1.079 Anwälte für Kaufvertrag

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Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Reissner
sehr gut
Rechtsanwalt Udo Reissner
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513625774 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 19 Bewertungen Jemand, der nichts verspricht und dafür alles tut, dass es besser wird als erwartet. Bei ihm ist man in besten Händen. (29.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Alexander Paleczek
Rechtsanwalt Mag. Alexander Paleczek
Kanzlei Alexander Paleczek, Schönbrunner Str. 112/II/5, 1050 Wien, Österreich 7412.0923839197 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Alexander Paleczek
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Olaf Luther
Rechtsanwalt und Notar Olaf Luther
Luther Rechtsanwälte・Fachanwälte・Notar, Wiesharder Markt 8, 24983 Handewitt 6617.8266325085 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Olaf Luther vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
(04.12.2023) In meiner Scheidung hat mich der Herr Luther bestmöglich begleitet und einen drohenden umgspr. "Rosenkrieg" …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Sahling
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Sahling
Braetsch, Jessen & Partner Rechtsanwälte, Feldbrunnenstr. 40 - 42, 20148 Hamburg 6719.0384422938 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Sahling bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Obwohl wir uns, coronabedingt, nicht persönlich sehen und sprechen konnten, war das Verhältnis von Anfang an … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Reinhardt LL.M. (USA)
Rechtsanwalt Dierk Reinhardt LL.M. (USA)
Reinhardt Stuttgart - New York - Denver, Leitzstrasse 45, 70469 Stuttgart 6929.0001360135 km
Internationales Recht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Dierk Reinhardt LL.M. (USA)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Dorsemagen, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.1440665749 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fred Dorsemagen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 6 Bewertungen Kenne Herrn Dorsemagen seit 20 Jahren. Er hat mich auf vielen Rechtsgebieten immer sehr erfolgreich vertreten. Kann in … (19.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Behnisch
Rechtsanwältin Kathrin Behnisch
Fachanwaltskanzlei Behnisch, Grunewaldstraße 6, 12165 Berlin 6973.4891557578 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Behnisch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
aus 6 Bewertungen Ich kann mich nur für die ausführliche Beratung vorab bedanken und die schnelle und vor allem überaus positive Klärung … (28.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Müller
Meyer & Hofmann-Rascu Rechtsanwälte, Katharinenweg 18, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.1140335253 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Müller
aus 21 Bewertungen Sehr gute Beratung (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Eschbach
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Eschbach
Andreas Gerhard und Moritz Eschbach Rechtsanwälte | Fachanwälte, Schubertrstrasse 37, 67655 Kaiserslautern 6805.6061894501 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Eschbach bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 35 Bewertungen Rechtsanwalt Moritz Eschbach konnte alle Notwendigkeiten nach dem Unfall sehr schnell in die Wege leiten und sorgte … (14.01.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Kopmann
Kanzlei Jürgen Kopmann, Moritzstr. 2, 13597 Berlin 6962.2537483314 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Kopmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Die vielen 5 Sterne Bewertungen über Herrn RA Kopmann, seiner Arbeit und sein Engagement sind absolut gerecht und ich … (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
sehr gut
Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
Morgenroth & Zick Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rathausstraße 9, 58239 Schwerte 6686.1142472534 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
aus 149 Bewertungen Ich kann Herr Morgenroth nur wärmstens empfehlen! Er hat mir äußerst professionell und effizient geholfen, als ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Schmidt
Rechtsanwalt Jens Schmidt, Oberstraße 8, 67065 Ludwigshafen am Rhein 6845.7242841959 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Schmidt
aus 15 Bewertungen Wir müssen einen, eigentlich vor Jahren bereits entschiedenen Fall, erneut anpacken. Die gegnerische Partei weigert … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
sehr gut
Kanzlei Tsiopra-Abend, Kaiser-Otto-Str. 9-11, 50259 Pulheim 6662.9678955827 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 15 Bewertungen Fr. Tsiopra-Abend ist eine überaus erfahrene und kompetente Anwältin. Sie ist zugewandt, verlässlich und erläutert … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkan Alp
Rechtsanwalt Volkan Alp
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstr. 22, 70173 Stuttgart 6930.969977525 km
Internationales Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Volkan Alp hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
(13.11.2023) Herr Alp ist ein sehr netter Mensch und ein sehr guter Anwalt. Er hat sich Zeit genommen und mich bestens Beraten. Er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schneider
Rechtsanwalt Peter Schneider
Hagen-Kollegen Rechtsanwälte, Frauengraben 12, 89073 Ulm 7003.9398889527 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schneider ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
(27.03.2020) Sehr positiv ist die dezitierte Auffassungsgabe des Sachverhaltes und die punktgenaue juristische Umsetzung ohne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Stretz
Rechtsanwalt Wolfgang Stretz
Kanzlei Bürckmann & Stretz, Pferdsfelder Weg 5 A, 96231 Bad Staffelstein 6969.8844954888 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Stretz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
(09.12.2022) Für mich ist alles positiv, das Problem liegt bei der Firma, sie hat das falsche Startdatum des Arbeitsvertrags ohne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kesselgruber
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kesselgruber
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 7171.5517095357 km
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kesselgruber - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 45 Bewertungen Sehr gute Beratung und Lösungsansätze, sowie schnelle Umsetzung! Jederzeit wieder! (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Rupp
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Rupp
Redmer & Rupp Rechtsanwälte, Burgstr. 2, 50321 Brühl 6677.459412057 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Rupp gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Beim Kauf einer Couch, die mangelhaft geliefert wurde, gab es mit dem Einrichtungshaus sehr viele Probleme. Herr … (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller
Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller
ME Rechtsanwälte, Hospitalstr. 5, 63450 Hanau 6839.247374198 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Neufang
Rechtsanwalt Detlef Neufang
Kanzlei Detlef Neufang, Reichsstr. 46, 53125 Bonn 6695.6365737761 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Detlef Neufang
(22.01.2023) Habe schnell eine Antwort erhalten und einen Termen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider
sehr gut
Kanzlei Dr. Schneider, Weißdornweg 33, 60433 Frankfurt am Main 6822.3159791574 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen G. Schneider – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 65 Bewertungen Dr . Schneider ist seit Jahren mein Anwalt und vertretet mich in allen Angelegenheiten! Ich wurde noch nie … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Freitag
Rechtsanwalt Claus Freitag
Rechtsanwälte Freitag § Wier, Rolandsmauer 9, 49074 Osnabrück 6671.6307278611 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Claus Freitag hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 8 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Beratung mit anschließendem Schriftverkehr,dadurch schnelle Rückzahlung der gegnerischen … (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann
Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann
Brinkmann und Munde Rechtsanwälte und Notare, Nöttentor 4, 59494 Soest 6711.942593731 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen ich kann diese Kazlei nur weiteremfehlen. Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht und wurde von Anfang an von Herr … (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robin Meixner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Robin Meixner
Gollhofer Weidlich Leser, Lessingstraße 1, 68165 Mannheim 6847.8815296353 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Robin Meixner
aus 34 Bewertungen Dr. Meixner hat mich durch seine herausragende Fachkompetenz, schnelle Reaktionszeiten und außerordentliche … (31.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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