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Scheidungsanwalt - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Als Scheidungsanwalt wird umgangssprachlich ein Anwalt bezeichnet, der sich besonders gut im Familienrecht auskennt und sich darauf spezialisiert hat, unglücklichen Paaren zur Scheidung bzw. im Rahmen einer Homo-Ehe zur Auflösung der Lebenspartnerschaft zu verhelfen.

Anwaltszwang

Soll eine Ehe geschieden werden, muss der scheidungswillige Ehepartner gezwungenermaßen zum Scheidungsanwalt. Denn nur der Scheidungsanwalt kann vor dem zuständigen Gericht den Antrag auf Ehescheidung einreichen. Stellte jemand anderes als ein Anwalt den Antrag bei Gericht, läge ein Formmangel vor, sodass ein Gericht über diesen Antrag nicht entscheiden würde.

Aufgaben eines Scheidungsanwalts

Bevor aber eine Scheidung infrage kommt, muss der Scheidungsanwalt seinen Mandanten darauf hinweisen, dass der Ehescheidung mindestens ein Jahr Trennung vorausgehen muss. Selbst wenn das Ehepaar zunächst noch in der gemeinsamen Wohnung lebt, so dürfen die Partner z. B. nicht mehr zusammen Wäsche waschen oder kochen. Kurz: Es muss eine Trennung von Tisch und Bett erfolgen. Der Scheidungsanwalt sollte seinen Mandanten jedoch darauf hinweisen, dass ein Versöhnungsversuch, der länger als drei Monate dauert, die Trennungszeit grundsätzlich ebenso unterbricht, wie auch eine kurzfristige Versöhnung des Paares. Des Weiteren muss er prüfen, ob sein Mandant Anspruch auf Trennungsunterhalt hat. Ferner sollte ein Scheidungsanwalt seinen Mandanten darüber informieren, dass eine Scheidung schneller erfolgen kann, wenn die Fortführung der Ehe für einen der Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen würde, vgl. § 1565 II BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das wäre etwa der Fall, wenn häusliche Gewalt vorliegen würde.

Neben der Vertretung vor Gericht kümmert sich der Scheidungsanwalt noch um viele andere Aspekte, die mit einer Scheidung einhergehen. Denn das Gericht entscheidet nach Eingang des Scheidungsantrags von Amts wegen nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Andere Familiensachen – wie etwa Ehegattenunterhalt, das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern nach der Scheidung, die Klärung, was nach der Scheidung mit dem gemeinsamen Hausrat passiert oder wer Eigentum an den gemeinsamen Immobilien hat – werden nicht automatisch geregelt. Hier muss der Scheidungsanwalt für seinen Mandanten ein gesondertes Verfahren bzw. eine Klage bei Gericht einreichen bzw. kann der Scheidungsanwalt einen Folgesachenantrag stellen, sodass über die Folgesachen zusammen mit der Scheidung – im Verbund – entschieden wird. Kann sich sein Mandant das Scheidungsverfahren nicht leisten, beantragt der Scheidungsanwalt in der Regel zeitgleich mit dem Antrag auf Scheidung Prozesskostenhilfe.

Übrigens: Ehepaare können die rechtlichen Folgen einer Trennung und einer Ehescheidung etwa in einem wirksamen Ehevertrag oder einer Trennungsvereinbarung bzw. einer Scheidungsvereinbarung regeln. So kann darin z. B. auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden. Weil das Gericht darüber dann nicht mehr entscheiden muss, sind die Gegenstandswerte geringer, was wiederum die Kosten des Verfahrens senkt. Auch bei der Erstellung bzw. Prüfung derartiger Vereinbarungen kann ein Scheidungsanwalt behilflich sein.

Sofern die Ehe mit einem Ausländer geschieden werden soll, prüft der Scheidungsanwalt unter anderem, ob überhaupt ein deutsches Gericht zuständig ist und welches Scheidungsrecht Anwendung findet. Hierbei ist z. B. auch maßgeblich, ob der andere Ehepartner Deutscher ist oder ob er eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.

Ein Scheidungsanwalt klärt dann mit dem früheren Ehepaar ferner etwa Fragen
zum Zugewinnausgleich,zum Sorgerecht,zum Kindesunterhalt,zum Unterhalt des Ehegatten und zur Unterhaltsberechnung – etwa anhand der Düsseldorfer Tabelle –,zur Vermögensauseinandersetzung.Der Scheidungsanwalt kann aber auch zusammen mit dem Ehepaar einen Mediator aufsuchen, um eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden. Im sog. Mediationsverfahren können Konflikte nicht nur außergerichtlich und friedlich gelöst, sondern auch rechtliche Fragen zu den Folgen einer Scheidung geklärt werden. Das wiederum kann zu einer Verringerung der Prozesskosten – die überwiegend aus Gerichtskosten und Anwaltskosten bestehen – führen.

Keine gleichzeitige Vertretung der Ehegatten

Zu beachten ist jedoch, dass ein Scheidungsanwalt nicht beide Ehepartner vertreten darf. Unter Umständen könnte dann nämlich Parteiverrat vorliegen. Das ist eine schwere Pflichtverletzung und kann zur Anwaltshaftung führen. Im schlimmsten Fall erwartet den Juristen dann nicht nur ein Strafverfahren, sondern unter Umständen auch der Verlust der anwaltlichen Zulassung.


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