1.485 Anwälte für Produkthaftungsrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lasthaus
Rechtsanwalt Thomas Lasthaus
Lasthaus Rechtsanwälte, Kirchplatz 1-3, 29664 Walsrode 6733.3724475514 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lasthaus ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Hermann
Kanzlei M. Hermann, Schardthof 6, 84051 Essenbach 7131.3059271698 km
Zuhören - überlegen - engagieren.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Hermann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente , sympathische und auf den Punkt genaue Beratung. Absolut schnelle Bearbeitung und Übersendung aller … (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hans Paul
Paul & Partner, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden 7082.3765903417 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Hans Paul gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Haydn
Rechtsanwalt Markus Haydn
Langnickel & Haydn Rechtsanwälte, Straubingerstr. 12, 94405 Landau an der Isar 7156.9973167289 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Haydn bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
(12.02.2024) Sehr nett, rasche Abwicklung und sehr Verständnisvoll Danke für alles
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Neubauer
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Neubauer
kessler | winkelmeyr | neubauer · anwälte, Schützenstr. 30, 96047 Bamberg 6975.5651719282 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Neubauer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 29 Bewertungen Ein sehr kompetenter Anwalt der sich für seine Mandanten einsetzt. Völlig unkomplitziert, immer für alle Fragen … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Dück, Rudolf-Diesel-Str. 26, 49479 Ibbenbüren 6652.3477315192 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Absolut empfehlenswert Es ging um Schadensersatz nach einem Unfall. Nach anfänglichen Schwierigkeiten von der … (05.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Kanzlei Joachim Gnaß, Herrenteichsstraße 1, 49074 Osnabrück 6671.9939815218 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß gerne zur Verfügung
(25.07.2023) eine ruhige, sachliche, gute Beratung. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heiseler
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4007920057 km
Zivilrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Heiseler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klement - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Sperrer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Sperrer LL.M.
Sperrer, Bette & Collegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Sperrer LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 200 Bewertungen Der Kollege hat selbst im Moment keine freien Kapazitäten, hat mich aber an einen Kollegen in der Kanzlei weiter … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Gatzke
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Gatzke
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henrik Gatzke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 17 Bewertungen Sehr schnelle und unkomplizierte Hilfe. Sehr nett. Bei Fragen schnelle Hilfe. Habe mich dort sehr aufgehoben gefühlt. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Hoof
Rechtsanwalt Tim Hoof
Kanzlei Hoof, Hubertusstr. 4, 38448 Wolfsburg 6826.3815240328 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tim Hoof
aus 8 Bewertungen bestens (23.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadia Voss
Kanzlei Nadia Voss, Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg 6719.3493530653 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nadia Voss
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Alexander Paleczek
Rechtsanwalt Mag. Alexander Paleczek
Kanzlei Alexander Paleczek, Schönbrunner Str. 112/II/5, 1050 Wien, Österreich 7412.0923839197 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Alexander Paleczek bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Mathis
Rechtsanwältin Melanie Mathis
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Robert-Bosch-Str. 12, 56410 Montabaur 6754.9560510622 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Melanie Mathis
(26.10.2023) Frau Mathis hat uns bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden über einen Zeitraum von 3 Jahren begleitet; von der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Koonen
Rechtsanwalt Stephan Koonen
Kanzlei Lentz – Koonen, Aachener Straße 70, 4700 Eupen, Belgien 6633.3348300568 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Koonen
(27.06.2018) Er hatte recht
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin
Rechtsanwaltskanzlei Bosin, Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5854814148 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
(15.03.2021) Herr Bosin ist ein sehr kompetenter, einfühlsamer und menschlicher Anwalt, der sich für die Klienten Zeit nimmt und an …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
HÜBNER-STURM Rechtsanwaltskanzlei, Knopfgasse 4, 87600 Kaufbeuren 7072.7902272217 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Lichtenfeld
Niendorf Rechtsanwälte, Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg 6719.5436230763 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Lichtenfeld
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Teuber
sehr gut
Kanzlei Bianka Teuber, Bäckerstr. 3, 44532 Lünen 6674.6778073559 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Bianka Teuber
aus 32 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schnelle
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Rechtsanwalt Jens Schnelle
Anwaltskanzlei Schnelle, Von-Kluck-Straße 14-16, 48151 Münster 6663.0755327106 km
Erbrecht • Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Jens Schnelle bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 16 Bewertungen Jederzeit würde ich mich für eine Rechtsberatung wieder an Herrn Schnelle wenden. Er ist bei hoher Kompetenz sehr … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Thunecke
Kanzlei Tanja Thunecke, Berliner Str. 11, 35708 Haiger 6762.0931914662 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Thunecke gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Schnelle Bearbeitung, freundliche und kompetente Beratung. Frau Thunecke informierte uns regelmäßig und selbstständig … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Janzen
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Janzen
Becking & Janzen, Alter Kornmarkt 1, 93047 Regensburg 7100.2072553463 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Janzen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 27 Bewertungen Ich war mit Frau Janzen sehr zufrieden. Die Vorgespräche waren sehr informativ und wurden von ihr verständlich und … (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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