1.485 Anwälte für Produkthaftungsrecht

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Iven Lorke
sehr gut
Rechtsanwalt Iven Lorke
Kanzlei Kislat Rechtsanwälte, Braunschweiger Straße 26, 27321 Thedinghausen 6694.3027349752 km
GEDULDIGE ZUHÖRER ANSTATT PARAGRAPHEN REITER
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Iven Lorke
aus 24 Bewertungen Herr Lorke,hat unser anliegen von anfang an mit unser maximale Zufriedenheit betreut. Am ende er hat mehr rausgeholt … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hölz
Rechtsanwalt Stefan Hölz
Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1387580109 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Hölz
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4042278588 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 14 Bewertungen Habe mich beim Herrn Sarwar sehr gut aufgehoben gefühlt Ich wurde über jeden Schritt sofort unterrichtet und auch … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Stephan
sehr gut
Kanzlei Stephan Rechsanwälte Fachanwälte, Carl-Schurz-Straße 16, 13597 Berlin 6962.2852135436 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Stephan
aus 21 Bewertungen Wir brauchten Unterstützung bei einer Schadensregulierung mit unserer Wohngebäudeversicherung. Durch die gute Arbeit … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Keunecke
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Keunecke
Kanzlei Keunecke, Buchholzer Str. 8, 30629 Hannover 6773.7243401135 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Keunecke gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Ich hatte Herrn Keunecke als Pressevertreter kontaktiert, um mir ein aktuelles Urteil in einem von ihm betreuten Fall … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
Bleck-Kentgens - Fricke - Kentgens Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Wittener Str. 242, 44803 Bochum 6665.3030943717 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 21 Bewertungen Sehr kompetente, nette, unkomplizierte und vor allem schnelle Rückmeldung! (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Stakemeier
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Stakemeier
Rechtsanwaltskanzlei Stakemeier, Rudolfplatz 3, 50674 Köln 6674.0645981936 km
Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Torsten Stakemeier
aus 22 Bewertungen Danke für die freundliche telefonische Beratung! (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas
Kanzlei Rechtsanwalt Philip Maas, Niedersachsenstr. 33, 21423 Winsen (Luhe) 6742.9719548319 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Durch den Einsatz von Herrn Maas wurden mir 50 % ( 1.350,00 Euro) von einer Zahnarztrechnung erstattet. Vielen … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Meißner
Kanzlei Gerd Meißner, Reinhold-Tiling-Weg 22, 49088 Osnabrück 6671.7786185891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerd Meißner
aus 7 Bewertungen sehr kompetente und unkomplizierte Abwicklung (11.07.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Neis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Rüter
Rechtsanwalt Sven Rüter
Düwel & Zinger : Rechtsanwälte - Fachanwälte - Notare, Berliner Str. 3-5, 25335 Elmshorn 6689.8278635013 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sven Rüter hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Schumacher
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Dürenerstraße 295 - 297, 50935 Köln 6672.069058282 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jochen Schumacher
aus 11 Bewertungen Wir haben Hr. Schumacher in einer dringenden Familienangelegenheit kontaktiert. Die Bearbeitung dauerte keine 24h. … (28.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
sehr gut
Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Straße 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Ehrlicher, verständlicher und kompetenter Partner zur kraftvollen Durchsetzung Ihrer Interessen. Melden Sie sich einfach und dann besprechen wir gemeinsam, wie ich auch Ihnen bestmöglich helfen kann.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
aus 63 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Klevenhagen hat mich in meiner Angelegenheit hervorragend beraten und vertreten. Seine … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Fischer
Kanzlei Heiko Fischer, Nonnenstr. 11 A, 04229 Leipzig 6981.0505736347 km
... über 20 Jahre Berufserfahrung ...
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Heiko Fischer
aus 30 Bewertungen schnelle Beratung, zwar nur telefonisch, da das Büro am 28.12. geschlossen war aber das hat mir auch schon geholfen. (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Rechtsanwalt Holger Hesterberg
Kanzlei Hesterberg, Bgm.-Finsterwalder-Ring 10, 82515 Wolfratshausen 7123.3495554875 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Hesterberg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Bernd Köhler
Rechts- und Fachanwalt Bernd Köhler
Arbeitsrechtberlin.net, Kastanienallee 103, 10435 Berlin 6974.2037879284 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechts- und Fachanwalt Bernd Köhler
(07.03.2023) Herr Rechtsanwalt Bernd Köhler ist ein sehr kompetenter Anwalt im Bereich Arbeitsrecht. Gute und direkte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Wypior
sehr gut
Kanzlei Wypior, Flughafenstr. 86, 53842 Troisdorf 6694.4799395692 km
Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Steuerrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tom Wypior
aus 14 Bewertungen Es ist eine wahre Freude, meine Erfahrung mit Herrn Rechtsanwalt Wypior und seinem Team zu teilen. Ich hatte das … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin MMag. Dr. Christina Haslwanter
Rechtsanwälte Haslwanter & Mascher, Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Österreich 7165.4711909734 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin MMag. Dr. Christina Haslwanter unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Unda Kristiane Küter
sehr gut
Kanzleigemeinschaft Nikolaiwall, Artilleriestr. 6a, 27283 Verden (Aller) 6709.294159333 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Unda Kristiane Küter
aus 12 Bewertungen Frau Küter hat sich sehr schnell und ausführlich um mein Anliegen gekümmert und mich sehr gut beraten. (07.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rechtsanwalt & Betriebswirt Roland Erbe
Rechtsanwalt Rechtsanwalt & Betriebswirt Roland Erbe
Roland Erbe Rechtsanwalt & Betriebswirt, Am Turm 14, 03046 Cottbus 7073.275008618 km
Gemeinsam Lösungen finden!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt & Betriebswirt Roland Erbe - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
(08.01.2024) Tolle Beratung. Vielen Dank Herr Erbe!
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych
Legal Consulting Bergisches Land, Im Grünental 5, 42489 Wülfrath 6661.0818136686 km
"Um klar zu sehen, genügt oft eine Veränderung des Blickwinkels." Antoine de Saint Exupery
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Gawrych bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Lüttel
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Lüttel
Kanzlei Ingo Lüttel, Münsterstr. 45, 44534 Lünen 6674.6807107839 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ingo Lüttel
aus 14 Bewertungen Ich habe bei Herrn Rechtsanwalt Lüttel eine Beratung zu einer anstehenden Ehescheidung in Anspruch genommen. Herr … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Flierl
Rechtsanwalt Gerhard Flierl
Kanzlei Gerhard Flierl, Kilianstr. 226, 90411 Nürnberg 7011.7112254685 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Flierl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
(25.03.2014) Dank sehr guter und ausführlicher Beratung, sowie einer äußerst souveränen Vertretung vor Gericht habe ich mich in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Kähler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jan Kähler, Schulteßdamm 38, 22391 Hamburg 6720.4794385087 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kähler im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Meine Situation war mir klarer (24.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.