1.485 Anwälte für Produkthaftungsrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Engert
sehr gut
Kanzlei Engert, Haugerpfarrgasse 9, 97070 Würzburg 6921.2702441415 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Engert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 10 Bewertungen Egal wann ich ihn mal in Anspruch nehmen muss, bei Herrn Engert bin ich immer in guten Händen. Ich bin sehr … (28.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Keunecke
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Keunecke
Kanzlei Keunecke, Buchholzer Str. 8, 30629 Hannover 6773.7243401135 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Keunecke
aus 15 Bewertungen Ich hatte Herrn Keunecke als Pressevertreter kontaktiert, um mir ein aktuelles Urteil in einem von ihm betreuten Fall … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eleonore Raim
sehr gut
Rechtsanwältin Eleonore Raim
BERTOLL BAUER RAIM Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Hellmair-Platz 169, 86899 Landsberg am Lech 7080.2023497622 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Eleonore Raim
aus 76 Bewertungen Unkomplizierter schneller Kontakt und Termin (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Dittert
Rechtsanwalt Martin Dittert
Husser & Dittert Anwaltskanzlei, Hildastr. 10, 69469 Weinheim 6855.9103862268 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Dittert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
(10.06.2018) schnell, kompetent, erfolgreich
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
Bürogemeinschaft Dröge-Thülig, Elisabethstraße 7, 59269 Beckum 6698.863714633 km
Geht nicht, gibt`s nicht - Ihr Recht!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
(15.09.2023) Frau Dröge-Thülig hat mich sehr freundlich und kompetent beraten. Vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Eckart Pfau
Rechtsanwalt Dr. Eckart Pfau
Rechtsanwälte Prof. Dr. med. Gaidzik, Hafenstr. 14, 59067 Hamm 6688.1131968207 km
Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Eckart Pfau ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
(27.02.2024) Keine versteckte kosten wie bei anderen Anwälten. Die wissen was die tun, mein Favorit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wirz
Rechtsanwalt Thomas Wirz
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Wirz, Sensensteinweg 10, 34253 Lohfelden 6815.4780584655 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Wirz
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein
sehr gut
Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein
von Stein Rechtsanwälte PG, Schloßstraße 28, 12163 Berlin 6973.6251120772 km
“Labor omnia vincit - Unablässiges Mühen bezwingt alles, bringt alles fertig”
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 17 Bewertungen Die Autovermietung SIXT behauptete wahrheitswidrig, dass während der Nutzung eines gemieteten PKWs ein nicht … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter
Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Wenter – Dr. Rosalba Marsico, Dante-Straße, 20/b, Bozen, Italien 7201.9648884048 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Markus Ott
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeannette Sander
sehr gut
Rechtsanwältin Jeannette Sander
Anwaltskanzlei Sander, Wilhelmstr. 5, 74072 Heilbronn 6913.4711649576 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Jeannette Sander ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 287 Bewertungen Frau Sander hat mich in meiner Angelegenheit (Unfall KFZ) vertreten und ich war mehr als zufrieden !! Alles, was wir … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Ernst-Augustin-Straße 2, 12489 Berlin 6987.842331714 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
aus 29 Bewertungen Herr Dr. Blum hat uns schon in mehreren Angelegenheiten sehr erfolgreich und zu unserer vollsten Zufriedenheit … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Lüttel
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Lüttel
Kanzlei Ingo Lüttel, Münsterstr. 45, 44534 Lünen 6674.6807107839 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ingo Lüttel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 14 Bewertungen Ich habe bei Herrn Rechtsanwalt Lüttel eine Beratung zu einer anstehenden Ehescheidung in Anspruch genommen. Herr … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Doss
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Doss
KANZLEI DOSS, Liebigstr. 5, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7064.6374955837 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Doss im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 298 Bewertungen Der zugrunde liegende Sachverhalt war die Beschädigung eines Kabelbinders an einem Wahlplakat gepaart mit der falschen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ahrens
Kanzlei Peter Ahrens, Bahnhofstr. 13, 49716 Meppen 6605.2442643645 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Ahrens vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4042278588 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kevin S. Sarwar MLaw
aus 14 Bewertungen Habe mich beim Herrn Sarwar sehr gut aufgehoben gefühlt Ich wurde über jeden Schritt sofort unterrichtet und auch … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang König
sehr gut
RECHTSANWALT DR. WOLFGANG KÖNIG, Theo-Koch-Straße 2, 35305 Grünberg (Hessen) 6816.8388273581 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang König ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 20 Bewertungen Gegen mich wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet, nachdem ich "geblitzt" wurde. Daraufhin wandte ich mich an … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl
Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz, Goethestr. 2, 61231 Bad Nauheim 6816.3088813768 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl
aus 26 Bewertungen In einer für mich auswegslosen Situation traf ich auf Dr. Kahl und verdanke ihm so viel, dass es dafür nicht genug … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Notarin Sabine Quaß
Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte Dr. Schmidt, Habermeyer, von Seggern, Quaß, Lange Str. 85-86, 27749 Delmenhorst 6666.6507082534 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin u. Notarin Sabine Quaß gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Hottelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Heiner Hottelmann
Kanzlei Hottelmann & Horstmann, Renteistr. 20, 33602 Bielefeld 6714.6351761843 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Hottelmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 34 Bewertungen Kompetenter und erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht, der mir sehr geholfen hat. Klare Empfehlung Danke. (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eisner
Rechtsanwalt Michael Eisner, Wilhelminenhofstr. 19, 12459 Berlin 6984.6727081348 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Eisner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Die Scheidung war schnell und einfach vollzogen. Der Tipp das Verfahren durch den Ausschluss des Versorgungsausgleichs … (10.07.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Stolze
Rechtsanwältin Annett Stolze
Heublein, Stolze & Bürner Rechtsanwälte, Neuhauser Str. 3, 80331 München 7118.948746174 km
Fachanwältin Versicherungsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Annett Stolze gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Stolze hat mich in zwei Angelegenheiten sehr gut vertreten. Zum Einen bei einer Schmerzensgeldforderung nach … (23.01.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Fischer
Rechtsanwalt Norbert Fischer
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Fischer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Carina Arneth
Rechtsanwältin Carina Arneth
Kanzlei Lesch, Judengasse 18a, 96450 Coburg 6958.6217301885 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Carina Arneth gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.