4.751 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Ostendorf
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Ostendorf
OWP Rechtsanwälte, Poppenbütteler Chaussee 45, 22397 Hamburg 6718.3767849916 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Ostendorf bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 91 Bewertungen Wir hatten einen größeren Unfallschaden mit dem PKW, dieser wurde schnell und unkompliziert über die Kanzlei zu … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin k.ju.n. (RU) Svetlana Hessenauer
Rechtsanwälte Hessenauer, Caspar-Voght-Str. 63, 20535 Hamburg 6723.2599486809 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin k.ju.n. (RU) Svetlana Hessenauer bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(19.03.2021) Diese Dame ist einfach wunderbahr und sehr,sehr nett ! Sie geht perfekt auf jemand ein und weiß genau was sie sagt ! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Trockener Kamp 20, 31139 Hildesheim 6791.24681433 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 36 Bewertungen Die Terminvertretung durch Herrn Wagner hat er wunderbar und zuverlässig wahrgenommen. Vielen Dank! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Zeitel
sehr gut
Rechtsanwältin Evelyn Zeitel
Kanzlei für Familienrecht Mediation und Coaching Evelyn Zeitel, Thaddenstrasse 14, 69469 Weinheim 6855.9148409968 km
Es gibt immer eine Lösung und es ist klug, diese zu suchen!
Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Evelyn Zeitel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Unkomplizierte, äußerst kompetente Beratung, sehr flexibel und vorausschauend. Souveräne Abwicklung bei Gericht. Ich … (05.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini
Kanzlei Claudia Bernardini, Merlostr. 2, 50668 Köln 6674.5955897318 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Avvocato Dr. (I) Claudia Bernardini ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Rolfes
Kanzlei Christine Rolfes, Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld 6715.0147548904 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Rolfes - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(01.03.2021) Frau Rolfes ist eine sehr hilfsbereite und engagierte Rechtsanwältin. Bei einer Beantragung von Waisengeld hat sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Behnisch
Rechtsanwältin Kathrin Behnisch
Fachanwaltskanzlei Behnisch, Grunewaldstraße 6, 12165 Berlin 6973.4891557578 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Behnisch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Ich kann mich nur für die ausführliche Beratung vorab bedanken und die schnelle und vor allem überaus positive Klärung … (28.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dehner
sehr gut
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht, Hirschdorfer Straße 30, 87493 Lauben 7059.3600883189 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Dehner
aus 13 Bewertungen Trotz einer Spezialanfrage zu LuF gute Rückmeldung bekommen. (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Edrich
Rechtsanwältin Stephanie Edrich
Kanzlei Edrich, Koebkeweg 10, 82211 Herrsching am Ammersee 7101.6678944519 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Stephanie Edrich - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(25.10.2020) Prompte klare Antwort. Sie war leider nicht zuständig für meinen Fall (räumlich). Aber die Reaktion und die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Edda Knipker
sehr gut
Rechtsanwältin Edda Knipker
Anwaltskanzlei Dr. Strake & Knipker, Cheruskerstr. 53, 33102 Paderborn 6744.3960808947 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Edda Knipker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Besten Dank an Frau Knipker für die sehr kompetente, professionelle, freundliche und verständliche Beratung. Ich kann … (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Spatz
Rechtsanwalt Thomas Spatz
Rechtsanwälte Spatz & Schmidt, Oscar-Walcker-Str. 36, 71636 Ludwigsburg 6924.9866911065 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Spatz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Armatage & Bartenbach Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 16, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5257579448 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Bartenbach bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Frau Bartenbach hat mir die Sicherheit gegeben, dass dass ich mit der /1000 stel. Erklärung im Recht bin. Jetzt kann … (03.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Wetzel
Kanzlei Klaus Wetzel, Würzburger Str. 22, 63619 Bad Orb 6861.6056510989 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Wetzel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Herr Wetzel hat der Thematik angemessen und sehr zügig geantwortet. Danke dafür. (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
Chara Liandri-Werner Law office, Igoumenou Gavriil 103-105, Rethymno 74100, Griechenland 8827.0976253123 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
aus 13 Bewertungen Sehr zufrieden und freundlichen schnelle Antwort erhalten (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rico Ratschke
Rechtsanwalt Rico Ratschke
Rechtsanwalt Rico Ratschke, Weberstraße 67, 16866 Kyritz 6892.4438363764 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Rico Ratschke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Kaiser
Rechtsanwältin Sandra Kaiser
KAR Rechtsanwälte Oehlert Kaiser Brunswick Reimann, Bahnhofstr. 9, 22880 Wedel 6701.6703795844 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Kaiser ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(16.04.2018) RA Sandra Kaiser beriet und vertrat mich betreffs Scheidung - sowie der Anfechtung einer Vaterschaft. Fazit: Spontanes …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Oehm
Rechtsanwältin Marianne Oehm
Kanzlei Oehm, Ginnheimer Landstraße 132, 60431 Frankfurt am Main 6822.4405676894 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marianne Oehm unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Frau Öhm macht einen sehr kompetenten Eindruck, der sich über das Gespräch bestätigt hat. Bei meiner … (23.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Derya Karaoglan
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Rechtsanwältin Derya Karaoglan
Kanzlei Derya Karaoglan, Harnischstraße 6, 41515 Grevenbroich 6645.039727551 km
Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Derya Karaoglan hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Frau Karaoglan ist eine sehr hilfsbereite und kompetente Rechtsanwältin. Vielen Dank für die schnelle Hilfe. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Anwaltskanzlei Seibel & Seibel, Schäferstr. 16, 40479 Düsseldorf 6648.444985162 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
(31.01.2020) Die Kanzlei Seibel&Seibel ist in allen rechtlichen Fragen und Vertretungen hervorragend und berät und vertritt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Fehn
Rechtsanwältin Sabine Fehn
FEHN & Kollegen, Friedrich-Stein-Str. 7, 97421 Schweinfurt 6925.3691593623 km
Fachanwältin Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Fehn
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
Kanzlei Monika Sehmsdorf, Postgasse 2, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5260686125 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Cornell Witte
Rechtsanwalt Cornell Witte
Kanzlei Cornell Witte, Ottenbergstraße 23, 39106 Magdeburg 6893.5278106015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Cornell Witte
(09.12.2023) Er hat mir in meinem Anliegen sehr gut weiter geholfen. Kann ich nur weiter empfehlen. Herr Witte war sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt
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Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt
Kanzlei Zander Hildebrandt, Bahnhofstr. 20, 91126 Schwabach 7016.0228642347 km
Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt
aus 18 Bewertungen Herr Hildebrandt ist sehr sachlich und genau und hat sehr gute Argumente vorgebracht. Nach über 9 jährigen Kampf und … (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja V. Wizenmann
Rechtsanwältin Anja V. Wizenmann
Wizenmann Rechtsanwälte, Schillerhöhe 3, 71672 Marbach am Neckar 6927.1732312662 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja V. Wizenmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.