3.970 Anwälte für Wiedereinsetzung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Kanzlei-KT, Lange Straße 34, 31515 Wunstorf 6746.4969692997 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
(19.01.2023) Gute Rechtsberatung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Zegbaum
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Zegbaum
Kanzlei Roman Zegbaum, Schönhauser Allee 146, 10435 Berlin 6974.1989136613 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Roman Zegbaum vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 21 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und positive Ergebnisse. (12.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christoph A. Willberg
RAe Willberg & Buchsteiner, Kessenicherstr. 230, 53129 Bonn 6697.329480298 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Christoph A. Willberg gerne zur Verfügung
(20.08.2021) Hat meinen Streit mit der Versicherung des Schadensverursachers an meinem KFZ zur vollsten Zufriedenheit gelöst und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Vural Aslan
Rechtsanwalt Vural Aslan
Aslan & Kotz Rechtsanwälte am Weißen Turm PartG mbB, Ludwigstr. 67, 90402 Nürnberg 7011.3161268244 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Vural Aslan bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Esser
Kanzlei Volker Esser, Bahnhofstr. 29, 41472 Neuss 6645.0531816292 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Esser
(22.02.2019) Zurzeit haben mein Mann und ich den Anwalt beauftragt uns in einem schweren Fall der Nachbarschaftsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Kanzlei Mario Ulrik Olowson, Dockenhudener Str. 20, 22587 Hamburg 6709.1601475502 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
sehr gut
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Irem Cömert
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Kanzlei im Europahaus, Wilhelm-Leuschner-Strasse 2, 67547 Worms 6832.174258423 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Hoffmann
aus 6 Bewertungen Überaus freundlich und kompetent in Beratung, Umsetzung und Abwicklung. Sehr zu empfehlen. Unkompliziert, auch ein … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M. LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M. LL.M.
KSW - Kanzlei für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht, Anni-Eisler-Lehmann Str. 3, 55122 Mainz 6805.0152347884 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M. LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 18 Bewertungen - uneigennützige kompetente Beratung - sehr wertvolle Tipps zur weiteren Vorgehensweise in meiner Angelegenheit … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Eils
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Eils
Rechtsanwälte Gerharts & Eils Partnerschaftsgesellschaft, Gewerbeschulstr. 13, 42289 Wuppertal 6672.8326156609 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Jan Eils
aus 119 Bewertungen Einfach nur der beste Anwalt , meiner Meinung Hat für mich und meine Familie das beste rausgeholt Echt Mega zufrieden … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und Übernahme der rechtlichen Vertretung (13.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Blazek
Rechtsanwalt Daniel Blazek
BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB, Artur-Ladebeck-Str. 8, 33602 Bielefeld 6714.6691758875 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Blazek ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
BLU Rechtsanwälte Dr. Katarzyna Styrna - Bartman LL.M., BLU Law & Outsourcing Sp. z o.o., Legnicka 52, 54-204 Breslau, Polen 7266.8042404675 km
Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des polnischen Rechts. Sie finden uns in Breslau, im Herzen Niederschlesiens.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Kanzlei Dr. Thomas Schulte, Malteserstraße 170-171, 12277 Berlin 6978.3791176037 km
Urheberrecht & Medienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Schnelle kompete Auskunf (16.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Bresler
Rechtsanwalt Dierk Bresler
Kanzlei Dierk Bresler, Fasanenring 15, 97232 Giebelstadt 6930.1339207256 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dierk Bresler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Super Beratung! Herr Bresler hat sich gleich um mein Anliegen gekümmert und die erforderlichen Schritte in die Wege … (16.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.2794671559 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 45 Bewertungen Es ging bei der Erstberatung um die Mietverträge. Bin am Telefon schon richtig informiert worden. Sehr kompetent, … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Niko Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Niko Fertig
Anwaltskanzlei Fertig & Kollegen, Langgarten 15, 69124 Heidelberg 6865.6297103417 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Niko Fertig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 99 Bewertungen Herr Niko Fertig hat meinen Mann und mich souverän vom Erstgespräch bis hin zur Antragstellung begleitet. Herr Fertig … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Maier
Kanzlei Martin Maier, Arndtstr. 12, 79539 Lörrach 6898.0814902042 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Maier ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidtke
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Schmidtke & Kollegen, Nymphenburger Str. 154, 80634 München 7115.8102376845 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Florian Schmidtke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 39 Bewertungen Herr RA Lingel hat uns äußerst kompetent beraten, laufend informiert, einen sehr guten Gutachter empfohlen und vor … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry J. Bauer
sehr gut
Rechtsanwalt Henry J. Bauer
Rechtsanwalt Henry J. Bauer, Reichsstr. 4, 14052 Berlin 6967.6830251591 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Henry J. Bauer ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
aus 37 Bewertungen Sehr kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht ! Er hat in meinem Fall das Bestmögliche erreicht. Kommunikation hat per … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
Anwaltskanzlei Lackert, Platanenallee 23, 45478 Mülheim an der Ruhr 6640.8989137059 km
Ich bin Anwältin geworden, um bestmöglich für das Recht eines jeden Einzelnen kämpfen zu können. Ich setze mich daher bei Gericht mit überdurchschnittlichem Engagement für Sie ein.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
aus 30 Bewertungen Frau Lackert-Deeskow ist meine persönliche Heldin, denn sie hat DAS geschafft, was ihre Vorgänger monatelang … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Müller
Rechtsanwalt Christian Müller
Müller und Kollegen, Rechtsanwälte, Pichelsdorfer Str. 92, 13595 Berlin 6962.8094142174 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Müller im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Nach der übersendung sämtlicher Unterlagen funktionierte alles automatisch. (29.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wadle, Löwenhofstr. 5, 55116 Mainz 6806.317452934 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
aus 36 Bewertungen Herr Wadle hat mein Strafverfahren eingestellt. Ich wurde kompetent beraten. Alle sind super freundlich und immer … (12.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.