4.730 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Tekath
sehr gut
Rechtsanwalt Udo Tekath
Rohmann Tekath Sobirey Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münsterstraße 111, 46397 Bocholt 6608.8229124959 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Udo Tekath hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Ich war sehr zufrieden und fühlte mich sehr gut beraten. In dieser schwierigen Zeit wurde mir sehr freundlich, … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Stetten
Rechtsanwältin Barbara von Stetten
Otto & von Stetten Rechtsanwälte, Freisinger Str. 6, 85435 Erding 7130.0117340265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Barbara von Stetten
(23.03.2019) Frau von Stetten ist sehr kompetent, kann zuhören; sie hat mich sehr gut beraten. Absolut empfehlenswert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Petra Hofer
Rechtsanwältin Dr. Petra Hofer
Kanzlei Dr. Hofer, P. Mazzini, 34, Bozen, Italien 7201.1017024218 km
Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hofer gerne zur Verfügung
(02.05.2023) Frau Dr Hofer hat sich im Fall meiner Klage gegen die Kündigung des AV durch #AIDA / #AirSeaHoliday / Costa Crociere …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Haslbeck
Rechtsanwalt Robert Haslbeck
Kanzlei Haslbeck, Fasanenstr. 33, 94419 Reisbach 7159.1105180484 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Haslbeck im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke B. Leppig
sehr gut
Rechtsanwältin Silke B. Leppig
Leppig & Voßkamp Rechtsanwältinnen, Mülheimer Str. 77, 47058 Duisburg 6638.8158340583 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Silke B. Leppig
aus 13 Bewertungen das Jugendamt wollte mir meinen Sohn wegnehmen. Im Gerichtsverfahren hat die Anwältin es erreicht, dass er bei mir … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Schimpke
Rechtsanwalt Ronny Schimpke
Huth & Schimpke Rechtsanwälte, Leipziger Str. 37, 04668 Grimma 7008.8619686547 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ronny Schimpke bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(16.02.2022) Sehr schnelle Antwort, ernüchternde Aussage.
Profil-Bild Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
sehr gut
Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
Kanzlei Farzaneh Klein-Endebrock, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund 6675.9560712265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Farzaneh Klein-Endebrock
aus 62 Bewertungen Hier hat die Suche nach einer kompetenten Anwältin sein Ende gefunden. Frau Klein-Endebrock ist sehr sachlich, … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Willfahrt
Rechtsanwalt Klaus Willfahrt
Kanzlei Klaus Willfahrt, Raiffeisenstr. 8a, 61169 Friedberg (Hessen) 6819.5496185609 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Klaus Willfahrt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Rost
sehr gut
Kanzlei Jürgen Rost, Karl-Marx-Str. 35c, 15890 Eisenhüttenstadt 7068.1141861501 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Rost ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 24 Bewertungen Es wurde sich sehr schnell zurück gemeldet,die Antwort war gut erklärt und meine Frage präzise beantwortet. Super 👍 (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Immer aufmerksam“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 17 Bewertungen Ich wurde von Frau Dr. Sonntag wiederholt sehr gut und ausführlich beraten. Alle meine Fragen wurden präzise und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Meents
Rechtsanwältin Anne Meents
Kanzlei Meents, Kastanienring 32, 74906 Bad Rappenau 6899.4161897955 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Meents ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Super ist der beste Rechtsanwältin (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Dittrich
Kanzlei Dr. Dittrich & Dittrich, Auf der Rast 7, 93444 Bad Kötzting 7137.3373688536 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Dittrich bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Bereits einen Tag nach meiner Anfrage folgte eine Kontaktaufnahme, Beratungstermin steht noch an. (13.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Helmut Schaefer
Rechtsanwalt Hans-Helmut Schaefer
THIEL & SCHAEFER Rechtsanwälte, Hohenzollernring 50, 50672 Köln 6673.9063623501 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hans-Helmut Schaefer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen sehr sachkundg und hilfsbereit (14.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Witte
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Witte
Witte, Bähring & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berliner Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6285130137 km
Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Witte - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Herr Witte konnte sich kurzfristig Zeit nehmen. Es war ein angenehmes und verständnisvolles Gespräch mit vielen … (19.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Falk
Rechtsanwältin Annette Falk
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537995855 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Falk bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(15.06.2021) Schnell abgearbeitet. Eine Anwältin aus Itzum wollte meinen Fall nicht übernehmen bzw mit hohen Kosten. Jeder Zeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Kanzlei Horst Friedrich Debus, Roermonder Strasse 26, 52134 Herzogenrath 6626.3384545671 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Misja Geeratz
Rechtsanwalt Misja Geeratz
Lina Advocaten, St. Martinusstraat 64, Venlo 5911 CK, Niederlande 6604.2225770408 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Misja Geeratz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Richter
Rechtsanwältin Carolin Richter, Großenhainer Strasse 32, 01097 Dresden 7078.519349608 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Carolin Richter
aus 9 Bewertungen Kurzfristiger Termin, verständnisvolles Eingehen auf die Fragestellung, klare Antworten für den juristischen Laien. (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lic.iur. Andrea Hanhart LL.M.
Rechtsanwältin Lic.iur. Andrea Hanhart LL.M.
Anwaltskanzlei Hanhart, Minervastr. 99, 8032 Zürich, Schweiz 6970.7882416755 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Lic.iur. Andrea Hanhart LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Pandel
sehr gut
Rechtsanwältin Alice Pandel
Kanzlei Alice Pandel, Vor der Frecht 6, 55128 Mainz 6805.7431410541 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alice Pandel gerne zur Verfügung
aus 66 Bewertungen Die Fr. Pandel ist super sympatisch und konnte mir in allen Angelegenheiten weiter helfen. (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svetlana Schmidbauer-Lompas
Kanzlei Schmidbauer, Konrad-Adenauer-Allee 37, 86150 Augsburg 7063.3148543156 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Svetlana Schmidbauer-Lompas
aus 7 Bewertungen Ich bedanke mich sehr Frau Schmidbauer-Lompas für ihre aufmerksame Einstellung zu meinem schwierigen Fall. Dank Ihnen … (02.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arber Kolgeci LL.M
sehr gut
Kanzlei Arber Kolgeci, Brigada 123 p/n, 23 000 Suhareka, Kosovo 8080.5511766295 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Patentrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arber Kolgeci LL.M ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 17 Bewertungen Herr Kolgeci konnte fehlende Dokumente innerhalb kürzester Zeit beschaffen. Anfragen wurde am selben Tag beantwortet. … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei Uwe Raddatz, Adolf-Friedrich-Str. 39, 17235 Neustrelitz 6907.6842119195 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
aus 28 Bewertungen Sehr hilfreich und Einsatzbereit im Anliegen (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Jansky
Rechtsanwalt Frank Jansky
Kanzlei Frank Jansky, Breiter Weg 48a, 39317 Güsen 6901.5541516366 km
Familienrecht • Internationales Recht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Frank Jansky

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.