1.485 Anwälte für Produkthaftungsrecht

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
Fertig ᛫ Frenzel & Kollegen, Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 7079.479544604 km
Wegelagerei darf keinen Erfolg haben!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
aus 139 Bewertungen Herr Pahlke ist ein sehr freundlicher, zuvorkommender Anwalt. Eine tolle zielführende Abwicklung meines ‚Vorgangs, hat … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yasmin Welz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Yasmin Welz LL.M.
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen, Remsstraße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.4939035648 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Yasmin Welz LL.M. im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Sehr gute und kompetente Beratung (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Doss
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Doss
KANZLEI DOSS, Liebigstr. 5, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7064.6374955837 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Doss ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 298 Bewertungen Der zugrunde liegende Sachverhalt war die Beschädigung eines Kabelbinders an einem Wahlplakat gepaart mit der falschen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schroeder
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Schroeder
DSKF-Rechtsanwälte, Grünstraße 5-7, 42551 Velbert 6659.8574755552 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Schroeder vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 28 Bewertungen Tolle Arbeit geleistet. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Könemund
Christopher Könemund, Kölner Tor 27, 40625 Düsseldorf 6653.7183243905 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Könemund unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
(22.10.2020) Besonders aufmerksam und entgegenkommend
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwälte-Tübingen.com, Doblerstr. 1, 72074 Tübingen 6937.7918034959 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Labsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter J. Maier
sehr gut
Rechtsanwalt Dieter J. Maier
djmlegal.com - Dieter J. Maier Rechtsanwaltskanzlei, Siegesstr. 14, 80802 München 7118.7181769986 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter J. Maier gerne zur Verfügung
aus 89 Bewertungen Vor einigen Jahren hatte Herr Maier schon meinen Mann bzgl. eines Arbeitsrechtsfalls erfolgreich beraten. Nun jüngst … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Meyer, Lange Straße 106, 27749 Delmenhorst 6666.4808245597 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Meyer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 32 Bewertungen Einfach nur top, es ging schnell von staten, ab mit der schadenmeldung und Abwicklung. Der Anwalt war sehr kompetent. … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Frömbgen
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Frömbgen
Rechtsanwaltskanzlei Frömbgen, Asbacher Str. 49, 53545 Linz am Rhein 6714.7852941625 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marius Frömbgen
aus 20 Bewertungen Ich bin voll zufrieden. Hat mir viel Nerven und Zeit gespart und war sehr freundlich. (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Oeser & Keuler - Rechtsanwälte, Keltergasse 5, 89073 Ulm 7003.5886012509 km
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
(02.10.2021) Der Forderungseinzug wurde schnell und unbürokratisch abgewickelt
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstr. 13, 38518 Gifhorn 6809.3823004637 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
aus 61 Bewertungen Sehr kompetente und zuverlässige Bearbeitung. Ich fühlte mich sehr aufgehoben und sehr gut beraten und betreut. Das … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber
Anwaltskanzlei Weber, Gartenstraße 75, 74076 Heilbronn 6913.3476989999 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Marlen Weber vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 60 Bewertungen Frau Weber ist eine tolle und sehr freundliche Anwältin. Ich habe mich bei Ihr sehr gut aufgehoben und beraten … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M.
Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M.
Pro Juris Rechtsanwaltskanzlei, Campusallee 2, 51379 Leverkusen 6672.372920611 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Korczykowski LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(19.10.2022) Kompetenz und Erfahrung sowie die Unterstützung in meiner Sache,
Profil-Bild Rechtsanwalt Raol Sander
Rechtsanwalt Raol Sander
Kanzlei Raol Sander, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1689217507 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Raol Sander bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Herr Sander ist extrem gut aufgestellt mit seinem breiten Wissen im Strafrecht. Er befasst sich umfassend mit den … (23.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda Thewes
Rechtsanwältin Ricarda Thewes
Thewes&Santeusanio Die Fachanwälte., Klarastr. 58, 79106 Freiburg im Breisgau 6888.8687061701 km
Fachanwältin Medizinrecht • Schwerbehindertenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ricarda Thewes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
(22.02.2022) Eine leider seltene Erscheinung! Anwältin mit Herz und erweckt wenigstens den Eindruck, dass es nur um Geschäft geht. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Dorschner
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Rechtsanwalt Sebastian Dorschner
Adp-Verkehrsrecht Rechtsanwalt Sebastian Dorschner, Westerstr. 23a, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6635.9656847461 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Dorschner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 55 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn RA Dorschner war zum zweiten Mal einfach nur perfekt, angefangen von der Kommunikation … (25.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Fittschen
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Rechtsanwalt Dierk Fittschen
Kanzlei Fittschen, Hermann-Burgdorf-Str. 1, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.5474778905 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dierk Fittschen ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 28 Bewertungen Herr Fitschen hat mich super vertreten und für einen guten Abschluss gesorgt. Er ist sehr zu empfehlen und ich würde … (26.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mehler
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Kanzlei Ulrich Mehler, Lange Str. 47, 77652 Offenburg 6869.8058958036 km
Wir jammern nicht, wir klagen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulrich Mehler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 39 Bewertungen Sobald ich rechtliche Unterstützung benötige, wende ich mich an Herr Mehler und werde es in Zukunft auch weiterhin so … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Abel
Rechtsanwalt Christian Abel
Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gaswerkstraße 5b, 77652 Offenburg 6869.0880297235 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Abel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
(01.02.2024) Herr RA Abel hat mich kompetent und fachlich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
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Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.1266764263 km
Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 86 Bewertungen Ich wurde in den gesamten Prozess mit notwendigen Informationen eingebunden und mir wurden stets freundliche und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Petrikowski
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Rechtsanwalt Felix Petrikowski
Rechtsanwaltskanzlei Felix Petrikowski, Scherlebecker Str. 208, 45701 Herten 6651.4859925018 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Petrikowski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 39 Bewertungen Ich kann wirklich nichts negatives über Herr Petrikowski sagen.Er hat sich immer Zeit genommen und unkompliziert auf … (22.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Strübig
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Rechtsanwaltskanzlei Daniel Strübig, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Strübig ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 33 Bewertungen Die Beratung und die Umsetzung vor Gericht war hilfreich und gut. Für die Zukunft werde ich Herrn Strübig bezüglich … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Sulzmann
Rechtsanwalt Kai Sulzmann
Dr. Winkelmann & Dr. Vogt, Rechtsanwälte und Notar, Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.58329802 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Sulzmann
(29.08.2023) Herr Rechtsanwalt Sulzmann hat mir nach einem Unfall bei der Schadenabwicklung schnell und vor allem fachlich sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
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Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Elena Feiter
aus 14 Bewertungen Alles super gelaufen. (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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