen.
Außerdem darf keiner der in § 839 BGB genannten Ausschlussgründe vorliegen. Bei Fahrlässigkeit etwa ist die Amtshaftung abzulehnen, wenn man als Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter anderweitig Ersatz verlangen kann. Die Amtshaftung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Betroffene von dem Schaden wusste, ihn aber nicht dadurch abgewendet hat, indem er ein Rechtsmittel - z. B. einen Widerspruch - eingelegt hat.
Betroffene müssen ihren Anspruch auf dem Zivilrechtsweg beim zuständigen Landgericht geltend machen und zwar innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens bzw. der Amtspflichtverletzung gemäß der §§ 195, 199 BGB, um eine Verjährung zu verhindern.
(VOI)
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Amtshaftung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Amtshaftung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
- Rechtsanwalt Berlin Amtshaftung
- Rechtsanwalt München Amtshaftung
- Rechtsanwalt Hamburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Köln Amtshaftung
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Amtshaftung
- Rechtsanwalt Düsseldorf Amtshaftung
- Rechtsanwalt Stuttgart Amtshaftung
- Rechtsanwalt Nürnberg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Hannover Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bremen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Dresden Amtshaftung
- Rechtsanwalt Leipzig Amtshaftung
- Rechtsanwalt Wiesbaden Amtshaftung
- Rechtsanwalt Karlsruhe Amtshaftung
- Rechtsanwalt Mannheim Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bonn Amtshaftung
- Rechtsanwalt Münster Amtshaftung
- Rechtsanwalt Freiburg im Breisgau Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bielefeld Amtshaftung
- Rechtsanwalt Heidelberg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Würzburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Mainz Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bochum Amtshaftung
- Rechtsanwalt Braunschweig Amtshaftung
- Rechtsanwalt Halle (Saale) Amtshaftung
- Rechtsanwalt Duisburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Erfurt Amtshaftung
- Rechtsanwalt Mönchengladbach Amtshaftung
- Rechtsanwalt Kempten (Allgäu) Amtshaftung
- Rechtsanwalt Krefeld Amtshaftung
- Rechtsanwalt Potsdam Amtshaftung
- Rechtsanwalt Magdeburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Göttingen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Wien Amtshaftung
- Rechtsanwalt Aschaffenburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Hanau Amtshaftung
- Rechtsanwalt Ulm Amtshaftung
- Rechtsanwalt Neuss Amtshaftung
- Rechtsanwalt Koblenz Amtshaftung
- Rechtsanwalt Landshut Amtshaftung
- Rechtsanwalt Deggendorf Amtshaftung
- Rechtsanwalt Göppingen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Recklinghausen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Mülheim an der Ruhr Amtshaftung
- Rechtsanwalt Schwerin Amtshaftung
- Rechtsanwalt Jena Amtshaftung
- Rechtsanwalt Wolfsburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Neubrandenburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Gera Amtshaftung
- Rechtsanwalt Neustadt an der Weinstraße Amtshaftung
- Rechtsanwalt Offenbach am Main Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bottrop Amtshaftung
- Rechtsanwalt Siegburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Innsbruck Amtshaftung
- Rechtsanwalt Straubing Amtshaftung
- Rechtsanwalt Hilden Amtshaftung
- Rechtsanwalt Neumarkt in der Oberpfalz Amtshaftung
- Rechtsanwalt Fulda Amtshaftung
- Rechtsanwalt Friedberg (Hessen) Amtshaftung
- Rechtsanwalt Stade Amtshaftung
- Rechtsanwalt Weilburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bad Vilbel Amtshaftung
- Rechtsanwalt Barcelona Amtshaftung
- Rechtsanwalt Singen (Hohentwiel) Amtshaftung
- Rechtsanwalt Merseburg Amtshaftung
- Rechtsanwalt Germering Amtshaftung
- Rechtsanwalt Ljubljana Amtshaftung
- Rechtsanwalt Mühlhausen/Thüringen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Nordhausen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Hagen im Bremischen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Rheinfelden (Baden) Amtshaftung
- Rechtsanwalt Winsen (Luhe) Amtshaftung
- Rechtsanwalt Dietzenbach Amtshaftung
- Rechtsanwalt Vaduz Amtshaftung
- Rechtsanwalt Gröbenzell Amtshaftung
- Rechtsanwalt Ilmenau Amtshaftung
- Rechtsanwalt Neunkirchen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Obertshausen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Wülfrath Amtshaftung
- Rechtsanwalt Rödermark Amtshaftung
- Rechtsanwalt Antwerpen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bogota Amtshaftung
- Rechtsanwalt Kernen im Remstal Amtshaftung
- Rechtsanwalt Rösrath Amtshaftung
- Rechtsanwalt Schopfheim Amtshaftung
- Rechtsanwalt Sehnde Amtshaftung
- Rechtsanwalt Alanya Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bischofsheim Amtshaftung
- Rechtsanwalt Dornstadt Amtshaftung
- Rechtsanwalt Graben Amtshaftung
- Rechtsanwalt Markneukirchen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Neunkirchen Amtshaftung
- Rechtsanwalt Bank
- Rechtsanwalt Bankrecht
- Rechtsanwalt Baubehörde
- Rechtsanwalt Baugenehmigung
- Rechtsanwalt Bauordnungsrecht
- Rechtsanwalt Bauplanungsrecht
- Rechtsanwalt Baurecht
- Rechtsanwalt Beamter
- Rechtsanwalt Bebauungsplan
- Rechtsanwalt Behörde
- Rechtsanwalt BGB
- Rechtsanwalt Fahrlässigkeit
- Rechtsanwalt Flächennutzungsplan
- Rechtsanwalt Grundgesetz
- Rechtsanwalt Immobilien
- Rechtsanwalt Landgericht
- Rechtsanwalt Mobbing
- Rechtsanwalt Polizei
- Rechtsanwalt Prüfungsverfahren
- Rechtsanwalt Schadenersatz
- Rechtsanwalt Schmerzensgeld
- Rechtsanwalt Verjährung
- Rechtsanwalt Widerspruch