1.485 Anwälte für Produkthaftungsrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Fittschen
sehr gut
Rechtsanwalt Dierk Fittschen
Kanzlei Fittschen, Hermann-Burgdorf-Str. 1, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.5474778905 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dierk Fittschen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 28 Bewertungen Herr Fitschen hat mich super vertreten und für einen guten Abschluss gesorgt. Er ist sehr zu empfehlen und ich würde … (26.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Steinmetz-Streipert
Anwaltskanzlei Sylvia Steinmetz-Streipert, Industrie- und Gewerbepark 21, 07426 Königsee 6945.1049122929 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Steinmetz-Streipert ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Gute Beratung und Hilfe. (06.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Burkard
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Burkard
Anwaltskanzlei Burkard, Weißenseer Weg 37, 13055 Berlin 6978.1011493466 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Burkard gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen Frau Burkard hat uns bei unseren Anliegen sehr gut beraten, so das wir mit unseren neuen Wissen gut bei der Klärung … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stein
Rechtsanwalt Thomas Stein
Stein Rechtsanwalt, Steinweg 5, 07743 Jena 6958.7940933307 km
Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Stein
Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle
Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle
RA MMag. Daniel Köhle, Dr.-Glatz-Straße 6, 6020 Innsbruck, Österreich 7160.6553268168 km
Kompetent! Lösungsorientiert! Empathisch!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle
aus 8 Bewertungen Im Zuge der Veräußerung unserer Liegenschaft haben wir uns an MMag Köhle gewandt. Durch seine fachlich kompetenten … (31.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin MMag. Dr. Christina Haslwanter
Rechtsanwälte Haslwanter & Mascher, Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Österreich 7165.4711909734 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin MMag. Dr. Christina Haslwanter
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwältin Regina Losse
Rechtsanwälte Losse & Schmitt, Im Trinnel 13, 56727 Mayen 6723.7276240998 km
Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Losse – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsrecht
(08.07.2022) Unser Erstgespräch war ein sehr verständnisvolles und kompetentes Gespräch.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Dinkel
Rechtsanwalt Hans Dinkel
Kanzlei Hans Dinkel, Josef-Schauer-Str. 1-3, 82178 Puchheim 7103.534829618 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Dinkel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 7 Bewertungen In einer etwas kniffligen Planung zur Zusammenlegung zweier Eigentumswohungen zu einer hat Herr Dinkel mich sehr … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Majer
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Rechtsanwalt Florian Majer
Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB, Wilhelmstraße 47, 72336 Balingen 6938.478712862 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Majer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 25 Bewertungen Sehr kompetent, keine leeren Versprechungen wie andere Anwälte, eine sehr sehr realistische Einschätzung des Falls vor … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hilsmann
Rechtsanwalt Frank Hilsmann
Hilsmann & Lapaczynski - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Kortumstr. 47, 44787 Bochum 6662.9311537282 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Hilsmann
(30.03.2022) Herr Hilsmann ist sehr professionell und kompetent. Er nahm sich sehr viel Zeit um uns ausführlich zu beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jan Eggers
sehr gut
Kanzlei am Forum - Jan Eggers, Bahnhofstraße 63, 25451 Quickborn 6705.2480659103 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Jan Eggers
aus 57 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Eggers und seinem Team!… In seiner lockeren, verständlichen Art, hat er es uns leicht gemacht … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Orkun Artiisik
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Orkun Artiisik Rechtsanwaltskanzlei, Alt-Moabit 83, 10555 Berlin 6970.8057207158 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Zivilrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Orkun Artiisik
aus 11 Bewertungen Ich bin im Januar aus dem Krieg in der Ukraine zurückgekommen, arbeite in Berlin und möchte eine Aufenthaltserlaubnis … (24.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Böh von Rostkron
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Rechtsanwalt Thomas Böh von Rostkron
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8224415701 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Böh von Rostkron gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Herr Böh von Rostkron hat eine Exzellente Vorbereitung meiner Anklage geschrieben. Somit habe ich nach der Verhandlung … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
aus 14 Bewertungen Ich kann über Herrn RA Kleine-Beck nur positives berichten. Cooler Typ auf Augenhöhe, alle Fälle in denen ich durch … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Fleischmann
Rechtsanwältin Nicola Fleischmann
Kanzlei Nicola Fleischmann, Sophienstr. 2, 80333 München 7118.4402479572 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicola Fleischmann
(23.12.2021) Ich habe mich bei Frau Fleischmann sowohl fachlich, als auch empathisch sehr wohl und aufgehoben gefühlt. Ich kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlosser
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Schlosser
Rechtsanwaltskanzlei Schlosser & Kollegen - Kanzlei Treptow, Baumschulenstr. 9-10, 12437 Berlin 6982.8788993845 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Henry Schlosser
aus 12 Bewertungen Terminfindung (24.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Richter
Rechtsanwalt Kai Richter
bkr. Rechtsanwälte, Wedekindplatz 3, 30161 Hannover 6767.96410577 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Richter
aus 6 Bewertungen Ich habe mich nach kurzer Recherche im Internet intuitiv für Herrn Richter entschieden. Bereits nach dem ersten … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Kanzlei Schlenke Sumelka Hewing, Gronauer Straße 24, 48607 Ochtrup 6623.240253293 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Goerz
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Rechtsanwalt Dietmar Goerz
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Pichelsdorfer Straße 61, 13595 Berlin 6962.9884771641 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Reiserecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dietmar Goerz für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 26 Bewertungen Guter, kommunikativer Austausch. Zielgerichtete Gespräche und zeitnahes Handeln. In der Erfahrung des Falls gute … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark D. Wilson
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Kanzlei Mark D. Wilson, Lindenstraße 14, 50674 Köln 6674.01899624 km
Per aspera ad astra
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Mark D. Wilson für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 56 Bewertungen Erfahren. Kompetent. Hilfsbereit. (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Schillmann
Rechtsanwältin Christa Schillmann
KANZLEI SCHILLMANN, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Mit meinem Namen auf dem Briefkopf verpflichte ich mich zu juristischer Exzellenz, absoluter Verlässlichkeit und engagiertem Einsatz!
Fachanwältin Medizinrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christa Schillmann
aus 6 Bewertungen schlaue Anwältin mit gutem Ergebnis! Wurde das ganze Verfahren über zeitnah und gut beraten. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Wöhrle
Rechtsanwalt Jens Wöhrle
Rechtsanwalt Wöhrle, Mähringer Weg 6, 89075 Ulm 7002.4130379342 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Wöhrle bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(15.07.2023) Sehr schnelle u kompetente Abwicklung. Unkompliziert. Dankeschön
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
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Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen, Sophienstr. 1 / IV, 80333 München 7118.4490870542 km
Spezialisiert, effizient & praxisnah - ich gebe Menschen eine Stimme und öffne die Türe zu ihrem Recht!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass
aus 146 Bewertungen Mit kompetenter, freundlicher Beratung und professioneller Unterstützung werde ich von Herrn Dr. Klass seit Jahren zu … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Middelmenne
Rechtsanwaltsbüro Middelmenne & Middelmenne, Bahnhofstr. 3, 59368 Werne 6678.5276594409 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas Middelmenne unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Wir haben Herrn Middelmenne bereits für verschiedene Anliegen engagiert und sind mit der professionellen … (14.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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