4.751 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen, Sendlinger Str. 24, 80331 München 7119.0363321506 km
Bei uns ist Ihr Recht in guten Händen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
(25.04.2024) Sehr kompetente Beratung und intensive Betreuung in ausgesprochen angenehmer und freundlicher Atmosphäre.Ich fühlte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Steinheimer
HISPANOLEGAL | Anwaltskanzlei Jörg Steinheimer, Herrnackerstr. 21, 90425 Nürnberg 7010.09456223 km
"La defensa es lucha, lucha por los derechos del acusado en conflicto con los órganos del Estado" (Hans Dahs, abogado penalista alemán)
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Steinheimer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Quede muy conforme,Excelente profesional,muy claro y atento en su asesoramiento,muy recomendable. (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Wischnack
Kanzlei Patricia Wischnack, Stephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe 6868.4572213876 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Patricia Wischnack
aus 8 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Anwältin, Kontaktaufnahme war schnell und unkompliziert. Frau Wischnack hat uns … (14.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Albrecht
sehr gut
Dr. Bross und Kollegen - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Rathausstr. 11-13, 24937 Flensburg 6623.4051370977 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Bernd Albrecht
aus 46 Bewertungen RA Albrecht hat zeitnah einen Termin zur Verfügung gestellt, kompakt und zielgerichtet beraten und zu einem fairen … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Michalak
sehr gut
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstraße 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Michalak – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Pan Michalak,znowu bardzo mi pomógl,odzyskalem prawo jazdy i uchronil mnie od nastépnych nieprzyjemnych … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre M. Knapp
Kanzlei Knapp - Recht § Steuern, Bismarckallee 2 A, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1374908481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andre M. Knapp für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(01.07.2022) Herr Rechtsanwalt Knapp ist ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Maschler
Rechtsanwältin Sabine Maschler
Kanzlei Sabine Maschler, Brabantstr. 10-18, 52070 Aachen 6630.3086640869 km
Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Maschler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schulze
Rechtsanwalt Dirk Schulze
Kanzlei Dirk Schulze, Kirchplatz 2, 04654 Frohburg 7009.4308002688 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Schulze bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Körzinger
Kanzlei Körzinger, Johann-Schüßler-Str. 6, 63864 Glattbach 6860.8225788477 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Körzinger
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Westermann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Westermann
Kanzlei Sabine Westermann, Karl-Marx-Str. 135, 12043 Berlin 6979.3922370105 km
Familienrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Westermann
aus 47 Bewertungen Frau Westermann hat mich bei meiner Scheidung ausführlich beraten und gut betreut. Ich bin ihr für ihre Hilfe sehr … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwalt Michael Münzenmaier
Rechtsanwaltskanzlei Münzenmaier, Am Dreiländereck 9, 66706 Perl 6715.0319299391 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Münzenmaier gerne zur Verfügung
(14.09.2020) Alles gutes Gespräch viele Ratschläge ein super netter Mann nur empfehlenswert. Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Schnetzler
Kanzlei Annette Schnetzler, Wagnergasse 35-37, 34613 Schwalmstadt 6813.4653678126 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Annette Schnetzler
aus 8 Bewertungen Frau Schnetzler ist auf fachlicher Ebene sowie menschlich - in meinen Augen - eine sehr gute Anwältin. Ich kann mich … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torge Vogelsang
Anwaltskanzlei Torge Vogelsang, Markt 20, 16909 Wittstock/Dosse 6885.3513915475 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Torge Vogelsang im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Ich danke Herrn RA Vogelsang für seine unglaubliche, relaxte und entspannte Art, mit der er einem immer das Gefühl … (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Titze
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Titze
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt, Ostenhellweg 56-58, 44135 Dortmund 6676.7219527763 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Titze ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 29 Bewertungen Sehr sympathisch und äußerst kompetent! Jede meiner Fragen wurde direkt bis in das Detail beantwortet. Top!!! (04.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Rau
Rechtsanwältin Elisabeth Rau
Rechtsanwaltskanzlei Elisabeth Rau, Zeilsheimer Str. 33, 65779 Kelkheim (Taunus) 6812.058819567 km
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht in Kelkheim.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Rau – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Nold
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Nold
Anwaltsbüro Schoen – Kiel – Nold, Mathildenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.1600273126 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Nold vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Ein freundlicher, zuverlässiger, korrekter und kompetenter Rechtsanwalt, so wie man es erwartet. Mein Anliegen wurde … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Palm
Rechtsanwalt Andreas Palm
Palm Schreiber Rechtsanwälte, Trierer Str. 741-743, 52078 Aachen 6635.2559472632 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Palm vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(11.08.2020) BESTE DUITSE ADVOCAAT.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Uwe Woltmann
Rechtsanwalt und Notar Uwe Woltmann
Kanzlei Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar, Bahnhofstr. 1, 26188 Edewecht 6624.1332703762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Uwe Woltmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(16.10.2022) Schnelle Rückmeldung, zeitnaher Termin
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Gilles
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Gilles
Rechtsanwälte Allmang, Erbacher & Gilles PartGmbB, Eisenbahnstr. 73, 67655 Kaiserslautern 6805.7568462054 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Torsten Gilles bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Herr Gilles hat mich bei meiner Scheidung sehr gut beraten und vertreten. Ich bin in jeder Hinsicht zufrieden. Seine … (12.02.2024)
Profil-Bild Anne-Kathrin Ehlers-Ostfalk
Kanzlei Anne-Kathrin Ehlers-Ostfalk, Ringstr. 9-11, 50996 Köln 6679.6082693773 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Rechtsanwältin Frau Anne-Kathrin Ehlers-Ostfalk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(05.03.2024) Frau Ehlers Ostfalk hat mich in einer unangenehmen Angelegenheit sehr kompetent beraten, souverän vertreten und die …
Profil-Bild Avukat Bahar Özmen
sehr gut
Avukat Bahar Özmen
Anwaltskanzlei Bahar Özmen, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2839440288 km
Nehmen Sie türkische Rechtsberatungsdienste in Deutschland in Anspruch
Zivilrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwältin Frau Avukat Bahar Özmen ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Frau Özmen hat mich direkt beim ersten Anruf richtig gut und ehrlich beraten. Vielen Dank für die Ehrlichkeit (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans K. Link
Rechtsanwalt Hans K. Link
LINK SIRY Rechtsanwälte PartGmbB, Nordring 98, 90409 Nürnberg 7011.1855303346 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Hans K. Link ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun von Hase
sehr gut
Rechtsanwältin Gudrun von Hase
Kanzlei von Hase, Kaiser-Friedrich-Ring 7, 40545 Düsseldorf 6647.7013905004 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun von Hase
aus 33 Bewertungen Frau von Hase hat mich bei meiner Scheidung und der Scheidungsfolgenvereinbarung vertreten.Sie hat mich jederzeit … (17.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich
Kanzlei Frank Ertan Ulrich, Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin 6970.5841969693 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich
aus 29 Bewertungen Guten Tag, zunächst habe ich zwei wichtige Probleme, zuerst wollte ich versuchen, ein Fahrzeug bei eBay kleineanzeigen … (01.10.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.